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Zweimal zu insgesamt zwölf Jahren Haft verurteilt: 58-Jährige aus Sichuan erneut vor Gericht

23. Mai 2025 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Sichuan, China

(Minghui.org) Eine 58-jährige Frau aus der Stadt Panzhihua, Provinz Sichuan stand am 29. April 2025 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht.

Yao Jiaxiu praktiziert seit Oktober 1995 Falun Dafa; sie schreibt die Heilung ihrer neun Krankheiten und die Rettung ihrer Ehe Falun Dafa zu. Auch nach Beginn der Verfolgung vier Jahre später blieb sie ihrem Glauben treu und wurde wiederholt verhaftet. Das führte zu zwei Gefängnisstrafen von insgesamt zwölf Jahren. Um weiterer Verfolgung zu entgehen, musste sie mehrmals für längere Zeit von zu Hause wegziehen.

Yaos jüngster Prozess ging auf eine gescheiterte Festnahme am 8. August 2019 zurück, als sie in der Stadt Xichang, Provinz Sichuan lebte. Da sie nicht zu Hause war, verhaftete die Polizei ihren älteren Sohn, Yao Jinhong. Anschließend reisten sie in die Hauptstadt Chengdu und nahmen auch ihren jüngeren Sohn, Gong Jinjun, fest. Dieser zog später nach Japan und sucht nun nach Gerechtigkeit für seine Mutter, die verhaftet und eingesperrt wurde.

Die Polizei hielt die beiden Brüder im Untersuchungsgefängnis der Stadt Xichang fest. Sie forderte sie auf, den Aufenthaltsort ihrer Mutter preiszugeben. Yao tauchte unter und wurde deshalb auf die Fahndungsliste gesetzt.

Am 20. September 2024 verhaftete die Polizei des Bezirks Jiangyang in der Stadt Luzhou (ebenfalls in der Provinz Sichuan) Yao in ihrer Mietwohnung. Neun Tage später brachte man sie in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Xichang.

Ihr Fall wurde am 16. Dezember 2024 der Staatsanwaltschaft Xichang vorgelegt. Sie stand am 29. April 2025 vor Gericht.

Staatsanwalt Yue Nan warf Yao einen Verstoß gegen Artikel 300 des Strafgesetzbuches vor. Dieser besagt, dass Personen, die eine Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs nutzen, im vollen Umfang des Gesetzes strafrechtlich verfolgt werden müssen. Yao argumentierte, dass Falun Dafa in China nie durch ein Gesetz kriminalisiert oder als Sekte eingestuft worden sei. Darüber hinaus habe sie durch die Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechts auf Glaubensfreiheit niemandem Schaden zugefügt – auch nicht der Gesellschaft.

Staatsanwalt Yue führte als Beweismittel „Geständnisse“ von Yaos älterem Sohn nach seiner Verhaftung am 8. August 2019 an. Yao sagte, ihr Sohn, ein Keimphobiker, habe es nicht ertragen können, mit mehr als einem Dutzend Insassen in einer Zelle festgehalten zu werden und sehr schlechtes Essen zu bekommen. Die Drohung der Polizei, ihn ins Gefängnis zu stecken, habe ihn zusätzlich erschüttert. Daher sollten die von ihm erpressten „Geständnisse“ in ihrem Prozess nicht zugelassen werden.

Yue warf Yao vor, eine Wiederholungstäterin zu sein, da sie in der Vergangenheit bereits zweimal zu insgesamt zwölf Jahren Haft verurteilt worden war. Sie erwiderte, dass diese beiden Gefängnisstrafen sowie andere frühere Verfolgungen nie hätten erfolgen dürfen, da das Praktizieren von Falun Gong in China völlig legal sei. Sie berichtete auch, wie ihre beiden Söhne durch die wiederholte Verfolgung (Details dazu später) traumatisiert wurden und in Angst aufwuchsen.

Yaos Anwalt sagte gegen die Polizei aus, weil diese Beweise gefälscht hatte. Die Polizei habe behauptet, sie habe in Yaos Wohnung Banknoten im Wert von 9.000 Yuan (ca. 1.102 Euro) beschlagnahmt, auf denen Botschaften über Falun Dafa aufgedruckt waren. Es sei für Falun-Dafa-Praktizierende völlig legal, kreative Mittel (wie das Drucken von Falun-Dafa-Botschaften auf Banknoten) einzusetzen, mit denen sie auf die Verfolgung aufmerksam machten. Doch Yao habe keine solchen Banknoten in ihrer Wohnung gehabt. Sie besitze zwar Falun-Dafa-Bücher, diese seien jedoch ihr rechtmäßiges Eigentum und schadeten niemandem.

Es ist unklar, wann der Vorsitzende Richter Jiang Tao ein Urteil verkünden wird. Die Richter Wang Xuemei und Wang Tao sowie ihre Assistenten Liu und Bai waren ebenfalls bei der Verhandlung anwesend.

Der nun folgende Bericht befasst sich mit Yaos früherer Verfolgung.

Drei Verhaftungen im Abstand von Monaten im Jahr 1999

Yao reiste am 15. Oktober 1999 nach Peking, um für Falun Dafa zu appellieren und wurde verhaftet. Nach ihrer Rückkehr in die Stadt Panzhihua wurde sie zehn Tage lang festgehalten. Am 8. November desselben Jahres reiste sie ein zweites Mal nach Peking und wurde erneut verhaftet und 15 Tage lang festgehalten.

Yao und ihr Mann gingen am 23. Dezember 1999 zur Stadtverwaltung von Panzhihua, wo sie sich für Falun Dafa einsetzten. Beide wurden verhaftet und anschließend einen Monat lang im Untersuchungsgefängnis der Stadt Panzhihua festgehalten. Ihr Mann wurde 13 Tage lang in einer unbekannten Einrichtung festgehalten.

Nach ihrer Verhaftung im Jahr 2000 zu drei Jahren Haft verurteilt

Yao wurde am 16. Juli 2000 durch einen Täuschungsversuch dazu verleitet, sich bei der Polizeiwache Wushiyi zu melden. Als sie dort ankam, wurde sie verhaftet und danach zum Verhör in die Polizeidienststelle des Bezirks Renhe gebracht. Die Beamten Liu Guichuan und Zhang Hongtai brachten sie anschließend in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Panzhihua.

Yao praktizierte am 25. Juli 2000 die Falun-Dafa-Übungen woraufhin sie von Wärter Hu Xiaochuan brutal geschlagen wurde. Er fesselte sie und zwei weitere Praktizierende, Luo Yuanchao und Hou Qinying, mit je zwei 45 kg schweren Fesseln und zwei Paar Handschellen. Er zwang die drei, unter der sengenden Sonne im Hof Runden zu laufen. Yaos rechter Fuß blutete stark, da sich der Fuß an den Fesseln gerieben hatte. Auch Luos linker Knöchel blutete.

Wärter Hu wies acht männliche Häftlinge und eine Insassin namens Sun Ping an, die drei Praktizierenden mit Gewalt zu ernähren. Sun kniete sich auf Yaos Bauch, hielt ihr die Nase zu und schüttete ihr eine stark salzhaltige Mehlpaste in den Mund. Sun benutzte einen Schraubenzieher, mit dem sie Luos Mund aufbrach und hebelte ihr dabei zwei Schneidezähne aus.

An diesem Nachmittag wurden die drei Praktizierenden einzeln mit Handschellen gefesselt. Yao trug 18 kg schwere Fußfesseln, die mit ihren Handschellen verbunden waren. Sie konnte weder stehen noch ihren Rücken aufrichten. Die Wärter entfernten die Handschellen und Fesseln erst einen Monat später.

Das Bezirksgericht Renhe in der Stadt Panzhihua verurteilte Yao am 7. Juni 2001 zu drei Jahren Haft. Ihre Berufung wurde später abgelehnt. Mitte Juli 2001 schlug ihr der Wärter Zeng Xiaomin mehr als zehnmal ins Gesicht, als sie eine Kopie des Berufungsurteils verlangte.

Im Gefängnis misshandelt

Yao wurde am 13. August 2001 in das Frauengefängnis der Provinz Sichuan (Stadt Jianyang) eingeliefert. Sie weigerte sich, die Häftlingsuniform zu tragen, woraufhin Wärter Wu Juxian etwa acht Häftlinge anwies, sie zu schlagen. Sie fesselten sie außerdem etwa zwei Stunden lang an ein Bettgestell (siehe Bild unten). Yao hatte unerträgliche Schmerzen und bekam Atemnot. Später am Abend musste sie die gleiche Folter erneut ertragen; die Wärter entfernten die Handschellen erst am nächsten Morgen.

Folternachstellung: an ein Bettgestell gefesselt

Im August 2002 verschärfte das Gefängnis die Verfolgung standhafter Praktizierender. Sie wurden gezwungen, draußen in der sengenden Sonne zu stehen, durften nicht schlafen und wurden verschiedenen Formen brutaler Folter ausgesetzt.

Yao wurde am 15. Juli 2003 freigelassen.

Zwangsvertreibung

Nach Yaos Freilassung wurde sie zu Hause ständig von der örtlichen Polizei und dem Straßenkomitee schikaniert. Manchmal kamen sie dreimal täglich und beeinträchtigten das Leben ihrer Familie erheblich. Sie musste zeitweise von zu Hause fernbleiben.

2005 erneut festgenommen und zu neun Jahren Haft verurteilt

Yao und vier weitere Praktizierende, darunter Frau Li Daizhen, Herr Xiao Huizai und Herr You Yuanzhang, wurden am 24. November 2005 von Beamten der Polizeibehörde der Stadt Panzhihua verhaftet. Sie wurden noch am selben Abend in das Untersuchungsgefängnis von Panzhihua gebracht. Yao rief „Falun Dafa ist gut“, woraufhin ein Wärter namens Zhang ihr so heftig ins Gesicht schlug, dass sie zu Boden ging.

Am 5. Januar 2006 brachten Beamte der Polizeibehörde der Stadt Panzhihua Yao zum Verhör in ein Hotel. Die Beamten Zou Yongjun und Huang Jianjun fesselten ihr die Füße und hängten sie an das Fenster eines Hotelzimmers, sodass ihre Füße kaum den Boden berührten (siehe Bild unten). Huang rollte einen dicken Stoff zusammen und schlug ihr ins Gesicht. Außerdem legte er ihr ein Porträt des Begründers von Falun Dafa unter die Füße, ein weiteres in den Hosenbund und ein drittes in den Kragen. Er fluchte und griff den Begründer von Falun Dafa mit Schimpfwörtern an.

Folterdarstellung: Am Fensterrahmen aufgehängt

Trotz der unerträglichen Schmerzen hoben die Polizisten Yao immer wieder hoch, bis ihre Füße schließlich völlig vom Boden abgehoben waren. Anschließend verhörten sie sie, packten ihre Hände und drückten ihre Fingerabdrücke auf das Verhörprotokoll.

Zwei Tage später wurde Yao erneut ins Untersuchungsgefängnis gebracht. Aus Protest gegen die Foltermethoden der Polizei trat sie in den Hungerstreik. Während des Hungerstreiks vom 7. bis 28. Januar 2006 wurde sie in ausgestreckter Position auf einem Bett fixiert und mehrfach zwangsernährt.

Das Bezirksgericht Dong in Panzhihua stellte Yao und Xiao am 26. Juni 2006 vor Gericht und verurteilte sie innerhalb weniger Tage. Yao erhielt neun Jahre und Xiao dreieinhalb Jahre Haft. Ihre Berufungen wurden vom Mittleren Gericht der Stadt Panzhihua zurückgewiesen.

Das Gericht ordnete daraufhin eine medizinische Untersuchung von Yao an und behauptete, dass sie psychisch krank sei. Zehn Tage später wurde sie freigelassen, und musste ihre Strafe außerhalb des Gefängnisses absitzen.

Einweisung in die psychiatrische Klinik

Ende August 2007 übten die Behörden Druck auf Yaos Mann aus, sie in die psychiatrische Klinik der Stadt Panzhihua einzuweisen, obwohl bei ihr keine psychische Erkrankung diagnostiziert worden war.

Das örtliche Büro 610 wies die Krankenhausleitung an, Yao bis auf Weiteres dort zu behalten.

Yao wurde oft gefesselt und erhielt Spritzen mit toxischen Substanzen, die ihr zentrales Nervensystem schädigten. Sie wurde erst vier Monate später entlassen.

Inhaftiert und wiederholt misshandelt

Yao wurde am 14. Juli 2008 erneut in Gewahrsam genommen und drei Tage später in das Frauengefängnis von Chengdu eingeliefert, wo sie den Rest ihrer neunjährigen Haftstrafe absitzen musste.

Um den 19. Juli 2008 herum wies Hauptmann Zhao Wenjuan die Gefangenen Sun Xiaohong, Wang Yongzhen und andere an, Yao festzuhalten und ihr die Haare zu schneiden. Sie zogen ihr außerdem die Unterwäsche aus und versuchten, ihr eine Uniform anzuziehen. Sie weigerte sich und musste etwa drei Wochen lang ihre Unterwäsche tragen. Die Wärter gaben ihr schließlich einige Kleidungsstücke zurück.

Yao praktizierte im August 2008 die Falun-Dafa-Übungen. Daraufhin wiesen die Wärter die Insassin Tian Suxiang an, sie zu foltern. Tian stach ihr mit einer Nadel in Hände und Füße, schlug ihr in die Brust und goss ihr Wasser über den Kopf. Yao machte die Übungen weiter, und Tian schlug mit einem Bambusstock auf ihre Hände. Ihre Hände schwollen an.

Anfang Dezember 2008 wies Wärter Zhu Yan die Gefangenen an, Yao die Kleidung auszuziehen und ihr das Abzeichen der Gefängnisuniform auf den Körper zu malen. Insassin Sun Ju nahm sie in den Würgegriff und lockerte den Griff erst, als sie fast ohnmächtig wurde. Zhu wies die Häftlinge an, ihr die Haare zu schneiden. Sun Ju nahm sie erneut in den Würgegriff und sie wäre fast erstickt. Zhu hielt sie einen ganzen Nachmittag lang in Handschellen.

Im Juni 2009 zerrten die Wärter Yu Aiping und Shuang Kangying Yao in ihr Büro und zerrissen die Bettlaken, die sie um den Körper trug (sie hatten ihr die Kleidung weggenommen, sodass sie sich damit bedecken musste). Wärter Wen Xiujun ließ daraufhin Farbe bringen, womit er das Wort „Kriminelle“ auf ihren BH und ihre Unterwäsche malte. Wen machte anschließend Fotos von ihr und drohte, diese im Internet zu veröffentlichen. Abteilungsleiter Yue Hong wies Zhu an, Yao einen ganzen Tag lang an ein Bett zu fesseln.

Yao praktizierte Ende Juni 2009 die Falun-Dafa-Übungen. Daraufhin wurde sie drei Tage lang von Wärter Zhu mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt. Zhu legte ihr deshalb einen Monat lang Handschellen an. Sie rief „Falun Dafa ist gut“, woraufhin Zhu die Insassin Zhou Yan anwies, ihr den Mund mit schmutzigen Lumpen zu stopfen. Zhou packte sie an den Haaren, schlug ihren Kopf gegen die Wand und drohte, sie umzubringen. Yao wurde durch den Schlag ohnmächtig.

Am 17. und 19. Mai 2010 wurde Yao von Wärter Zan Hong täglich etwa zehn Stunden lang an einen Türrahmen gefesselt. Wärter Zhu fesselte sie später sechs Tage lang auf die gleiche Weise.

Am 2. Oktober 2010 gegen 9 Uhr begann Yao mit den Falun-Dafa-Übungen. InsassinWang Jingqiang nahm ihr daraufhin alle Lebensmittel weg. Wärter Zhu fesselte ihre Hände mit zwei Paar Handschellen drei Stunden lang an das obere Bett.

Am 10. Oktober 2010 gegen 16 Uhr rief Yao „Falun Dafa ist gut“. Dann begann sie mit den Falun-Dafa-Übungen. Die Häftlinge Wang Xuan und Chen Zhanhua hielten sie fest, und die Insassin Yao Guohong trat auf sie ein. Außerdem stopften sie ihr schmutzige Lappen in den Mund und drückten ihr die Lippen zu.

Derselbe Vorfall ereignete sich am 24. November 2010 gegen 16:30 Uhr. Die Häftlinge Wang und Chen drückten Yao auf ein Bett. Wang setzte sich auf sie und hielt ihr schmutzige Socken an die Nase. Yao versuchte aufzustehen, die Häftlinge drückten sie jedoch erneut nieder und hielten ihr den Mund zu.

Wang gab an, dass die Wärter sie angewiesen hätten, Yao zu foltern.

Um September 2011 wurde Yao vom Ausbilder Li Yurong mit Elektrostäben an den Armen geschockt, weil sie meditierte. Li wies mehrere Häftlinge an, sie auf dem Balkon aufzuhängen. Erst zwei Stunden später ließen sie sie herunter. Die Hängefolter wurde später wiederholt, sie wurde acht Tage lang aufgehängt.

Yao wurde einige Monate früher, nämlich am 23. Februar 2014, freigelassen.

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