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Jahrelang illegal inhaftiert – 65-Jährige wird wegen ihres Glaubens an Falun Dafa erneut zu Gefängnis verurteilt

7. Juni 2025 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Jilin

(Minghui.org) Kürzlich wurde die 65-jährige Han Xiaolian aus Changchun, Provinz Jilin, in das Frauengefängnis derselben Provinz eingeliefert, nur weil sie Falun Dafa praktiziert.

Han, geboren im Juli 1959, wurde am 17. April 2024 von Beamten der Kreispolizeibehörde Jiutai verhaftet und in die Haftanstalt Xinglongshan überstellt. Jemand hatte sie angezeigt, weil sie mit anderen über Falun Dafa gesprochen hatte. Ihre Familienangehörigen durften sie nicht besuchen; ihnen wurde lediglich erlaubt, für Han Kleider in der Haftanstalt abzugeben. Niemand informierte sie über den aktuellen Stand ihres Falles. Erst vor Kurzem wurde ihnen mitgeteilt, dass Han zu 3 bzw. 3,5 Jahren Haft (die genaue Dauer ist nicht bekannt) verurteilt wurde.

Überblick über Hans Verfolgung

Es war nicht das erste Mal, dass Han wegen ihres Glaubens, den sie seit 1998 praktiziert und dem sie die Heilung ihrer Herzkrankheit und Schilddrüsenüberfunktion zuschreibt, verfolgt wurde. Sie wurde bereits zweimal – am 31. Dezember 1999 sowie am 6. März 2000 – festgenommen, nachdem sie sich in Peking für Falun Dafa eingesetzt hatte. Beide Male wurde sie 15 Tage lang festgehalten.

Nach einer weiteren Verhaftung am 15. Mai 2000 wurde Han zu einem Jahr Zwangsarbeit verurteilt und acht Tage später in das Frauenarbeitslager der Provinz Jilin gebracht. Aus Protest trat sie in Hungerstreik. Daraufhin schockte man sie mit Hochspannungs-Elektrostäben, was dazu führte, dass sie das Bewusstsein verlor. Nachdem sie wieder zu sich gekommen war, wurde sie gezwungen, stundenlang auf einem kleinen Hocker zu sitzen und Erklärungen zu schreiben, in denen sie auf Falun Dafa verzichten sollte. Wenn sie nicht gerade gefoltert wurde, musste sie mehr als zehn Stunden am Tag schwere Arbeiten verrichten.

Nicht lange nach ihrer Freilassung wurde Han am 25. September 2001 abermals verhaftet. Ihr damals 15-jähriger Sohn versuchte, die Polizei daran zu hindern, sie mitzunehmen, woraufhin drei Beamte ihn brutal zusammenschlugen. Außerdem verprügelten sie einen 20-jährigen Gast, der zu Besuch war, bis er stark blutete, und stießen Hans Vater, einen betagten Mann, zu Boden. Später gelang Han die Flucht aus dem örtlichen Polizeirevier; sie wurde jedoch am 21. Mai 2002 erneut verhaftet. Acht Tage später wurde auch ihr Sohn festgenommen und zu 1,5 Jahren Zwangsarbeit verurteilt.

Später wurde Han zu elf Jahren Gefängnis verurteilt, 2011 vorzeitig freigelassen.

Nach einer weiteren Verhaftung am 3. März 2017 wurde sie 15 Tage lang festgehalten.

Nachfolgend wird Hans Festnahme im Jahr 2002 und ihre anschließende Haftzeit beschrieben.

In einer Zelle gefoltert

Als sich Han am 21. Mai 2002 auf dem Weg nach Hause befand, wurde sie von dem Beamten Zhao der Polizeistation Yingcheng festgenommen. Auf dem Polizeirevier schlugen ihr mehrere Beamte ins Gesicht und durchsuchten ihre Handtasche. Nachdem sie sie fotografiert hatten, forderten sie von ihr dafür eine Gebühr. Am Nachmittag stülpten ihr Wang Haohong und drei weitere Beamte eine Plastiktüte über den Kopf und brachten sie in die Haftanstalt Jiutai.

Dort fesselten die Polizisten Han auf einen Metallstuhl, wobei sie ihr die Arme hinten auf den Rücken fesselten und ihre Füße an einen Metallring am unteren Ende des Stuhls anketteten. Der Beamte Qu Chunsen zog ihre Hände nach oben, was ihr unerträgliche Schmerzen bereitete.

Folterinstrument: Metallstuhl

Die Polizei erlaubte Han nicht, sich zu bewegen. Bald darauf schwollen ihre Füße an und waren gefühlstaub, ebenso ihre Finger, die sie auch nach sechs Monaten noch nicht richtig bewegen konnte.

In einer Haftanstalt gefoltert

In der Nacht des 22. Mai 2002 wurde Han in die Haftanstalt des Bezirks Jiutai verlegt. Einmal holte der Wärter Zhang Wenda sie aus ihrer Zelle, verlangte Geld von ihr und beschimpfte sie. Als sie versuchte, ihn aufzuhalten, trat er sie und rief mehr als zehn weitere Wärter herbei, um ihr eine 30 Kilogramm schwere Fußfessel anzulegen. Da sie sich weiterhin weigerte, ihm Geld zu geben, entfernte er die Fußfessel am nächsten Tag.

Zu elf Jahren verurteilt

Han stand am 5. September 2003 vor Gericht. Sie durfte sich nicht selbst verteidigen. Jedes Mal, wenn sie versuchte zu sprechen, traktierte der Gerichtsvollzieher sie mit Elektrostöcken. Schließlich war ihr Rücken mit Blasen und ihr linker Oberschenkel mit blauen Flecken übersät.

Das Urteil wurde am 7. November 2003 verkündet. Der gesamte Weg von der Haftanstalt bis zum Gerichtsgebäude war von Polizeiautos gesäumt. Innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals befanden sich zahlreiche Polizeibeamte, die entweder Schusswaffen oder elektrische Schlagstöcke trugen. Die Polizisten legten Han zudem eine Schlinge um den Hals, die sie so fest anzogen, dass sie beinah erstickte. Als sie rief „Falun Dafa ist gut“, wurde sie aus dem Gerichtssaal geführt und wiederholt mit Elektrostäben traktiert.

Nachstellung der Folter: Schlinge um den Hals

Han wurde zu elf Jahren Haft verurteilt und in ein örtliches Gefängnis eingewiesen.

Im Gefängnis gefoltert

Am 26. Januar 2004 wurde Han in Einzelhaft gesperrt, als sie versuchte, die Insassen Lyu Guichun und Wang Xiaomin daran zu hindern, die Praktizierende Fu Guijie zu schlagen. Am 15. April desselben Jahres steckte derselbe Wärter, Li Jian, sie abermals in Einzelhaft, als sie versuchte, die Misshandlung anderer Praktizierender zu verhindern. Zudem fesselte er ihre Hände an einen Ring, der an der Wand angebracht war.

Trotzdem hielt Han an ihrem Glauben fest, woraufhin Li sie sieben Tage später aus der Isolationszelle zerrte und in eine Folterkammer brachte, und in der Adlerstellung auf ein Bett fesselte. Neun Tage später erbrach sie Blut, ihr Kopf war geschwollen, und ihr systolischer Blutdruck auf über 200 mmHg angestiegen. Daraufhin brachte Li die Praktizierende ins Gefängniskrankenhaus, wo ihr unbekannte Substanzen injiziert wurden. Acht Tage später brachte er sie zurück in die Isolationszelle.

Han weigerte sich weiterhin, eine Garantieerklärung zu schreiben, und blieb in ihrem Glauben standhaft. Später verdingten die Wärter sie zur Verrichtung von schweren körperlichen Arbeiten.

Hans Bruder, seine Frau und deren Tochter erschienen am 22. Juli 2004 im Gefängnis, um sie zu besuchen, wurden jedoch vom Wärter Cao Hong abgewiesen. Die von Han daraufhin gegen Cao eingereichte Beschwerde bei der Gefängnisleitung, hatte lediglich weitere Misshandlungen zur Folge. Obwohl sie einen Rückfall ihrer Herzkrankheit erlitt, zwang der Wärter Zhou Yuan sie, von fünf Uhr bis Mitternacht Propaganda anzuhören, die Falun Dafa diffamierten.

Da Han weiterhin an ihrem Glauben festhielt, sperrte der Wärter Hu Xiumei sie im Oktober 2004 in Einzelhaft. Die Insassin Liu Chunyang, die zu ihrer Überwachung beauftragt worden war, bestellte Essen nur für sich selbst, belastete jedoch Hans Konto mit den Kosten der Essensbestellung. Außerdem demütigte Liu sie, indem sie sie mit unflätigen Worten, beschimpfte. Als es im Oktober sehr kalt wurde, öffnete Liu alle Fenster, sodass Han frieren musste.

Ende 2006 zwangen die Wärter Han zu ununterbrochenem Stehen. Aus Protest schlug sie ihren Kopf gegen die Wand [Anmerkung der Redaktion: eine irrationale Reaktion auf die Verfolgung]. Die Wärter fesselten sie mit einem Seil und hängten sie an einem Seil auf, sodass die Füße den Boden knapp berührten. Als nächstes fesselten sie sie in der „Adlerstellung“ auf ein Bett. Da sie nicht auf die Toilette gehen konnte, musste sie sich im Bett erleichtern.

Ab Mai 2007 wurde Han gezwungen, täglich mehr als zehn Stunden Schwerstarbeit zu leisten. 2011 wurde sie vor Ablauf ihrer Haftzeit vorzeitig freigelassen.

Frühere Berichte:

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