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Über 60-Jährige wegen ihres Glaubens zu vier Jahren Gefängnis verurteilt

7. Februar 2025 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Shandong

(Minghui.org) Vor Kurzem wurde eine über 60-Jährige wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu vier Jahren Haft verurteilt.

Wang Li lebt in dem Bezirk Zhifu in der Stadt Yantai, Provinz Shandong. Sie wurde im Rahmen einer Razzia, die am 9. und 10. Mai 2024 stattfand, festgenommen. Während dieser zwei Tage wurden mindestens 16 weitere Praktizierende aus ihrem Bezirk verhaftet, darunter auch eine Mutter mit ihrer Tochter.

Während die meisten anderen Praktizierende wieder freigelassen wurden, blieb Wang in Haft. Das Bezirksgericht Zhifu verurteilte sie später zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (etwa 2.600 Euro). Nähere Einzelheiten über Anklage, Prozess und Urteil sind nicht bekannt.

Schon früher war Wang wegen ihres Glaubens verfolgt worden. Am 28. Oktober 2020 um 8.30 Uhr kamen Hou Guangming und Zhang Chunjie, zwei stellvertretende Leiter der lokalen Staatssicherheitsabteilung, mit sechs Beamten zu ihr nach Hause. Sie zeigten Wang ihre Ausweise nur kurz vor, sodass Wang sie nicht genauer ansehen konnte. Sie stellte jedoch fest, dass es sich bei dem vorgezeigten Durchsuchungsbefehl nur um eine Kopie und kein Original handelte. Die Beamten beschlagnahmten Wangs Falun-Dafa-Bücher, einen Computer, einen Drucker, ein Porträt des Begründers von Falun Dafa sowie etliche Informationsmaterialien über Falun Dafa.

Gegen 10.00 Uhr brachten die Beamten Wang zur Polizeiwache in der Xiangyangstraße. Gegen 14.00 Uhr beförderte die Polizei die Praktizierende in einen Verhörstuhl, bevor ihr Handschellen und Fußfesseln angelegt wurden. Nach einem achtstündigen Verhör wurde sie auf Kaution freigelassen. Ihr Schwiegersohn zahlte die Summe von 1.000 Yuan (etwa 130 Euro).

Am 11. November 2020 erstattete Wang sodann Anzeige gegen die Polizei wegen Hausfriedensbruch und illegaler Durchsuchung ihres Privateigentums. Inwieweit diese bearbeitet wurde, ist nicht bekannt.