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Sechs Einwohner von Jiangsu, vor vier Jahren bei Polizeirazzia festgenommen, bis zu sieben Jahren Haft verurteilt

12. Mai 2025 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Guangdong

(Minghui.org) Sechs Einwohner von Suzhou, Provinz Jiangsu, wurden am 20. März 2025 zu Gefängnisstrafen verurteilt, weil sie Falun Dafa praktizieren.

Davon betroffen sind die folgenden Praktizierenden: Frau Yuan Huifen, zu sieben Jahren und einer Geldstrafe von 7.000 Yuan (etwa 850 Euro); Herr Zhao Haibo, zu fünf Jahren und einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (etwa 600 Euro); die Frauen Wu Xiaoming, Chang Zheng und Cui Ping, zu jeweils viereinhalb Jahren und einer Geldstrafe von 4.000 Yuan (etwa 500 Euro); sowie Frau Wen Jian, zu vier Jahren und einer Geldstrafe von 4.000 Yuan.

Alle sechs Praktizierenden waren am 10. Mai 2021 anlässlich einer Massenverhaftung zusammen mit sieben anderen lokalen Praktizierenden festgenommen worden: Der 69-jährige Zhao (geboren im Oktober 1955), die 69-jährige Yuan (geboren im Oktober 1955), die 52-jährige Chang (geboren im Juli 1972) und die 49-jährige Wen (geboren im Dezember 1975), wurden am 9. November 2021 von der Polizeibehörde Changshu in Untersuchungshaft genommen. Ihre Verhaftung wurde am 16. November 2021 von der Staatsanwaltschaft Zhangjiagang bestätigt.

Am selben Tag (16. November 2021) wurden die übrigen Praktizierenden gegen Kaution freigelassen, darunter Frau Wu (51, geboren im Februar 1974); Herr Cui (61, geboren im Dezember 1963); Frau Dong Wanyu (73, geboren im Januar 1952); Herr Ji Yong (49, geboren im Dezember 1975) und seine Frau Pan Ning (51, geboren im Januar 1974); Frau Li Shoujie (52, geboren im Oktober 1972); Frau Zhu Ying (71, geboren im Mai 1954); Frau Han Guixiang (60, geboren im September 1964); und Frau Zhang Yumei (66, geboren im Juni 1958). Die Kautionsauflagen für die sieben letztgenannten Praktizierenden wurden am 17. Januar 2022 erneuert.

Am 14. Januar 2022 leitete die Polizeibehörde Changshu die Fallakte der 13 Praktizierenden an die Staatsanwaltschaft Zhangjiagang weiter, woraufhin Staatsanwalt Guo Juncheng am 18. Mai 2022 Anklage gegen sie erhob.

Zwischen dem 31. Januar und dem 8. Februar 2024 verschärfte Staatsanwalt Guo die Anklage gegen alle Beteiligten, und bezeichnete Herrn Zhao als „Rädelsführer“, unterstützt von den weiblichen Praktizierenden Yuan, Wu, Chang und Cui.

Das Gericht Zhangjiagang teilte daraufhin den kollektiven Fall in zwei Fälle auf und wies die sechs verurteilten Praktizierenden dem einen Fall und die anderen sieben dem anderen Fall zu. Es hieß, dass die anderen sieben Praktizierenden ebenfalls angeklagt und verurteilt wurden, weitere Einzelheiten müssen noch untersucht werden.

Zwei Gerichtsanhörungen von unrechtmäßigen Verurteilungen

Vor ihrer Verurteilung standen Zhao sowie Yuan, Chang, Wen, Wu und Cui am 31. Januar und am 22. Mai 2024 vor Gericht.

Drei von den Praktizierenden beauftragte Anwälte, die für sie auf „nicht schuldig“ plädierten, und mehrere vom Gericht bestellten Anwälte, wohnten den Anhörungen bei.

Staatsanwalt Guo behauptete, dass es illegal sei, was die Praktizierenden gatan hatten: sie hätten gemeinsam die Lehre von Falun Dafa gelesen und Informationsmaterialien hergestellt und verteilt. Sie hätten sich zudem für die Minghui.org-Mailboxen angemeldet, Anwälte zur Verteidigung anderer zuvor verhafteter Praktizierenden engagiert und Falun-Dafa-Bücher aus den Häusern verstorbener Praktizierender abgeholt, deren Familien beschlossen hatten, die Bücher zu verschenken – auch das sei illegal.

Die Praktizierenden und ihre Anwälte argumentierten, dass es in China kein Gesetz gebe, das Falun Dafa kriminalisiert und dass alle oben erwähnten seit 2016 durchgeführten Aktivitäten im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Rechte liegen würden.

Die drei von den Praktizierenden beauftragten Anwälte wiesen darauf hin, dass die Inanspruchnahme der Staatssicherheitsabteilung Suzhou zur Überprüfung und Beglaubigung von Beweisen der Staatsanwaltschaft einen Verstoß gegen rechtliche Verfahren darstelle; denn nur ein unabhängiger Dritter dürfe die Beweise der Staatsanwaltschaft überprüfen und formale Stellungnahmen abgeben. Daher erklärten sie alle Beweise der Anklage für unzulässig.

Zhao, Wu und Cui beschuldigten die Polizei, sie unter Folter verhört und zu „Geständnissen“ gezwungen zu haben, weshalb auch die Vernehmungsprotokolle aus der Verhandlung entfernt werden sollten. Sie fügten hinzu, dass der Ort, an dem sie in Strafhaft gehalten wurden, keine rechtlich anerkannte Hafteinrichtung sei.

Während des gesamten Prozesses versäumten es der Vorsitzende Richter Lin Shuang und Staatsanwalt Guo anzugeben, gegen welches Gesetz die Praktizierenden hinsichtlich der oben genannten Aktivitäten verstoßen haben. Lin verurteilte sie dennoch am 20. März 2025. Die Richter Ren Qingmin und Ji Huihui, der Gerichtsschreiber Lu Xiaoyan und Staatsanwalt Guo unterzeichneten ebenfalls das Urteil.

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