(Minghui.org) Eine 64-jährige Frau aus der Stadt Muling, Provinz Heilongjiang, steht kurz vor einem Gerichtsverfahren, nur weil sie Falun Gong praktiziert.
Zhou Xiuzhen wurde erstmals am 29. Juni 2026 in einem Wohngebiet festgenommen. Die Polizei durchsuchte ihre Wohnung und beschlagnahmte ihren Computer, ihren Drucker sowie Falun-Gong-Bücher. Nach Angaben der Beamten hatten sie sie bereits über einen längeren Zeitraum hinweg überwacht, bevor es zur Festnahme kam.
Später wurde Zhou gegen Kaution freigelassen, am 13. Oktober jedoch erneut in Gewahrsam genommen. Sie wurde in die Haftanstalt des Bezirks Yangming gebracht (gelegen in der Großgemeinde Hualin, Stadt Mudanjiang, zu deren Verwaltungsbereich auch die Stadt Muling gehört).
Zhou, geboren im Juli 1962, begann im Mai 1997 mit dem Praktizieren von Falun Gong. In der Folge erholte sie sich von verschiedenen gesundheitlichen Beschwerden, darunter zervikale Spondylose, Kopfschmerzen, schwere Anämie und niedriger Blutdruck. Zudem entwickelte sie sich zu einer gewissenhafteren Mitarbeiterin und genoss bei ihrem Vorgesetzten sowie ihren Kollegen hohe Wertschätzung.
Nach Beginn der Verfolgung von Falun Gong im Juli 1999 hielt Zhou an ihrem Glauben fest, weshalb sie wiederholt ins Visier der Behörden geriet. In der Nacht zum 18. Januar 2001 suchten Zhang Shengli, der Leiter der zweiten Polizeidienststelle der Stadt Muling, gemeinsam mit den Beamten Sun Delong, Zhong Ligang und zwei weiteren Polizisten ihr Zuhause auf. Sie brachten sie zur Polizeidienststelle und überstellten sie am nächsten Tag in eine örtliche Haftanstalt, in der zu diesem Zeitpunkt mehr als 40 weitere Praktizierende festgehalten wurden.
Im Mai 2001 wurde Zhou zu einem Jahr Zwangsarbeit verurteilt im Umerziehungslager der Stadt Harbin verurteilt. Harbin ist die Hauptstadt der Provinz Heilongjiang.
Im Mai 2002 wurde Zhou von dem Beamten Zhong und einem weiteren Sicherheitsbeamten an ihrem Arbeitsplatz festgenommen und in eine örtliche Haftanstalt gebracht. Im August desselben Jahres brachten die Beamten Wang Jianguo und Wang Yongan vom Polizeirevier der Stadt Muling sie in das Umerziehungslager der Stadt Harbin, wo sie eine zweijährige Zwangsarbeitsstrafe antreten musste.
Während ihrer zweiten Zwangsarbeitsstrafe wurde Zhou gezwungen, mehr als 10 Stunden lang auf einem kleinen Hocker zu sitzen; in den ersten Tagen durfte sie zudem nicht schlafen. Später musste sie stundenlang stehen, weil sie sich weigerte, Lieder zur Verherrlichung der KPCh zu singen oder die Wärter zu grüßen.
Zwei Mitgefangene wurden dazu abgestellt, Zhou zu bewachen. Sie durfte weder die Falun-Gong-Übungen ausführen noch mit anderen inhaftierten Praktizierenden sprechen. Zudem wurde ihr jeglicher Kontakt zu ihrer Familie verwehrt – Besuche, Telefonate sowie das Schreiben von Briefen waren untersagt. Die Mitgefangenen zwangen sie, Videos anzusehen, in denen Falun Gong verleumdet wurde. Als sie sich weigerte, wurde sie für drei Tage an ein Heizungsrohr gekettet. Danach musste sie eine Woche lang in einem Metallstuhl fixiert ausharren. Die Mitgefangenen schlugen so heftig auf sie ein, dass ihr zwei Zähne ausgeschlagen wurden.
Am 16. November 2002 leiteten die Wärter eine Kampagne ein, mit dem Ziel, alle dort inhaftierten Falun-Gong-Praktizierenden „umzuerziehen“, es handelte sich um Hunderte. Die Praktizierenden wurden in den Keller gezerrt; ihre Hände wurden an Ringen festgekettet, die im Boden verankert waren. Ihre Münder wurden den ganzen Tag über zugeklebt – lediglich am Abend, wenn sie ihre einzige Mahlzeit des Tages erhielten, wurde das Klebeband entfernt. Die Mitgefangenen fütterten sie mit ein paar Löffeln Nahrung, verweigerten ihnen jedoch in den ersten beiden Tagen jegliches Trinkwasser.
Am dritten Tag wurden die Praktizierenden gezwungen, Wasser mit einem hohen Salzgehalt zu trinken. Wer sich weigerte, dem wurde das Wasser gewaltsam eingeflößt. Die extreme Salzkonzentration im Wasser führte bei vielen der Praktizierenden zu heftigem Erbrechen.
Zudem durften die Praktizierenden die Toilette nicht benutzen. Ihre Haare wurden zu einer struppigen, lückenhaften Frisur abgeschnitten – eine gezielte Maßnahme, um sie zu demütigen. Die Wärter beschimpften sie zudem.
Später wurden die Praktizierenden bis auf die Unterwäsche entkleidet und der kalten Luft ausgesetzt, die durch die offenen Fenster hereinströmte. Die Wärter, die selbst dicke Mäntel trugen, übergossen sie mit kaltem Wasser und schockten sie mit Elektrostäben. Das Knistern der Elektrostäbe war im gesamten Gebäude zu hören.
Zhou wurde am Hals und auf dem Handrücken mit Elektroschocks gequält. Dennoch weigerte sie sich, Erklärungen zu verfassen, in denen sie Falun Gong abschwört. Die Wärter zerrten sie in einen kleinen Raum und drückten ihren Kopf in eine mit Wasser gefüllte Schüssel. Zwei Wärter hielten jeweils einen Elektrostab und schockten sie gleichzeitig. Sie fragten sie, ob sie nun die Erklärungen unterschreiben wolle. Da ihr Mund mit Klebeband verschlossen war, schüttelte sie den Kopf.
Als die ersten beiden Wärter erschöpft waren, übernahmen zwei andere und setzten die Misshandlungen mit Elektroschocks fort. Als auch diese erschöpft waren, wiesen sie zwei Mitgefangene an, sie am gesamten Körper mit Elektroschocks zu quälen. Sie stülpten ihr die Schüssel über den Kopf und schlugen mit einem Stock darauf ein. Zudem zwickten sie sie und schlugen ihr ins Gesicht.
Die Folter durch Elektroschocks dauerte acht Stunden; die Wärter setzten dabei fünf Elektrostäbe ein, die allesamt den Geist aufgaben. Zudem füllten sie ein großes, eigentlich zum Einlegen von Gemüse gedachtes Fass mit Wasser und drohten damit, sie hineinzuwerfen. Dann kam die Nachricht, dass in derselben Nacht eine weitere Praktizierende, Jiang Rongzhen, zu Tode geprügelt worden war. Erst daraufhin ließen die Wärter von Zhou und den anderen Praktizierenden ab.
Nach dieser Folter war Zhou drei Monate lang bettlägerig. Zu den Tätern zählten der Leiter Chen Guiqing, der stellvertretende Leiter Zhao Wei sowie die Wärter Wang Dan, Yu Kun, Shi Yanjiang, Wei Qiang und Zhang Haipeng.
Während Zhous zweijähriger Haft im Arbeitslager, erpressten Beamte mehr als 10.000 Yuan (etwa 1.300 Euro) von ihrer Familie. Ihr Sohn, der damals noch im Grundschulalter war, wurde schwer traumatisiert und leidet bis heute unter Panikattacken.