(Minghui.org) Laut dieser Nachricht geht es um mindestens vier Praktizierende in drei Städten oder Kreisen in drei Provinzen, die kürzlich wegen ihres Glaubens an Falun DafaFalun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und verbreitete sich rasant. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden. verfolgt wurden.

1. [Stadt Xingning, Provinz Guangdong] Li Zhuozhong (m) und seine Frau Liao Yuanqun ins Gefängnis eingeliefert.
2. [Stadt Taiyuan, Provinz Shanxi] Fall gegen Xia Yilin (w) der Staatsanwaltschaft übergeben
3. [Stadt Qiqihar, Provinz Heilongjiang] Yao Xingqi (m) und seine Frau festgenommen
1. [Stadt Xingning, Provinz Guangdong] Li Zhuozhong (m) und seine Frau Liao Yuanqun ins Gefängnis eingeliefert.
Li Zhuozhong wurde am 7. Mai 2025 in das Gefängnis Sihui eingeliefert. Seine Frau Liao Yuanqun wurde in das Frauengefängnis von Guangzhou gebracht. Beide wurden zu zehn Jahren Haft verurteilt und verloren ihre Berufung.
2. [Stadt Taiyuan, Provinz Shanxi] Fall gegen Xia Yilin (w) der Staatsanwaltschaft übergeben
Xia Yilin wurde am 19. März 2025 zu Hause verhaftet und befindet sich seither im vierten Frauengefängnis der Stadt Taiyuan in Haft. Ihr Fall wurde kürzlich der Staatsanwaltschaft des Bezirks Yingze vorgelegt.
3. [Stadt Qiqihar, Provinz Heilongjiang] Yao Xingqi (m) und seine Frau festgenommen
Yao Xingqi aus dem Bezirk Fularji und seine Frau, die nicht Falun Dafa praktiziert, wurden am Morgen des 10. Mai 2025 von Beamten der Polizeistation Beixing verhaftet. Gegen 22 Uhr wurden sie gegen eine Kaution von 2.000 Yuan (ca. 241 Euro) auf freien Fuß gesetzt.