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Ehepaar aufgrund gefälschter Beweise zu Gefängnisstrafen verurteilt (Provinz Guangdong)

18. Januar 2026 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Guangdong, China

(Minghui.org) Ein Ehepaar aus Guangzhou in der Provinz Guangdong wurde am 26. Dezember 2025 wegen seines Glaubens an Falun Dafa zu Haftstrafen verurteilt.

Wu Shiyu, etwa 52 Jahre alt, erhielt vier Jahre Haft. Seine Frau, Zhang Jin’e, 44, wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Beide mussten außerdem eine Geldstrafe von 3.000 Yuan (etwa 360 Euro) zahlen.

Das Urteil wurde vom Vorsitzenden Richter Wei Xiaoming des Bezirksgerichts Haizhu, seinen stellvertretenden Richtern Cao Zhaoming und Li Xiaoyuan sowie dem Staatsanwalt Liao Xiaofeng von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Haizhu unterzeichnet.

Vor dieser Verurteilung war Wu bereits wegen des Praktizierens von Falun Dafa zu zehn Jahren Haft verurteilt worden und war ungefähr sieben Jahre im Gefängnis eingesperrt.

Festnahmen

Wu, geboren im Januar 1974, kaufte Anfang August 2024 einen Drucker. Er druckte Ende desselben Monats 40 Exemplare der Minghui Weekly (einer Zeitschrift mit Nachrichten und Berichten über Falun Dafa). Außerdem bedruckte er 20 Banknoten mit positiven Botschaften über Falun Dafa.

Vom 11. bis 13. September 2024 legte Zhang, geboren im Dezember 1981, 24 Exemplare der Zeitschrift Minghui Weekly in die Körbe der Elektrofahrräder, die am Eingang der U-Bahn-Station Panyu Plaza im Bezirk Panyu abgestellt waren. Am Nachmittag des 13. September 2024 meldeten die Sicherheitskräfte Wang, Xiong und Zhou sie der Polizei.

Beamte der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Panyu und der Polizeistation Shiqiao nahmen Zhang kurz darauf an der U-Bahn-Station Chentougang fest. Sie brachten sie noch in derselben Nacht in ihre Wohnung zurück und nahmen auch Wu fest.

Die Polizisten beschlagnahmten acht Falun-Dafa-Bücher, zehn Ausgaben der Minghui Weekly, 41 Geldscheine (darunter 20 mit aufgedruckten Botschaften über Falun Dafa), einen Desktop-Computer, einen Laptop, einen Drucker und Mobiltelefone.

Das Ehepaar wurde am 14. September willkürlich festgehalten; am 21. Oktober 2024 folgten formelle Haftbefehle.

Polizei fälscht Beweise

Die Polizei beschuldigte das Ehepaar, „eine Sektenorganisation zur Untergrabung der Strafverfolgung zu nutzen“ – ein gängiger Vorwand des kommunistischen Regimes, um Falun-Dafa-Praktizierende zu verurteilen.

Kein Gesetz in China kriminalisiert Falun Dafa oder stuft es als Sekte ein. Die Polizei nutzte jedoch die im Haus des Ehepaares beschlagnahmten Gegenstände als Beweismittel gegen sie. Um den Fall zu untermauern, setzte die Polizei die Anzahl der beschlagnahmten Materialien höher an, als sie tatsächlich war. Sie fanden zehn Exemplare von Minghui Weekly im Haus des Ehepaares, gaben aber 30 in der Beschlagnahmungsmitteilung an. Auch die in einigen Materialien eingelegten Lesezeichen wurden als „Materialien zur Förderung einer Sekte“ gewertet. Die acht Falun-Dafa-Bücher, die das Paar für seine eigene spirituelle Praxis nutzte, erhielten dieselbe Bezeichnung.

Die Polizei verhörte auch das kleine Kind des Paares und setzte es unter Druck, auszusagen, dass seine Eltern ihm beigebracht hätten, ein guter Mensch zu sein, indem es den Prinzipien von Falun Dafa folge. Auch das Kindermädchen der Familie wurde verhört und dazu gezwungen, preiszugeben, wie das Paar mit ihr über Falun Dafa gesprochen hatte. Die Gespräche des Paares mit ihrem Kind und dem Kindermädchen wurden anschließend als Beweismittel für die „Verbreitung einer Sekte“ gewertet.

Wu wurde die ganze Nacht über stundenlang verhört. Er war völlig erschöpft und gab die Passwörter für sein Tablet und sein Mobiltelefon preis. Nachdem er wieder zu sich gekommen war, weigerte er sich trotz der Drohungen der Polizei, das Passwort für seinen Laptop preiszugeben.

Obwohl Wu die Minghui-Wochenzeitung nicht verteilte, wurde er zusammen mit seiner Frau als Mitverteiler aufgeführt. Zhang, die keine Computerkenntnisse besaß und nicht an der Herstellung der Materialien beteiligt war, wurde als Mitproduzentin der Materialien genannt.

Die Polizei durchsuchte am 23. September 2024 erneut die Wohnung des Paares, als niemand zu Hause war. Dabei war kein unbeteiligter Zeuge anwesend, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Als der Anwalt des Paares später die Akten einsehen konnte, stellte er fest, dass die Fotos der zweiten Durchsuchung Gegenstände zeigten, die bereits bei der ersten Durchsuchung beschlagnahmt worden waren.

Anklage und Gerichtsverfahren

Die Staatssicherheitsabteilug des Bezirks Panyu übergab den Fall am 16. Dezember 2024 an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Panyu. Der Fall wurde am 15. Januar 2025 an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Haizhu weitergeleitet und im folgenden Monat zur Beschaffung weiterer Informationen an die Polizei zurückgegeben. Die Polizei von Panyu reichte den Fall im März 2025 erneut ein. Der Anwalt des Paares bemerkte, dass die Anzahl der beschlagnahmten Exemplare der Minghui Weekly, die zuvor von 20 auf 30 geändert worden war, handschriftlich auf 50 korrigiert wurde.

Staatsanwalt Liao erhob Anklage gegen das Paar und leitete den Fall am 10. April 2025 an das Bezirksgericht Haizhu weiter.

Das Paar stand am 19. Juni 2025 vor Gericht. Zwei Personen, die sich als hochrangige Beamte ausgaben, wurden im Gerichtsgebäude gesehen.

Als die Anhörung gegen 15:00 Uhr begann, beantragte der Anwalt des Paares, die von der Polizei vorgelegten Beweismittel aufgrund der im vorherigen Abschnitt genannten Gründe vom Verfahren auszuschließen.

Der vorsitzende Richter Wei erklärte, er müsse sich die Polizeivideos ansehen und ordnete eine Unterbrechung an. Er setzte die Anhörung um 17:30 Uhr fort, obwohl der Anwalt Bedenken äußerte, dass es bereits zu spät sei.

Der Anwalt bekräftigte, dass das Praktizieren von Falun Dafa in China nicht illegal sei und betonte, dass seine Mandanten mit der Herstellung und Verbreitung von Falun-Dafa-Materialien kein Gesetz verletzt hätten.

Als das Paar seine abschließende Erklärung abgeben wollte, unterbrach Richter Wei es nach nur wenigen Worten. Er schlug mit seinem Hammer auf den Tisch und beendete die Verhandlung.

Wei verurteilte das Paar am 26. Dezember 2025. Zuvor hatte er seit September 2024 mindestens drei weitere lokale Praktizierende verurteilt, darunter Herrn Huang Ruhong (vier Jahre) sowie die Frauen Zhao Ying und Chen Jinqing (zu jeweils dreieinhalb Jahre).

Frühere Verfolgung

Sowohl Wu als auch Zhang wurden in den vergangenen über zwei Jahrzehnten wiederholt aufgrund ihres Glaubens verfolgt.

Wu wurde am 4. Januar 2001 im Kreis Teng in der Provinz Guangxi (etwa 320 Kilometer von Guangzhou entfernt) verhaftet und 15 Tage lang festgehalten. Er wurde gegen Kaution freigelassen und am 29. November desselben Jahres vom Mittleren Volksgericht in Guangzhou zu zehn Jahren Haft verurteilt. Anschließend wurde er in das Gefängnis Sihui in der Provinz Guangdong gebracht.

Wu wurde im August 2008 vorzeitig entlassen. Nach seiner Rückkehr nach Hause übte er verschiedene Tätigkeiten aus. Zeitweise arbeitete er als Sicherheitsmann bei einer Bank, wurde aber weiterhin von der Polizei schikaniert. Sein Vorgesetzter befürchtete, in die Angelegenheit verwickelt zu werden, und kündigte ihm.

Wang reiste kurz nach Beginn der Verfolgung im Juli 1999 nach Peking, um sich für Falun Dafa einzusetzen. Sie wurde verhaftet, nach Guangdong zurückgebracht und 15 Tage lang inhaftiert.