(Minghui.org) Bei dieser Nachricht aus China geht es um mindestens vier Praktizierende in neun Städten oder Kreisen in acht Provinzen, die kürzlich wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verfolgt wurden.
1. [Stadt Baiyin, Provinz Gansu] Si Liping (w) ins Gefängnis überstellt2. [Stadt Hengyang, Provinz Hunan] Elf Praktizierende vor Gericht gestellt3. [Stadt Hengshui, Provinz Hebei] Chen Zhiying (w) und Fan Yuemin (w) von Polizisten der Provinz Shandong verhaftet4. [Kreis Nong’an, Provinz Jilin] Acht Personen am selben Tag verhaftet; fünf 15 Tage lang inhaftiert5. [Stadt Wuhan, Provinz Hubei] Zeng Li’e (w) verhaftet6. [Stadt Jiujiang, Provinz Jiangxi] Lin verhaftet; Huang Jinrong schikaniert7. [Stadt Chifeng, Autonome Region Innere Mongolei] Li Yumei (w) und Li Yufen (w) verhaftet8. [Stadt Yantai, Provinz Shandong] Drei Praktizierende verhaftet
Si Liping wurde im April 2023 verhaftet. Im April 2024 wurde sie vor Gericht gestellt und später zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Am 13. April 2025 wurde sie in das Frauengefängnis der Provinz Gansu gebracht.
Ab Februar 2024 wurden Zhou Zixian (m) und zehn weitere Praktizierende verhaftet. Die elf Praktizierenden wurden am 15. April 2025 vor das Bezirksgericht Zhengxiang gestellt. Einige Praktizierende wurden von Pflichtverteidigern vertreten. Der Richter erlaubte nur zwei Familienmitgliedern jedes Praktizierenden díe Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen und verwehrte anderen Familienmitgliedern, die zum Gericht kamen, den Zutritt zum Saal.
Die Frauen Chen Zhiying und Fan Yuemin aus der Stadt Hengshui, Provinz Hebei, wurden am 25. April 2025 von Polizisten der Stadt Jinan in der Provinz Shandong, der Polizeibehörde der Stadt Hengshui und der Polizeiwache in der Kangfu-Straße festgenommen, nachdem sie Anfang April 2025 von Straßenkameras beim Aufhängen von Falun-Dafa-Plakaten in Jinan gefilmt worden waren. Am Morgen durchsuchte die Polizei die Wohnungen beider Praktizierender und beschlagnahmte unter anderem ihre Computer, Drucker und Falun-Dafa-Bücher.
Chen und Fan wurden tagsüber verhört und gegen 21 Uhr zum Erziehungszentrum der Polizei der Stadt Jinan gebracht. Die Polizei teilte mit, dass die Praktizierenden neun Tage lang in Verwaltungshaft genommen würden und forderte ihre Familien auf, sie am 4. Mai abzuholen.
Acht Praktizierende aus der Stadt Helong, darunter Wang Sanheng (m), Meng Min, Zhu Changbo, Shan (Vorname unbekannt) und Zhang Guirong (w), wurden am Morgen des 23. April 2025 in ihren jeweiligen Wohnungen verhaftet. Die Beamten beschlagnahmten Fotos des Begründers von Falun Dafa, Falun-Dafa-Bücher und andere Gegenstände. Meng Min und zwei weitere Praktizierende um die 70 wurden freigelassen, während die übrigen fünf Praktizierenden 15 Tage lang inhaftiert blieben.
Eine Gruppe von Beamten der Polizeiwache Shouyi Straße im Bezirk Wuchang brach am 16. April 2025 gegen 10 Uhr morgens in die Wohnung von Zeng Li’e ein und verhaftete die Praktizierende.
Beamte der Polizeibehörde der Stadt Jiujiang verhafteten den/die Praktizierende/n Lin Ende April 2025, weil er/sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte. Als sie versuchten, Huang Jinrong zu verhaften, weigerte sie sich standhaft, mitzukommen. Die Beamten drohten, sie würden bald wiederkommen.
Die Frauen Li Yumei und Li Yufen wurden am 25. April 2025gegen 14 Uhr von Polizisten des Linken Banner Bairin verhaftet.
Li Rongling aus dem Bezirk Fushan wurde am Morgen des 16. April 2025 von Beamten der Polizeiwache Hebin Straße verhaftet. Die Beamten durchsuchten ihre Wohnung und beschlagnahmten einen Computer, einen Drucker und Bargeld. Li wurde noch am selben Abend gegen Kaution freigelassen.
Wu Suyun (w) und eine weitere namentlich nicht bekannte Praktizierende, beide aus dem Bezirk Zhifu, wurden am 22. April 2025 von Beamten der Polizeiwache Dongting im Bezirk Fushan verhaftet und ihre Wohnungen durchsucht. Wu wurde anschließend zur Polizeiwache Shihuiyao, die andere Praktizierende zur Polizeiwache Lijiaoqiao im Bezirk Zhifu gebracht. Beide Praktizierenden wurden später freigelassen, müssen sich aber täglich auf der Polizeiwache melden. Weitere Einzelheiten sind nicht bekannt.