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70-Jährige wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt – Familie setzt sich unermüdlich für ihre Freilassung ein

17. August 2025 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Shandong

(Minghui.org) Die 70-jährige Li Yufang aus der Stadt Longkou, Yantai in der Provinz Shandong, ist seit ihrer Festnahme am 17. Juli 2025 inhaftiert, nur weil sie Falun Dafa praktiziert. Ihre Familie setzt sich unermüdlich für ihre Freilassung ein.

Li wurde am Morgen des 17. Juli 2025 verhaftet, als sie auf einem Bauernmarkt Informationen über Falun Dafa verteilte. Xing Changheng, ein Beamter der Polizeistation Xinjia, teilte am Nachmittag ihrer Familie mit, dass sie wegen „Untergrabung der Strafverfolgung“ – eine standardmäßige Anklage, um Falun-Dafa-Praktizierende in China zu kriminalisieren – in die Haftanstalt der Stadt Yantai gebracht werde. Xing forderte die Angehörigen auf, ihren Haftbefehl zu unterschreiben, was diese jedoch ablehnten.

Am 18. Juli 2025 riefen sie mehrmals die Polizei-Hotline 12389 an, um Lis willkürliche Verhaftung zu melden, doch die Leitung war jedes Mal besetzt.

Am 22. Juli traf sich der Anwalt mit Li. Sie erzählte ihm, dass sie während ihrer Verhaftung am 17. Juli gegen 8 Uhr von mehreren Beamten der Staatssicherheitsabteilung der Stadt Longkou zu Boden gestoßen worden sei. Keiner von ihnen habe eine Polizeiuniform getragen oder einen Ausweis gezeigt. Sie hätten ihr Handschellen angelegt, sie in ihren Streifenwagen gezerrt, ihre Wohnung durchsucht und ihre Falun-Dafa-Bücher sowie Informationsmaterialien beschlagnahmt. 

Außerdem haben sie ein riesiges Chaos in ihrer Wohnung hinterlassen. Da sie die Wohnung während ihrer Abwesenheit durchsucht hatten, ist unklar, ob noch weitere Gegenstände beschlagnahmt wurden.

Am 23. Juli reichten Lis Angehörige einen Beschwerdebrief bei der Polizei ein. Sie fertigten zwei Exemplare an, eine für Polizeichef Jiang Dongyu und eine für Polizist Xing. In den darauffolgenden drei Wochen reichten sie außerdem einen Beschwerdebrief bei der Obersten Volksstaatsanwaltschaft, dem Ministerium für öffentliche Sicherheit, der Zentralen Disziplinarkommission, den Disziplinar- und Aufsichtskommissionen der Provinz Shandong, der Städte Yantai und Longkou, den Staatsanwaltschaften der Städte Yantai und Longkou sowie der Staatssicherheitsbehörde der Stadt Longkou ein.

Am 8. August bestätigte die Polizei Lis Verhaftung. Die Angehörigen schworen, weiterhin Gerechtigkeit für sie zu fordern.

Im Folgenden sind die konkreten Maßnahmen der Familienangehörigen beschrieben.

Am 23. Juli riefen die Familienangehörigen die Hotline 12309 der Obersten Volksstaatsanwaltschaft an und reichten bei der Polizeistation Xinjia online eine Anzeige wegen rechtswidriger Inhaftierung einer unschuldigen Bürgerin ein. Sie riefen abermals die Polizei-Hotline 12389 an, hinterließen eine Sprachnachricht und reichten auf der Webseite der Polizei eine Beschwerde ein. Außerdem reichten sie Beschwerden auf den Webseiten der Disziplinarkommission der Stadt Longkou, der Disziplinarkommission der Provinz Shandong und der Zentralkommission für Disziplinarkontrolle ein.

Am 24. Juli schickten die Angehörigen einen Beschwerdebrief an die Disziplinarkommission der Stadt Yantai, der am nächsten Tag zugestellt wurde. Ebenfalls am 24. Juli forderten sie die Staatsanwaltschaft der Stadt Yantai schriftlich auf, Lis Verhaftung abzuweisen und die beschlagnahmten Gegenstände zurückzugeben. Ihr Antrag wurde am 29. Juli zugestellt.

Am 25. Juli schickten die Angehörigen Briefe an die Staatssicherheitsabteilung der Stadt Longkou, in dem sie die Polizei ebenfalls aufforderte, Lis Verhaftung für ungültig zu erklären und sie freizulassen. Als sie am 1. August dort anriefen, bestätigte der Rezeptionist den Eingang der Briefe, weigerte sich jedoch, die Kontaktdaten des Beamten anzugeben, der Lis Fallakte bearbeitete.

Die Angehörigen befürchteten, dass die Polizei Lis Fall an die Staatsanwaltschaft der Stadt Longkou anstatt an die Staatsanwaltschaft der Stadt Yantai weiterleiten würde und schrieben am 1. August an die Staatsanwaltschaft. Im Schreiben forderten sie, Lis Verhaftung abzulehnen sowie ihre Freilassung und die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände. Ein paar Tage später rief die Staatsanwaltschaft an und teilte ihnen mit, dass sie die Briefe erhalten habe, die Fallakte von der Polizei jedoch noch nicht an sie weitergeleitet worden sei.

Am 1. und 4. August riefen die Angehörigen die Hotline 12337 an (eine weitere Hotline zur Meldung von Fehltritten der Justiz und Polizei) und reichte zweimal eine Beschwerde gegen die Polizei ein. Am 4. August schickten sie weitere Briefe an die Staatsanwaltschaft und die Staatssicherheitsabteilung in Longkou und verlangten abermals, Lis Fall einzustellen und ihre Verhaftung abzulehnen. Da sie daraufhin nichts mehr hörten, riefen sie am 6. August die Hotline 12309 der Obersten Volksstaatsanwaltschaft an und beschuldigten die Polizei, Informationen über den Fall unter Verschluss zu halten.

Am 7. August riefen sie abermals die Staatssicherheitsabteilung in Longkou an, wurden jedoch auch dort im Unklaren gelassen. Am 8. August rief Xing, ein Beamter der Polizeistation Xinjia an, und sagte, dass ein Haftbefehl gegen Li ausgestellt worden sei. Er forderte die Angehörigen auf, zur Polizeistation zu kommen und den Haftbefehl zu unterschreiben. Sie weigerten sich.