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Alle Lebewesen sind wegen Falun Dafa gekommen – Teil II

26. Januar 2026 |   Von einer Falun-Dafa-Praktizierenden in China

(Minghui.org) 

Teil I

Der 20. Juli 1999 ist kein gewöhnlicher Tag für Falun-Dafa-Praktizierende. Auch für mich war es kein gewöhnlicher Tag. An diesem Tag hörte ich zum ersten Mal die Worte Falun Gong und am selben Tag hörte ich auch, wie die Medien über Falun Gong herzogen.

Ich verstand nicht, dass dies die Propaganda der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) war, also empfand ich unwillkürlich Widerstand und Abneigung gegen Falun Gong. Ich hasste es regelrecht und auch diejenigen, die es praktizierten. Der Hass war so stark und überwältigend, als wäre ich persönlich davon betroffen. Erst als ich die „Neun Kommentare über die Kommunistische Partei“ und „Das ultimative Ziel des Kommunismus“ las, wurde mir klar, dass mein Hass vom bösartigen Gespenst der Partei kam und mich verzehrte.

***

Die Leiterin des Büros 610 und der Staatssicherheit erklären mir die wahren Umstände

Im Jahr 2010 wandte ich mich an das örtliche Komitee für Politik und Recht und das Büro 610. Als ich die Leiterin des Büro 610 traf, fragte ich sie: „Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Inhaftierung, Verhaftung und Strafverfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden. Könnten Sie mir bitte die entsprechenden Dokumente zeigen?“ Sie antwortete kurz und bündig: „Nein. Ich bin seit fünf Jahren Leiterin und habe nie eine Rechtsgrundlage gesehen. Auch das Provinzbüro 610 verfügt über keine entsprechenden Dokumente.“

Im Jahr 2011 traf ich einen Provinzfunktionär. Er erzählte mir, dass die Gehirnwäsche-Einrichtung ein „schwarzes Gefängnis“ ohne festgelegte Haftdauer sei und dass die Familienangehörigen von Falun-Dafa-Praktizierenden die Freilassung der Praktizierenden fordern müssten, nachdem diese illegal verurteilt worden seien – andernfalls würden sie in ein Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht. Er setzte sich nach Kräften dafür ein, den Familien zu helfen, ihre Angehörigen früher nach Hause zu holen. Während seiner Amtszeit unterstützte er mehrere Familien von Praktizierenden dabei, deren Freilassung zu erreichen.

Damals traf ich auch einen Leiter der Staatssicherheit. Ich fragte ihn, ob es eine rechtliche Grundlage für die Festnahme, Inhaftierung und Strafverfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden gebe. Er sagte, er habe selbst nach entsprechenden Rechtsdokumenten gesucht, jedoch keines gefunden. Er habe lediglich einen Beschluss des Nationalen Volkskongresses (NVK) gesehen und sei sich nicht sicher, ob dieser als rechtliche Grundlage diene. Er forderte mich auf, diesen NVK-Beschluss selbst zu prüfen.

Als ich an meinem Arbeitsplatz angekommen war, fand ich diesen Beschluss. Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses hatte am 30. Oktober 1999 den „Beschluss über das Verbot von Sektenorganisationen sowie die Prävention und Bestrafung von Sektenaktivitäten“ verabschiedet. Darin wurde Falun Dafa jedoch nicht als Sekte aufgeführt, sodass dieser Beschluss keinerlei Bezug zu Falun Dafa hatte.

Eine Beschwerde aus der Perspektive der Fa-Bestätigung

Im selben Jahr wurde ich von der lokalen Polizei widerrechtlich in ein Zwangsarbeitslager gebracht, weil ich Falun Dafa praktiziere. Während meiner Haft stellte ich einen Antrag auf Überprüfung meiner Einweisung. Ein Wärter meinte: „Wenn Sie die Lagerverwaltung bitten, den Antrag weiterzuleiten, wird er beschlagnahmt und verschwindet. Das Arbeitslager wird zwar sagen, es würde den Antrag weiterleiten, tatsächlich werden sie ihn jedoch einbehalten.“

Ich bat einen Familienangehörigen, den Antrag für mich einzureichen. Er ging zum Provinzamt der öffentlichen Sicherheit. In einem nicht beschilderten Raum teilte ihm jemand mit, dass der Antrag angenommen werde und dies der letzte Tag für die Einreichung sei. Er bat meinen Familienangehörigen, den Antrag unbedingt am Nachmittag abzugeben. Er würde dann in jenem Raum auf ihn warten. Mein Antrag wurde erfolgreich an die zuständige Provinzbehörde für Umerziehung und Arbeit weitergeleitet. Leider wurde der Widerspruch abgelehnt. Daraufhin leitete ich ein Verwaltungsverfahren ein. Der Wärter im Zwangsarbeitslager musste meine Beschwerde prüfen. Er las sie und erklärte mir, welche Teile korrekt und welche fehlerhaft waren. Zurück in meiner Zelle verfasste ich die Beschwerde neu, diesmal mit dem Ziel, Falun Dafa zu bestätigen. Solange ich beweisen konnte, dass Falun Dafa gut ist, würde ich beweisen, dass ich kein Verbrechen begangen hatte. Ein anderer Wärter zeigte sich hilfsbereit und riet mir, meiner Familie die Beschwerdeschrift bei ihrem Besuch zu übergeben und sie zu bitten, das Dokument in meinem Namen beim Gericht einzureichen. Bald erreichte mich die Nachricht, dass meine Beschwerde erfolgreich eingereicht worden sei, und das Gericht in Kürze einen Verhandlungstermin ansetzen würde. Die Wärterin im Zwangsarbeitslager unterstützte mich während des gesamten Prozesses. Jede von ihnen half mir heimlich, ohne die anderen Wärterinnen darüber zu informieren. Sie hofften, dass ich vor Gericht Erfolg haben, freigesprochen und freigelassen würde.

Ein Polizist sammelte alle sogenannten „Rechtsgrundlagen“, die die Partei seit Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 gegen Falun Dafa erlassen hatte. Diese „Rechtsgrundlagen“ zeigten deutlich, dass die Partei die Praktizierenden zunächst verhaftete und erst im Nachhinein eine rechtliche Grundlage dafür konstruierte. Beamte der verschiedenen Rechtsabteilungen begingen somit in den vergangenen 26 Jahren der Verfolgung Straftaten, da die Praktizierenden zuerst verhaftet wurden und die Partei erst später die entsprechende Grundlage schuf.

Als ich aus dem Zwangsarbeitslager freigelassen werden sollte, holten mich Beamte der örtlichen Polizeistation, des Straßenbüros, des Gemeindekomitees, der Justizbehörde und des Büro 610 ab. Der Verantwortliche verlangte von mir keine Unterschrift. Er sagte zu mir: „Sie haben nichts falsch gemacht – lediglich eine andere Meinung vertreten.“ Dann schickten sie mich nach Hause.

Sie versuchen, Falun-Dafa-Praktizierende zu schützen

Ein Gerichtsbeamter suchte die Leute auf, die mich abgeholt hatten. Dabei wollte er, dass sie mich zwingen, ein Dokument zur Rücknahme meiner Beschwerde zu unterschreiben. Sie ignorierten jedoch den Gerichtsbeamten unter dem Vorwand, mich nicht finden zu können und daher nicht mit dem Gericht kooperieren zu können. Das Gericht stellte mein Verwaltungsverfahren ein, mit der Begründung, ich sei trotz zwei Vorladungen nicht erschienen.

Ein Polizist forderte mich später auf, meine Wohnung zu verlassen und woanders zu wohnen. Jahre später erfuhr ich, dass sie mich nicht schikaniert hatten, weil sie vorgeblich behaupteten, mich nicht finden zu können.

Eines Tages im Jahr 2018 sah mich ein Beamter der örtlichen Polizeistation und sagte: „Es ist nicht so, dass ich sie all die Jahre nicht finden konnte, sondern ich war nicht bereit, sie und das Leben ihres Kindes zu stören, deshalb benutzte ich immer die Ausrede, dass ich sie nicht finden könne. “

Im Jahr 2014 erklärte mir ein Richter, dass in Fällen gegen Falun-Dafa-Praktizierende sowohl der Verhandlungstermin als auch das Urteil vom Komitee für Politik und Recht und dem Obergericht vorbestimmt würden und das Gericht erster Instanz überhaupt keine Entscheidungsbefugnis habe.

Der Staatsanwalt der Stadtverwaltung teilte mir mit: „Die Stadtverwaltung hat ein Schreiben herausgegeben ,,dass keine Klagen, was Falun Dafa betrifft, angenommen oder beantwortet werden.“ Als ich eine Anzeige ohne Bezug zu Falun Dafa einreichte, wurde diese auch abgewiesen. Man wagte nicht, meinen Fall anzunehmen. Daher fragte ich sie: „Warum wird mein Fall dennoch mit Falun Dafa in Verbindung gebracht, da ich alle Falun-Dafa-bezogenen Inhalte entfernt und lediglich gefordert habe, dass die Verantwortlichen für die Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden?“ Ich fragte weiter: „Wenn so viele Städte Falun-Dafa-Praktizierende ohne Schuld freigelassen, Verfolgungsverfahren eingestellt oder die Annahme von Fällen abgelehnt haben, um sich nicht an der Verfolgung zu beteiligen, warum ist dann unsere Stadt diesem Beispiel nicht gefolgt?“ Die Beamten der Staatsanwaltschaft sagten hilflos: „Wir hoffen, dasselbe tun zu können, befinden uns aber in einer schwierigen Lage.“

Später reichte ich erneut eine Beschwerde ein und erhielt von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung, dass mein Fall angenommen worden sei. Der Richter am Amtsgericht, der für Falun-Dafa-Fälle zuständig war, sagte zu mir: „Sie brauchen im Berufungsverfahren keinen Anwalt zu engagieren, da das Urteil bereits feststeht und dem Angeklagten verkündet wird, sobald die Verteidigung ihre Erklärung abgegeben hat.“ (Das bedeutete, dass das Urteil schon vor dem Prozess feststand und die Gerichtsverhandlung nur noch eine Farce war.)

Seit 1999 befasste sich ein Richter des erstinstanzlichen Gerichts mit Fällen von Falun-Dafa-Praktizierenden. Er traf sich mit deren Familienangehörigen, wenn diese Fragen zur Einreichung von Beschwerden hatten. Dann half er ihnen, diese fristgerecht einzureichen. Einige Richter besuchten sogar mehrmals die Untersuchungsgefängnisse, um Falun-Dafa-Praktizierende zu fragen, ob sie Berufung einlegen wollten, in der Hoffnung, dass sie dies tun, anstatt sich schuldig zu bekennen.

Ich habe selbst erlebt, wie ein Richter einen Praktizierenden aufgrund von Druck von oben nicht freisprechen konnte. Er nahm jedoch alle für den Praktizierenden günstigen Beweise in das Urteil auf, in der Hoffnung, dass dieser Berufung einlegen würde.

Meine Denkweise im Kampf gegen die Verfolgung ändern

Im Jahr 2021 kamen Polizeibeamte mehrmals zu mir. Ich dachte, sie handelten im Auftrag der Partei und wollten mich schikanieren. Deshalb schimpfte ich mit ihnen und sagte: „Falun Dafa ist nicht rechtswidrig. Sie kommen hierher ohne jegliche Rechtsgrundlage.“ Sie erklärten mir ruhig den Grund ihres Besuchs. Ich war sehr wütend und hielt sie für unvernünftig. Nachdem sie mich mehrmals besucht hatten, beruhigte ich mich schließlich und hörte ihnen zu.

Der Verantwortliche sagte zu mir: „Der Parteisekretär des Komitees für Politik und Recht will zu Ihnen nach Hause kommen. Wir hoffen, dass Sie ihn nicht reinlassen, da ein oder zwei Dutzend Leute mitkommen werden.“ Sie befürchteten, ich könnte damit nicht umgehen. Tatsächlich kamen sie zu meinem Besten. Sie wollten sich nicht zu Komplizen machen. Doch meine vorgefasste Meinung hatte sie in die Rolle der Verfolger eingestuft.

Im selben Jahr wurde ich ins Untersuchungsgefängnis gebracht. Die Wärterin fragte mich in einem scharfen Ton: „Wollen Sie sich fotografieren lassen?“ Ich antwortete im selben Ton: „Nein.“ Eine andere Wärterin zerrte mich in einen großen Raum und befahl mir, die Gefängniskleidung aufzuheben. Sie forderte mich auf, sie anzuziehen. Ich antwortete barsch: „Nein.“ Wütend warf sie die Kleidung zu Boden und brachte mich widerwillig in eine Zelle.

Am nächsten Tag forderte die Wärterin die anderen Gefangenen auf, mir die Gefängniskleidung gewaltsam anzuziehen. Ich weigerte mich. Sie gaben nach. In der Zelle befand sich eine andere Praktizierende. Als diese den anderen Insassen die wahren Umstände erklärte, hörte die Wärterin ihr ruhig zu. Manchmal fügte sie sogar einige Dinge hinzu, um der Praktizierenden zu helfen, die Tatsachen zu verdeutlichen. Mir wurde klar, dass mich die Wärterin zuvor nur beschimpft hatte. Insgeheim aber respektierte sie Falun Dafa und wollte die Praktizierenden schützen.

Weil einige Praktizierende keine Gefängniskleidung trugen, kam ein Direktor, um sich die Angelegenheit anzusehen. Wir klärten ihn über die Fakten auf. Er hörte aufmerksam zu. Dann sagte er: „Meine Mutter ist seit vielen Jahren Buddhistin – ich respektiere ihren Glauben.“ Er äußerte sich nicht zu der Kleiderfrage.

Während meiner zweiten Haft im Untersuchungsgefängnis verweigerte ich die Nahrungsaufnahme. Die diensthabende Wärterin brachte mir einen Pfannkuchen, den sie auf der Straße gekauft hatte, und sagte, er sei sehr lecker. Ich lehnte jedoch ab. Anschließend gab sie mir Instantnudeln, die ich ebenfalls ablehnte. Außerdem weigerte ich mich, die Gefängniskleidung zu tragen, und sandte aufrichtige Gedanken aus. Sie versuchten, mich davon abzuhalten, jedoch nicht mit Gewalt. An ihren Worten und Handlungen erkannte ich, dass sie die Irrationalität der Verfolgung erkannt hatten und daher nicht bereit waren, sie aktiv durchzuführen. Auf diese Weise leisteten sie passiven Widerstand gegen die Politik.

Während meiner Haft im Jahr 2024 weigerte ich mich, Falun Dafa zu verunglimpfen. Eine Mitgefangene überwachte mich, und eine Wärterin folterte mich. Als niemand sonst anwesend war, sagte mir die Wärterin: „Ich muss den anderen Gefangenen zeigen, dass ich hart mit dir umgehe. Sonst kann ich an diesem Ort nicht überleben, denn die anderen werden mich bei dem Aufseher melden.“ Sie wollte mich nicht foltern, drohte aber den anderen Gefangenen damit. Sie forderte mich auf, durchzuhalten, und sagte zu mir: „Du musst an deinem Glauben festhalten, solange du ihn für richtig hältst. Es lohnt sich, selbst wenn du dabei dein Leben verlierst.“

Eine Vorsteherin bestellte mich in ihr Büro und versuchte vordergründig, mich zur Umerziehung zu zwingen. Zwischen den Zeilen erinnerte sie mich jedoch daran, gemäß dem Gefängnisgesetz Beschwerde gegen das Gefängnis einzureichen. Sie forderte mich auf, meine Gedanken schriftlich festzuhalten. Sie lehnte die Zwangsumerziehung von Falun-Dafa-Praktizierenden im Gefängnis ab. Ihrer Ansicht nach sei es die freie Entscheidung der Praktizierenden, ob sie sich umerziehen lassen wollten, und solange sie bereit seien, die Konsequenzen zu tragen, dürften sie nicht zwangsweise umerzogen werden.

Eine Wärterin war einst an der Zwangsumerziehung von Falun-Dafa-Praktizierenden beteiligt. Sie sah die unmenschliche Folter und konnte es nicht länger hinnehmen. Inständig hoffte sie, dass die Praktizierenden das Gesetz nutzen würden, um ihre Rechte und Interessen zu schützen und die Wärter daran zu hindern, sich an der brutalen Verfolgung der Praktizierenden zu beteiligen.

Nach meiner Freilassung aus dem Gefängnis schikanierten mich Beamte der Polizeiwache, des Nachbarschaftskomitees und des Gemeindezentrums. Ich merkte, dass sie sich hilflos fühlten und sich nicht an der Verfolgung unschuldiger Menschen beteiligen wollten, sie aber passiv und unfähig waren, sich zu widersetzen. Einer von ihnen sagte zu mir: „Wenn die Partei zusammenbricht, wird das alles enden.“

Schluss

Viele Beamte aus unterschiedlichen Rechtsabteilungen informierten mich auf verschiedenen Wegen über die Hintergründe der Verfolgung. Einige von ihnen unterstützten mich sogar aktiv dabei, mich gegen die Verfolgung zur Wehr zu setzen. Ich erlebte, wie sich alle Lebewesen für das Fa einsetzten. Weil ich jedoch nicht auf den Meister gehört, mich selbst nicht ausreichend kultiviert, das Fa nicht gründlich gelernt und mich im Fa nicht wirklich erhöht habe, konnte ich jene Lebewesen, die eine Schicksalsverbindung zu mir hatten, nicht erretten. Sie sind weiterhin an der Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden beteiligt und werden dadurch weiterhin unermessliche Sünden begehen.

Ich erkannte durch meine turbulenten Erfahrungen, dass alle Lebewesen wegen des Fa gekommen sind. Nur wenn wir Falun-Dafa-Praktizierende dem Meister folgen und uns selbst gut kultivieren, können wir die Lebewesen erretten, die eine Schicksalsverbindung zu uns haben.