(Minghui.org) Eine 68-jährige Einwohnerin der Stadt Shenyang, Provinz Liaoning, wurde während ihrer Inhaftierung wegen des Praktizierens von Falun Dafa gegen ihren Willen medikamentös behandelt, zwangsernährt und von mehreren Insassinnen gleichzeitig verprügelt. Ihre Familie hat nun gegen die Täter eine Beschwerde eingereicht.
Wang Shuhua, eine mehrfach ausgezeichnete ehemalige Lehrerin und später stellvertretende Schulleiterin der Mittelschule in Daxing des Bezirks Changtu, Provinz Liaoning, begann im Mai 1998, Falun Dafa zu praktizieren. Bald darauf erholte sie sich von ihrer jahrzehntelangen Hepatitis A. Als das kommunistische Regime im Juli 1999 die Verfolgung von Falun Dafa eingeleitet hatte, hielt sie standhaft an ihrem Glauben fest und wurde 2002 zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt.
Ihre jüngste Verhaftung fand am 23. August 2025 statt, nachdem sie in der Nähe eines Wohngebietes mit Liu Yuqing über Falun Dafa gesprochen hatte. Liu packte sie am Kragen und meldete sie der Polizei.
Wang wurde zur Polizeistation Wanlian gebracht. Einige Stunden später wurde ihre Wohnung durchsucht. Am 24. August 2025 wurde sie gegen 4 Uhr in die Erste Haftanstalt der Stadt Shenyang eingeliefert. Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Dadong stellte zehn Tage später einen formellen Haftbefehl gegen sie aus. Sie wird nun wegen ihres Glaubens angeklagt.
Wang wurde am 24. August 2025 gegen Mitternacht zu einer körperlichen Untersuchung in das Krankenhaus 739 Shenyang gebracht. Ihr systolischer Blutdruck betrug 210 mmHg (normalerweise liegt er bei 120 mmHg oder darunter). Die Polizisten wiesen jedoch den Arzt an, 194 mmHg in ihren Untersuchungsbericht einzutragen, und brachten die Praktizierende anschließend in die Erste Haftanstalt der Stadt Shenyang. Unterwegs dorthin schob ihr der Beamte Dong Chenghe eine Tablette gegen Bluthochdruck in den Mund. Sie spuckte sie aus.
In der Haftanstalt maß ein diensthabender Arzt Wangs Blutdruck. Ohne den Wert bekanntzugeben, konstatierte er: „Er ist zu hoch! Wie könnten wir sie aufnehmen?“ Er forderte die Polizei auf, sie zu einer weiteren körperlichen Untersuchung in das Vierte Volkskrankenhaus Shenyang zu bringen. Als sie dort ankamen, war es bereits nach 2 Uhr. Auch der dortige Arzt teilte Wang ihre Blutdruckwerte nicht mit. Als ihre Familie später in der Krankenhausakte nachsahen, waren dort 181 mmHg vermerkt.
Der Arzt riet Wang, sich drei Tage auszuruhen. Die Polizei insistierte, dass sie sie festnehmen müsse, selbst wenn ihr Spritzen verabreicht werden müssten. Daraufhin empfahl der Arzt, ihr zunächst eine Tablette gegen Bluthochdruck zu geben. Die Beamten zwangen die Praktizierende, zwei Tabletten zu schlucken, und fuhren dann mit ihr zurück in die Haftanstalt.
Dort fragte der Arzt die Beamten, warum keine Aufzeichnungen über die Senkung von Wangs Blutdruck auf einen normalen Bereich vorhanden seien. Die Beamten entgegneten, dass ihr Spritzen verabreicht worden seien. Wang stellte das richtig und sagte, sie habe stattdessen zwei Tabletten erhalten. Der Arzt maß daraufhin ihren Blutdruck, gab jedoch den Wert nicht bekannt. Schließlich lieferten er und die Polizeibeamten sie am 24. August 2025 gegen 4 Uhr offiziell in die Haftanstalt ein.
Seit ihrer Einlieferung in die Haftanstalt wurden Wang gewaltsam Tabletten gegen Bluthochdruck verabreicht. Wärterin Tian Lei kniff ihr in die Wangen, um ihren Mund zu öffnen, schob die Tabletten hinein und flösste anschließend Wasser hinein, damit Wang die Tabletten schluckte. Später wies Tian die Insassinnen an, Wang die Tabletten zwangsweise zu verabreichen. Außerdem maß sie drei- bis viermal täglich ihren Blutdruck.
Nach der Einnahme der Tabletten fühlte sich Wang schläfrig. Sie litt zudem unter Gedächtnisverlust, schwerer Schlaflosigkeit und Angstzuständen.
Am Morgen des 6. September 2025 trat Wang aus Protest gegen die rechtswidrige Festnahme, Inhaftierung und gewaltsame Medikamentenverabreichung in den Hungerstreik. Insassin Du Yan, die mit ihr die Zelle (302) teilte, meldete dies der Wärterin Tian. Kurz darauf kam sie und sagte zu den Zelleninsassinnen: „Mal schauen, ob ihr in der Lage seid, sie dazu zu bringen, wieder zu essen.“ Daraufhin beschimpften die Insassinnen Wang und befahlen ihr zu essen.
Noch in derselben Nacht wurde sie ins Stationsbüro gebracht, wo vier Wärter sie auf ein Bett fesselten. Dann verabreichte ihr der Gefängnisarzt über einen Ernährungsschlauch zerkleinerte Nahrung und Blutdruckmedikamente.
Wang verlangte mit Zhao Ying, der Leiterin der Haftanstalt, zu sprechen. Diese erschien sogleich und sagte: „Wenn du dich weigerst zu essen, müssen wir dich zwangsernähren.“ Außerdem höhnte sie: „Macht es dir Spaß, zwangsernährt zu werden?“
Am 10. September 2025 gegen 17 Uhr verweigerte Wang das Abendessen und wurde von den Insassinnen Jin Yu, Zhang Siyi, Ma Ke, Xu Xiaohang und einer Frau namens Ji geschlagen. Sie drückten sie zu Boden und traten und schlugen auf sie ein, während Jin auf ihren Beinen saß. Sie schlugen ihr auch mit Wasserflaschen auf den Kopf. Daraufhin hatte Wang vom Scheitel bis zu den Schläfen mehrere eigroße Beulen am Kopf, die auch heute noch schmerzen.
Noch in derselben Nacht wurde Wang in Zelle 408 verlegt. Wärterin Qi Jiatong zwang sie, täglich eine rote Weste zu tragen, und beauftragte die Insassinnen Wu Ying und He Jing, sie rund um die Uhr zu überwachen. Wang war sehr schwach und taumelte beim Gehen, dennoch zwang Qi sie, täglich auf einem kleinen Hocker zu sitzen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes wurde Wang weiterhin rund um die Uhr überwacht und jeden Tag gewaltsam mit Medikamenten behandelt und zwangsernährt.
Als Wangs Angehörige von den Misshandlungen erfuhren, suchten sie am 8. September 2025 die Haftanstalt auf. Sie beantragten ein Treffen mit dem Direktor, in dem sie ihn dringend auffordern wollten, Wangs Sicherheit zu gewährleisten und die an ihren Misshandlungen Beteiligten zur Verantwortung zu ziehen. Der Direktor lehnte das Treffen ab.
Hauptmann Chuo Xiaodong bestritt, dass Wang zwangsweise Medikamente verabreicht worden seien, und weigerte sich, die von den Angehörigen geforderte Rechtsgrundlage für die unfreiwillige Medikamentenverabreichung zu liefern. Stattdessen erklärte er die Aufnahme durch die Haftanstalt als rechtmäßig. Auf die Frage der Angehörigen, warum Wang die drei Tage Erholungszeit verwehrt worden seien, wie in ihrer Krankenakte empfohlen, bezeichnete Chuo die Empfehlung des Arztes als einseitig und nutzlos.
Ausbilderin Jiang Shuang teilte mit, dass sie für die Frauenabteilung zuständig sei und bestätigen könne, dass Bluthochdruck nicht zu den drei Erkrankungen zählen würde, die einen Verdächtigen von der Aufnahme in die Haftanstalt befreiten. Sie sagte, dass die Zwangsmedikation zur Senkung von Wangs Blutdrucks nur zu ihrem Besten sei; andernfalls bestehe die Gefahr einer Blutung, die zum Tod führen könnte.
Die Angehörigen fragten daraufhin, warum die Haftanstalt Wang angesichts ihres hohen Blutdrucks nicht gegen Kaution freilassen würde. Jiang behauptete, dass Wang die Kautionsbedingungen nicht erfüllt habe.
Sie weigerte sich zudem, ihre Bürotelefonnummer oder die des zuständigen Staatsanwaltes preiszugeben und nannte den Angehörigen lediglich eine zentrale Telefonnummer der Haftanstalt. Sie weigerte sich auch, weitere Informationen über die ihr unterstellte Wärterin Tian preiszugeben und beharrte auf der Rechtsgrundlage ihrer Entscheidungen. Als die Angehörigen sie aufforderten, Rechtsdokumente vorzulegen, meinte sie nur: „Haben Sie keinen Anwalt? Fragen Sie Ihren Anwalt nach der Rechtsgrundlage!“
Jiang bekräftigte, dass den Angehörigen das Recht zustehe, eine Beschwerde gegen sie, Wärterin Tian oder sogar die Haftanstalt einzureichen, und dass sie Ermittlungen durch die Vorgesetzten, das Gericht oder andere zuständige Behörden begrüßen würde.
Eine Frau mit der Dienstnummer 104594 war ebenfalls anwesend. Sie stellte sich als Ärztin in der Haftanstalt vor, behauptete jedoch, nicht an der gewaltsamen Medikamentenverabreichung von Wang beteiligt gewesen zu sein. Sie gab weder ihren Namen noch ihre ärztliche Zulassung preis, da die Angehörigen „keinen Anspruch auf derartige Informationen“ haben. Sie behauptete ferner, dass die Haftanstalt Verdächtige mit einem systolischen Blutdruckwert von über 200 mmHg aufnehmen dürfe und vermute, dass der Familienanwalt unwahre Informationen über die Haftanstalt an sie weitergegeben habe.
Li Ming, der stellvertretende Direktor der Haftanstalt, weigerte sich ebenfalls, Wangs gemessenen Blutdruckwert preiszugeben. Stattdessen betonte er, die Behauptung der Angehörigen, dass Wang trotz zu hohem Blutdruck von der Haftanstalt aufgenommen worden sei, entbehre jeglicher Beweislage. Ebenso wie die ihm unterstellten Mitarbeitern bestritt er entschieden, Wang gesetzeswidrig aufgenommen zu haben.
Er fügte hinzu, dass Wang zwangsernährt werden musste, da sie sich geweigert habe, die Tabletten einzunehmen. Er behauptete, ihr Blutdruck sei nun stabil, und somit die Voraussetzungen für eine Freilassung gegen Kaution nicht gegeben.
Ein anderer Arzt namens Zhao Yannan zeigte den Angehörigen eine Kopie von Wangs Krankenakte anlässlich ihres Besuchs in einem externen Krankenhaus am 8. September 2025 – dem Tag des Besuchs ihrer Familie in der Haftanstalt. Li erlaubte der Familie nicht, die Akten zu fotografieren, forderte sie jedoch auf, die Kommunikationsprotokolle des Treffens zu unterschreiben, ohne ihnen eine Kopie auszuhändigen. Hinsichtlich weiterer Krankenakten von Wang, sei er lediglich dazu befugt, sie an andere Behörden weiterzugeben, nicht jedoch an Einzelpersonen.
Li versprach den Angehörigen, weitere Ermittlungen anzustellen, und bat sie, auf seinen Anruf zu warten. Als er nicht anrief, suchten sie am 11. September 2025 erneut die Haftanstalt auf. Li empfing sie und versprach abermals, das Preisgeben von weiteren Informationen hinsichtlich Wangs Inhaftierung mit anderen zu besprechen. Er bat die Angehörigen, am 15. September wiederzukommen, rief sie jedoch noch am selben Tag an und teilte ihnen mit, dass er sich aufgrund anderer Verpflichtungen nicht mehr mit ihnen treffen könne.
Wangs Familie reichte daraufhin eine Beschwerde gegen Li und andere Täter wegen des Verstoßens gegen das Strafrecht ein, darunter gegen Artikel 234 (vorsätzliche Körperverletzung), Artikel 248 (Missbrauch in der Haft), Artikel 397 (Machtmissbrauch), Artikel 238 (rechtswidrige Inhaftierung), Artikel 243 (falsche Anschuldigung und Verleumdung), Artikel 251 (Einschränkung der Religionsfreiheit der Bürger) und Artikel 399 (Machtmissbrauch zum persönlichen Vorteil).