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Nach langer Haftzeit: 70-jährige Falun-Dafa-Praktizierende aus Sichuan erneut verurteilt

18. Januar 2026 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Sichuan, China

(Minghui.org) Eine 70-jährige Frau aus der Stadt Meishan in der Provinz Sichuan wurde wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, wie Minghui.org kürzlich berichtete.

Wan Wu, geboren im Januar 1956, wurde am 13. Mai 2025 zusammen mit acht Gästen – allesamt Falun-Dafa-Praktizierende – in ihrer Wohnung verhaftet. Dabei handelte es sich um die Frauen Li Manyu, Ma Qiufang, Wang Xuezhen, Yang Yufang, Guo Yurong und deren Tochter (Name unbekannt), Wang Fang sowie Liao (Vorname unbekannt).

Beamte der Staatssicherheitsabteilung der Stadt Meishan, darunter Hong Weihao, durchsuchten die Wohnungen aller neun Frauen. Wans Computer wurde beschlagnahmt, und sie wurde in eine örtliche Haftanstalt gebracht.

Das Bezirksgericht Dongpo verhandelte Wans Fall am 18. Dezember 2025 und verkündete das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt. Der Stand der Verfahren gegen ihre Gäste ist noch unklar.

Dies ist nicht das erste Mal, dass Wan wegen ihres Glaubens ins Visier geraten ist. Sie verbüßte bereits zwei Zwangsarbeitsstrafen und eine Gefängnisstrafe von insgesamt siebeneinhalb Jahren.

Kurz nachdem das kommunistische Regime am 20. Juli 1999 die Verfolgung von Falun Dafa begonnen hatte, reiste Wan nach Peking, um für ihr Recht auf Religionsfreiheit zu protestieren. Dort wurde sie jedoch verhaftet und nach Meishan zurückgebracht.

Ihr Arbeitgeber stellte ihr Gehalt mehrfach ein – unter anderem während der beiden unten beschriebenen Zwangsarbeitsstrafen – und entließ sie schließlich. Die Polizei schikanierte zudem regelmäßig sie und ihre Familienangehörigen.

Mitte September 2002 wurde Wans Wohnung durchsucht, und Falun-Dafa-Bücher sowie Informationsmaterialien wurden beschlagnahmt. Nach zweimonatiger Haft in einer örtlichen Einrichtung wurde sie zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt und in das Zwangsarbeitslager Nanmusi in der Stadt Zizhong in der Provinz Sichuan gebracht.

Als Wan am 8. September 2009 in der Stadt Jiajiang in der Provinz Sichuan Falun-Dafa-Materialien verteilte, wurde sie verhaftet und in die Haftanstalt E’mei gebracht. Später holten Beamte aus Meishan sie ab und brachten sie zurück nach Meishan.

Anfang Juni 2009 wurde Wans Wohnung erneut durchsucht, und ihre Falun-Dafa-Bücher und -Materialien wurden beschlagnahmt. Sie wurde zu einem Jahr Zwangsarbeit im Arbeitslager Nanmusi verurteilt. Nach ihrer Freilassung am 7. Juni 2010 musste sie sich monatlich auf der Polizeiwache melden.

Am 7. Juli 2014 durchsuchte die Polizei wiederum Wans Wohnung und beschlagnahmte ihre Falun-Dafa-Bücher und -Materialien sowie etwas Bargeld. Noch am selben Nachmittag wurde sie in die Haftanstalt der Stadt Meishan gebracht. Die Polizei drohte, die Arbeitsplätze ihres Sohnes und ihrer Schwiegertochter zu gefährden, falls sie sich weigere, die Namen anderer Falun-Dafa-Praktizierender preiszugeben.

Wan wurde am 28. Juli 2014 gegen Kaution freigelassen und musste sich Anfang Dezember desselben Jahres vor dem Bezirksgericht Dongpo verantworten. Sie wurde angewiesen, sich am 26. Dezember 2015 erneut vor Gericht zu melden. Dieser Aufforderung kam sie nach und wurde verhaftet. Im April 2015 hielt das Gericht eine geheime Anhörung ab, ohne ihre Familie zu benachrichtigen, und verurteilte sie zu dreieinhalb Jahren Haft. Am 4. Mai 2015 wurde sie in das Frauengefängnis der Provinz Sichuan eingeliefert.

Frühere Berichte:

Meishan: Sechs Praktizierende zu Gefängnisstrafen verurteilt

Juli 2014: mindestens 614 Falun Gong-Praktizierende rechtswidrig verhaftet (Foto)