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Drei Einwohner von Heilongjiang ins Gefängnis eingewiesen – trotz gerichtlicher Anordnung von Hausarrest

3. Juli 2025 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Heilongjiang, China

(Minghui.org) Drei Falun-Dafa-Praktizierende in der Stadt Daqing, Provinz Heilongjiang, sind im Juni 2025 erneut in Haft genommen worden, um eine Gefängnisstrafe wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu verbüßen. Eigentlich hätten sie die Strafe zu Hause abzusitzen sollen, wie es ihnen zugesagt worden war.

In den letzten Monaten hatte die Zentrale Führungsgruppe für Inspektionsarbeit der Kommunistischen Partei Chinas die Stadt Daqing besucht und die örtlichen Behörden angewiesen, die Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden zu verschärfen. Ebenso die Inhaftierung von Personen, die zuvor verurteilt worden waren, aber ihre Strafe zu Hause absitzen durften.

Ähnliche Vorfälle wurden auch aus Shandong, Jilin und Liaoning gemeldet, wo Praktizierende wieder in Haft genommen wurden, um eine Strafe zu verbüßen, die sie vorher nicht hätten antreten müssen. Bei den meisten von ihnen handelte es sich um ältere Menschen, die wegen verschiedener Erkrankungen nicht in Haftanstalten oder Gefängnisse aufgenommen wurden. Die neue Anordnung, ihre Haftstrafen zu vollstrecken oder sogar bereits abgelaufene Haftstrafen trotz ihres körperlichen Zustandes erneut anzutreten, birgt enorme Risiken für ihre Gesundheit und ihr Leben.

Die Fälle von Wang Luhua und Zhang Lihua

Wang Luhua, 61, ist pensionierte Mitarbeiterin des Hausverwaltungsunternehmens in Daqing. Sie und Zhang Lihua, 60, wurden am 22. November 2020 verhaftet. Wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes wurden sie gegen Zahlung einer Kaution von jeweils 20.000 Yuan (ca. 2.791 Euro) auf freien Fuß gesetzt. Die Polizei verlängerte die Kaution am 22. November 2021 und übergab den Fall am 19. Mai 2022 an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Ranghulu. Die Polizei versuchte, sie im Untersuchungsgefängnis in Daqing zu inhaftieren, was jedoch an ihrem Gesundheitszustand scheiterte.

Nach zwei Gerichtsverhandlungen durch das Bezirksgericht Ranghulu war Wang am 30. Dezember 2022 zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 40.000 Yuan (ca. 5.582 Euro) verurteilt worden. Zhang wurde zu drei Jahren und vier Monaten und einer Geldstrafe von 30.000 Yuan (ca. 4.187 Euro) verurteilt. Beide Frauen legten beim Mittleren Gericht der Stadt Daqing Berufung ein, das ihre ursprünglichen Urteile am 11. April 2023 bestätigte. Sie stellten einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, der jedoch abgelehnt wurde.

Das Bezirksgericht Ranghulu ordnete an, dass die beiden Frauen ihre Geldstrafen am 12. April 2023 zu zahlen hätten. Als sie sich weigerten, dem nachzukommen, sperrte das Gericht am 19. April 2023 ihre Bankkonten.

In der Zwischenzeit unternahm die Polizei mehrere Versuche, beide Frauen in die Haftanstalt Daqing zu bringen. Aber wegen ihres schlechten gesundheitlichen Zustandes nahm die Haftanstalt sie nicht auf. Am 16. Juni 2025, als ihre ursprüngliche Haftzeit bereits abgelaufen war, brachten Beamte der Polizeibehörde Tieren sie in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang und ordneten an, dass sie die gesamte Haftzeit erneut absitzen müssten.

Vor ihrer jüngsten Verfolgung waren Wang und Zhang bereits mehrfach wegen des Praktizierens von Falun Dafa verhaftet worden. Wang wurde für unbekannte Zeit in ein Arbeitslager gesperrt. Zhang war nach ihrer Verhaftung im Jahr 2002 für einige Monate inhaftiert worden.

Der Fall von Han Lihua

Han Lihua, 75, ist pensionierte Kindergartenangestellte. Sie wurde im Dezember 2022 vom Bezirksgericht Ranghulu zu acht Jahren Haft und einer Geldstrafe von 50.000 Yuan (ca. 6.970 Euro) verurteilt. Da sie seit einigen Jahren arbeitsunfähig war und außerdem unter hohem Blutdruck litt, nahm die Haftanstalt Daqing sie nicht auf und sie konnte ihre Strafe zu Hause absitzen. Trotz ihres Gesundheitszustandes zwangen die Behörden die Haftanstalt Daqing vor kurzem, sie aufzunehmen. Ihre Haftzeit begann am 18. Juni 2025 und wird im Juni 2033 (wenn sie 83 Jahre alt sein wird) enden.

Han hat Mühe, sich in der Haftanstalt selbst zu versorgen. Die Wärter riefen ihre Familie an und forderten sie auf, einen Rollstuhl und eine Behindertentoilette für sie zu kaufen.

Vor ihrer jüngsten Verfolgung war Han im Jahr 2001 zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden, die sie aus gesundheitlichen Gründen nicht antrat. Im Jahr 2003 wurde sie sechs Monate lang in einer Gehirnwäsche-Einrichtung festgehalten und 2008 zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.

Nach ihrer Entlassung am 4. Oktober 2014 setzte das Sozialversicherungsamt von Daqing ihre Rente aus und forderte sie auf, die 180.000 Yuan (ca. 25.121 Euro) zurückzuzahlen, die sie während ihrer Haftzeit erhalten hatte. Die Behörde machte geltend, dass Rentner während ihrer Inhaftierung keine Rentenleistungen erhalten dürfen und berief sich dabei auf eine Richtlinie des Generalbüros des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit aus dem Jahr 2001.

Han argumentierte, dass die Zeit im Arbeitslager und auch die Zeit im Gefängnis eine Verfolgung darstellten und dass kein arbeitsrechtliches Gesetz die Rückzahlung von Rentenleistungen, die während der Haft gewährt wurden, vorschreibt. Sie könne es sich nicht leisten, einen Pauschalbetrag von 180.000 Yuan zu zahlen. Daraufhin setzte das Sozialversicherungsamt in Daqing ihre Rente aus.

Frühere Berichte:

Drei Praktizierende zu Haftstrafen bis zu fünf Jahren Haft verurteilt

14 Falun-Dafa-Praktizierende innerhalb von zwei Tagen verhaftet, vier zu Gefängnisstrafen verurteilt (Stadt Daqing, Provinz Heilongjiang)