(Minghui.org) Jin Zhimei, 49, aus Kunming in der Provinz Yunnan, wurde im September 2026 zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil sie Falun Dafa praktiziert.
Jin wurde am 25. März 2026 gegen 23 Uhr in ihrer Wohnung von Beamten der Staatssicherheit der Städte Lufeng und Chuxiong sowie der Staatssicherheit des Bezirks Guandu in Kunming festgenommen. Lufeng und Chuxiong gehören zum Verwaltungsbezirk Chuxiong und liegen etwa 160 Kilometer von Kunming entfernt. Jin wuchs in Lufeng auf.
Im September 2026 fand eine virtuelle Anhörung im Fall von Frau Jin statt, ohne ihre Familie zu benachrichtigen. Sie wurde daraufhin zu fünf Jahren Haft verurteilt. Weitere Details ihrer Strafverfolgung sind unbekannt. Vermutlich befindet sie sich noch immer in der Haftanstalt von Lufeng.
Jin litt unter zahlreichen chronischen Erkrankungen, darunter Blasen- und Rachenentzündungen, einem Knoten in der Brust, Asthma und Nasennebenhöhlenentzündung sowie wiederkehrenden Erkältungen und Husten. Ihr schlechter Gesundheitszustand wirkte sich auch auf ihr Gemüt aus: Sie war leicht reizbar und geriet häufig mit ihrer Familie in Konflikt.
Während eines Aufenthalts im Krankenhaus für Traditionelle Chinesische Medizin in Kunming im April 2008 begegnete Jin einem Falun-Dafa-Praktizierenden. Er erzählte ihr von seinen Erfahrungen mit den gesundheitlichen Auswirkungen von Falun Dafa. Jin wurde neugierig und begann, die Bücher von Falun Dafa zu lesen und die Übungen zu praktizieren.
Nach und nach verschwanden ihre Beschwerden. Zugleich wurde sie ruhiger und nahm mehr Rücksicht auf andere.
Jin Zhimei wurde am Abend des 18. Juli 2017 festgenommen, nachdem sie angezeigt worden war, weil sie in der Nähe des Taoyuanhu-Parks in Chuxiong zwei CDs mit Informationen über Falun Dafa an einen Passanten gegeben hatte. Die Polizei durchsuchte sie und beschlagnahmte 76 CDs und über 30 Banknoten mit Aufdrucken zu Falun Dafa.
Am nächsten Morgen wurde Jin in die Haftanstalt der Präfektur Chuxiong gebracht. Beamte der Polizei von Chuxiong drohten ihrer Familie, sie solle keinen Anwalt beauftragen, da ihr sonst eine hohe Strafe drohe. Ihre Angehörigen ließen sich nicht einschüchtern.
Als der Anwalt sie in der Haftanstalt besuchen wollte, wurde ihm der Zutritt verweigert, da die Polizei der Haftanstalt untersagt hatte, ohne ihre Genehmigung Besuche zu gestatten.
Der Anwalt protestierte gegen diese rechtswidrige Anweisung der Polizei und bestand darauf, seine Mandantin sehen zu dürfen.
Zwei Beamte, die mit dem Fall betraut waren, kamen am 28. September 2017 in die Haftanstalt, um die Anwaltszulassung und weitere Dokumente zu prüfen. Ihm wurde schließlich ein Gespräch gewährt.
Jin erklärte dem Anwalt, dass sie ohne Falun Dafa längst tot wäre. Sie betonte ihre Entschlossenheit, niemals der polizeilichen Forderung nachzugeben und ihrem Glauben abzuschwören.
Die Polizei befragte später in Lufeng ihre Eltern und Brüder. Auch ihr Vorgesetzter und ihre Kollegen wurden vernommen. Alle bestätigten, dass sie eine gute Tochter, Schwester und Kollegin sei.
Die Polizei von Chuxiong beabsichtigte weiterhin, Anklage gegen sie zu erheben. Ihr Fall wurde der Staatsanwaltschaft des Kreises Dayao zugewiesen. Dayao untersteht ebenfalls dem Verwaltungsbezirk Chuxiong.
Jin stand am 22. März 2018 vor Gericht. Ihr Anwalt wies darauf hin, dass Falun Dafa in China nicht unter Strafe stehe. Die von der Polizei beschlagnahmten CDs und Banknoten könnten nicht als Beweismittel gegen sie verwendet werden, da sie weder einzelnen Personen noch der Allgemeinheit Schaden zugefügt habe.
Das Gericht des Kreises Dayao verurteilte Jin dennoch, die genaue Haftstrafe ist jedoch nicht bekannt.