(Minghui.org) Am 6. November 2024 wurde ein Ehepaar aus dem Kreis Yishui in der Provinz Shandong wegen seines Glaubens an Falun Dafa zu viereinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 30.000 Yuan (etwa 3.500 Euro) verurteilt.
Kong Xianzhen und ihr Mann Xu Yizhong wurden am 28. Mai 2024 in ihrer Wohnung von Staatssicherheitsbeamten des Kreises Yishui festgenommen, darunter Shen Wenfeng. Der örtliche Netzmanager Xu Jianhua führte die Polizei an diesem Tag zur Wohnung des Paares. [Anmerkung: Das nach dem Rasterprinzip aufgebaute Sozialverwaltungssystem Chinas sieht vor, dass jeder Kreis in kleinere Zonen unterteilt wird. Die Netzmanager haben die Aufgabe, die Bürger zu überwachen und verdächtige Aktivitäten regelmäßig an die lokalen Behörden zu melden.]
Nach der Durchsuchung der Wohnung des Paares brachte die Polizei Xu in die Haftanstalt des Kreises Yishui und Kong in die medizinische Abteilung der Haftanstalt der Stadt Linyi. Am 30. Mai 2024 wurde Kong gegen Kaution freigelassen. Die Staatsanwaltschaft des Kreises Yinan erließ am 2. Juli formelle Haftbefehle gegen die beiden. Linyi ist für die Kreise Yishui und Yinan zuständig.
Am 6. November verurteilte das Kreisgericht Yinan Xu und Kong zu je viereinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 30.000 Yuan. Kong wurde wieder in Gewahrsam genommen und in das Frauengefängnis der Provinz Shandong in Jinan gesperrt. Xu verbüßt seine Strafe derzeit im Gefängnis der Provinz Shandong, ebenfalls in Jinan.
Schon früher war das Paar wegen seines Glaubens von den Behörden ins Visier genommen worden. Beide wurden in den vergangenen über zwanzig Jahren wiederholt schikaniert und verhaftet; Kong wurde dreimal Zwangsarbeit auferlegt. Nach einer Festnahme im Jahr 2000 musste sie im Juli desselben Jahres mit mehr als zehn Falun-Dafa-Praktizierenden, die in einer örtlichen Gehirnwäsche-Einrichtung festgehalten wurden, täglich Zwangsarbeit verrichten.
Der damalige Sekretär des Komitees für Politik und Recht der Stadt Yishui, He Fajiang, befahl zwei Beamten (Li Hongwei und Wang Jianjun) des örtlichen Büro 610, die Praktizierenden um 8 Uhr morgens in einem lokalen Garten in der sengenden Sonne Unkraut jäten zu lassen. Um 16 Uhr wurden die Praktizierenden zurück in die Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht. Alle litten unter starkem Sonnenbrand, sodass sich ihre Haut abschälte.
Am 4. Oktober 2000 richtete das Komitee vier neue Gehirnwäsche-Einrichtungen ein, um lokale Falun-Dafa-Praktizierende zu verfolgen. Kong und 22 weitere Praktizierende wurden in einer Gehirnwäsche-Einrichtung in einer Mittelschule festgehalten. Für ihre Unterbringung mussten sie jeweils 1.200 Yuan (etwa 140 Euro) aufbringen. Trotzdem gaben die Wärter den Praktizierenden lediglich Speisereste, gedämpfte Brötchen und eingelegtes Gemüse.
Zudem wurden die Praktizierenden geschlagen und mussten jeden Tag Runden laufen oder Liegestütze machen. Wer keine Liegestütze schaffte, wurde mit Ästen verprügelt.
Die Wärter täuschten auch die Angehörigen der Praktizierenden, damit sie zur Gehirnwäsche-Einrichtung kamen. Während die Praktizierenden dort ein Namensschild mit der Aufschrift „Hartnäckiger Falun Gong“ tragen mussten, erhielten die Angehörigen ein Schild mit der Aufschrift „Begleiter“. Die Wärter peitschten die Praktizierenden vor den Augen ihrer Angehörigen aus. Nachdem Kong im Beisein ihres Vaters verprügelt worden war, blutete sie aus dem Mund. Nach mehr als drei Wochen Haft erfolgte ihre Freilassung. Ihr Mann musste sie damals auf dem Rücken tragen, weil sie nicht mehr gehen konnte.
Auch andere Praktizierende wurden schwer verletzt. Bei Wang Yongfen wurden drei Rippen gebrochen und die Leber verletzt. Xiang Guiying erlitt einen Rückfall ihrer Herzerkrankung, während Li Mingyan über eine schwere Nierenverletzung und Hao Maofen über Verletzungen an ihren Beinen klagte. Su Jixiang wurde invalide geschlagen.
Nach einer weiteren Verhaftung am 12. Juni 2003 blieb Kong einen Monat lang in der Haftanstalt des Kreises Junan, bevor sie in das Arbeitslager Jinan überführt wurde, um dort eine unbekannte Haftstrafe zu verbüßen. In der Nacht des 19. Juli 2005 wurden Kong und die Praktizierende Xu Qingfang verhaftet, als sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilten.
Liu Fenghua, angestellt bei der Regierung, brachte sie später zum Büro 610 in der Gemeinde Yishui Toan, wo der stellvertretende Leiter Wang Jianjun sie über eine Stunde lang ununterbrochen schlug. Er versetzte ihnen auch Elektroschocks. Die Haut an Kongs Armen platzte auf und es trat gelbe Flüssigkeit aus. Sie erlitt Schwellungen am Mund und blutete aus der Nase. Durch die Schläge und Elektroschocks war ihr Gesicht entstellt.
Am nächsten Tag um 9.30 Uhr durchsuchte Wang mit mehreren Personen die Wohnungen der beiden Frauen. Kongs Mann verlangte einen Durchsuchungsbefehl, worauf Wang antwortete: „Wir haben keinen, aber wir werden Ihre Wohnung trotzdem durchsuchen!“
Nach der Razzia brachte Wang die beiden Frauen in die Haftanstalt des Kreises Yishui. Später wurde Kong in das Arbeitslager Jinan überführt, wo sie eine unbekannte Haftstrafe verbüßen musste. Am 10. November 2011 erfolgte eine weitere Festnahme des Paares bei einer Razzia mit über 30 Beamten, die ihre Wohnung stürmten. Xu wurde einen Monat lang im Arbeitslager des Kreises Yishui festgehalten, Kong hingegen einige Tage später gegen Kaution freigelassen. Nach 40 weiteren Tage wurde sie abermals festgenommen und zu einer unbekannten Haftstrafe mit Zwangsarbeit verurteilt.