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Verspätete Nachricht: Drei Jahre Haft für eine 74-Jährige wegen Verteilung von Informationsmaterial

9. August 2025 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Jiangsu

(Minghui.org) Eine Frau aus der Stadt Nantong, Provinz Jiangsu, wurde wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu einer dreijährigen Haftstrafe ins Frauengefängnis der Provinzhauptstadt Nanjing gesperrt. Minghui.org hat dies vor Kurzem bestätigt.

Die 74-jährige Pan Hanyu war am 7. März 2023 wegen der Verteilung von Falun-Dafa-Informationsmaterialien verhaftet worden. Die Staatssicherheit des Bezirks Tongzhou leitete ihre Fallakte an die örtliche Staatsanwaltschaft weiter. Einzelheiten zur Anklage, ihrem Prozess und der Verurteilung sind nicht bekannt.

Überblick über die frühere Verfolgung

Pan, geboren im März 1951, ist eine ehemalige pensionierte Angestellte der petrochemischen Maschinenfabrik Nantong. Im Januar 1997 begann sie Falun Dafa zu praktizieren. Daraufhin verschwanden allmählich ihre Beschwerden, unter denen sie jahrzehntelang gelitten hatte, wie Herzkrankheiten, Magengeschwüre, Schultersteife, Arthritis und Ischiasschmerz.

Als die Kommunistische Partei Chinas zwei Jahre später die Verfolgung von Falun Dafa befahl, blieb Pan in ihrem Glauben standhaft und wurde deshalb mehrmals ins Visier genommen. Vor ihrer jüngsten Verfolgung wurde sie dreimal in eine Gehirnwäsche-Einrichtung gesperrt sowie dreimal zu fünf Jahren und acht Monaten Arbeitslager und zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Neben körperlicher Inhaftierung und Folter wurde sie zudem finanziell verfolgt, indem man ihr Gehalt über mehrere Jahre hinweg aussetzte.

Ihre Verfolgung brachte ihrer Familie unendliches Leid. Nachdem ihr 92-jähriger Schwiegervater sie im Zwangsarbeitslager besucht hatte, war er von unendlicher Traurigkeit erfüllt und verstarb kurz darauf. Ihr über 90- jähriger Vater wurde infolge ihrer langen Inhaftierung depressiv und verstarb ebenfalls. Ihre betagte Schwiegermutter vermisste sie so sehr, dass sie häufig weinte.

In Peking für Falun Dafa appelliert und verhaftet

Am 28. Dezember 1999 fuhr Pang nach Peking, um das Recht einzufordern, Falun Dafa zu praktizieren. Sie wurde festgenommen, geschlagen und zurück nach Nantong gebracht. Der Beamte Lyu Jianjun von der Polizeibehörde des Bezirks Tongzhou durchsuchte ihre Wohnung und hielt sie sechs Monate lang im Gefängnis Tongzhou fest. Nach ihrer Freilassung schrieb sie Briefe an die örtlichen Justizbehörden und an das Gefängnis und forderte sie auf, sich nicht an der Verfolgung zu beteiligen. Daraufhin wurde sie verhaftet und ihre Wohnung wurde abermals durchsucht.

Erste Inhaftierung im Arbeitslager

Nach einer weiteren Verhaftung am 14. Oktober 2000 wurde Pan am 22. November 2000 in das Frauenzwangsarbeitslager Judong eingeliefert, wo sie eine zweijährige Haftstrafe verbüßen musste. Da sie standhaft an ihrem Glauben festhielt, gewährten ihr die Wärter weder die Eröffnung eines Kommissionskontos noch den Besuch ihrer Familie.

Pan wurde von den Wärtern und Insassen täglich geschlagen. Einmal drückten die Insassen sie zu Boden, setzten sich auf ihren Bauch und schlugen auf ihren Kopf und ihren Körper ein. Viele Insassen sahen zu, doch niemand versuchte, sie aufzuhalten. Pan war schwindlig, ihr war schlecht und sie hatte eine große Schwellung am Kopf. Nachts konnte sie nicht schlafen und verspürte stechende Schmerzen im Unterleib.

Die Wärterinnen Xu Yanqiu und Ding Hui folterten Pan mehrfach. Einmal zogen sie ihr die Kleider aus, traktierten sie mit fünf Elektrostäben und zwangen sie, barfuß auf den Elektroschlagstöcken zu stehen.

Pan begann, Blut zu erbrechen. Sie erzählte jedoch niemandem von ihrem Zustand, aus Angst, wenn sie ins Krankenhaus gebracht würde, dort weiteren Misshandlungen ausgesetzt zu werden. Sie hatte nämlich miterlebt, wie zwei weitere Praktizierende – Chen Yujie aus Nanjing und Zhou Xiaolan aus Changzhou – nach einer Behandlung im Krankenhaus handlungsunfähig geworden waren und nicht mehr gehen konnten. Die Insassen, die sie geschlagen hatten, verlangten von ihr eine Entschädigung, was ihr enorme finanzielle Verluste brachte.

Am 25. Mai 2001 befahlen ihr die Wärter des Zwangsarbeitslagers eine Mitteilung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit abzuschreiben, die Falun Dafa diffamierte. Da sie sich weigerte musste sie elf Tage lang ununterbrochen stehen. Die Wärter ließen die Fenster offen, sodass ihr ganzer Körper mit Mückenstichen übersät war. Gleichzeitig wurde sie von mehreren Wärtern mit Elektrostäben an Kopf, Rücken und Beinen traktiert, sodass sie überall am Körper verletzt war.

Im Winter zwangen die Wärter sie, im Freien zu stehen, als ein eisiger Wind blies. Im Sommer musste sie stundenlang in der sengenden Sonne stehen und wurde dabei ohnmächtig. Die Wärter verlängerten ihre Haftzeit drei Mal um insgesamt sieben Monate.

Fünf weitere Verhaftungen

Als Pan im Mai 2005 ihren Sohn in Nanjing besuchte, wurde sie verhaftet, mehrere Tage lang festgehalten und durfte nicht schlafen. Agenten der Staatssicherheit des Bezirks Tongzhou nahmen sie im Juni 2005 erneut im Haus ihres Sohnes fest und brachten sie in die Gehirnwäsche-Einrichtung desselben Bezirks. Nach mehr als zehn Tagen wurde sie in eine Haftanstalt gebracht und dort 15 Tage lang festgehalten. Am 2. Juli, nur wenige Tage nach ihrer Freilassung, wurde sie abermals verhaftet und für weitere 24 Tage festgehalten. Während dieser Zeit musste sie unentgeltliche Arbeit verrichten.

Im Juni 2006 wurde Pan in Nanjing erneut von Agenten des Büro 610 der Stadt Nantong verhaftet. Sie wurde zunächst 14 Tage lang in einer Gehirnwäsche-Einrichtung festgehalten und dann für 15 Tage in ein Gefängnis gesperrt. Vier Tage nach ihrer Freilassung wurde sie erneut in die Haftanstalt Nantong eingeliefert, und musste während ihrer 24-tägigen Inhaftierung abermals unentgeltlich arbeiten.

Zweite Inhaftierung im Arbeitslager

Eine weitere Festnahme erfolgte am 9. Januar 2007 in Nanjing. Sie wurde zurück nach Nantong gebracht, wo man ihr die Hände hinter dem Rücken fesselte und ihr den Schlaf entzog. Zehn Tage später wurde sie in die Haftanstalt des Bezirks Tongzhou gebracht und am 23. Januar 2007 in das Frauengefängnis der Stadt Nanjing verlegt, wo sie eineinhalb Jahre Zwangsarbeit verrichten musste, die um einen weiteren Monat verlängert wurde.

Pan wurde von Jin Xiaohong, einer drogenabhängigen Insassin, geschlagen. Als sie dies den Wärtern meldete, ignorierten sie sie. Da sie sich weiterhin weigerte, Falun Dafa aufzugeben, sperrten die Wärter sie in Einzelhaft und hielten sie sie bis 3 Uhr morgens vom Schlafen ab. Außerdem durfte sie nicht auf die Toilette gehen und sich auch nicht waschen. Schließlich wurde sie gezwungen, den Begründer von Falun Dafa zu beschimpfen, um die grundlegendsten Rechte zu erhalten.

Dritte Inhaftierung im Arbeitslager

Am 11. Mai 2011 wurde Pan von den Beamten Du Jianping und Chen Jinjian in ihrer Wohnung erneut verhaftet. Sie beschlagnahmten ihre Falun-Dafa-Materialien und andere persönliche Gegenstände. Danach brachten sie die Praktizierende für ein Gehirnwäsche-Verfahren in ein Hotel und hielten sie dort tagelang fest.

Am 21. Juni 2011, kurz nach ihrer Freilassung, wurde sie erneut verhaftet. Nach einer Woche Gewahrsam in der Haftanstalt in Nanjing wurde sie zu einem Jahr Zwangsarbeit verurteilt. Die Polizei beschuldigte sie, „herumzulaufen“, da sie häufig zwischen Nantong, Nanjing und Shanghai pendelte.

Inhaftierung in einer Gehirnwäsche-Einrichtung

Am 21. April 2014 wurde Pan wiederum verhaftet und in die Gehirnwäsche-Einrichtung Nanjing gebracht. Ihr damals 96-jähriger Vater befand sich in einem kritischen Zustand. Ein Insider fragte die Beamten des Büro 610 nach dem Grund für ihre Verhaftung. Ihre Antwort lautete, dass sie schon lange nicht mehr verhaftet worden sei und eine „Auffrischung“ brauche.

Pan wurde über 70 Tage lang eingesperrt und anschließend in die Gehirnwäsche-Einrichtung der Provinz Jiangsu verlegt, weil sie weiterhin an Falun Dafa festhielt. Auch nach ihrer Freilassung setzte die Polizei ihre Schikanen fort.

Zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

Kurz darauf zog Pan nach Nanjing, wurde jedoch am 17. August 2015 von Beamten der Polizeistation Houzaimen erneut verhaftet, als Kriminelle eingestuft und in der Haftanstalt Nanjing eingesperrt.

Am 31. Mai 2016 standen Pan und fünf weitere Praktizierende vor dem Bezirksgericht Xuanwu. Mehr als 100 von den Behörden abgeordnete bewaffnete Beamte standen während der Anhörung außerhalb des Gerichtsgebäudes bereit, um andere Praktizierende aus der Umgebung daran zu hindern, sich ihnen zu nähern.

Die sechs Praktizierenden wurden am 7. Dezember 2016 zu Gefängnisstrafen von 15 Monaten bis zu vier Jahren verurteilt. Pan erhielt drei Jahre Haft und eine Geldstrafe von 30.000 Yuan (etwa 3.600 Euro). Im Januar 2017 wurde sie in das Frauengefängnis der Stadt Nanjing überstellt.

Frühere Berichte:

Zehn Frauen aus Nanjing verhaftet und verurteilt – mit Details zu der vorangegangenen Verfolgung

Nanjing, Provinz Jiangsu: Sechs Frauen wegen ihres Glaubens vor Gericht – Unterstützer festgenommen