(Minghui.org) Eine Frau aus Tianjin ist seit Juli 1999 wiederholt wegen ihres Glaubens an Falun Gong verfolgt worden, nachdem die Kommunistische Partei Chinas die Verfolgung der spirituellen Praxis angeordnet hatte.
In den ersten Jahren der Verfolgung wurde Li Xiuyan insgesamt drei Jahre lang in Zwangsarbeitslagern festgehalten. Nach ihrer jüngsten Festnahme im Jahr 2018 wurde sie zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Während ihrer Haft war sie brutaler Folter ausgesetzt.
Li wurde am 18. Juli 2018 an ihrem Arbeitsplatz von Beamten der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Tanggu und der Polizeiwache Xiangyang festgenommen. Anschließend durchsuchte die Polizei ihre Wohnung und beschlagnahmte ihre Falun-Gong-Bücher sowie ihren Computer.
Zuvor hatte die Schule ihrer Tochter Li bei den Behörden gemeldet. Li hatte der Schule mitgeteilt, dass ihre Tochter nicht den „Jungen Pionieren“ beitreten werde, und dort über Falun Gong gesprochen. Daraufhin suchte die Polizei auch die Schule ihrer Tochter auf und schikanierte das Mädchen. Dies setzte sowohl die Tochter als auch Lius Ehemann psychisch stark unter Druck.
Li wurde im Ersten Untersuchungsgefängnis des Bezirks Tanggu festgehalten. Im Januar 2020 verurteilte das Bezirksgericht Tanggu sie zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis.
Li wurde im Mai 2020 in die Abteilung 6 des Frauengefängnisses von Tianjin verlegt. Dort war sie langanhaltender, systematischer und grausamer Folter ausgesetzt. Während dieser Zeit verlor sie ihren Arbeitsplatz.
Wang Tian, Leiter der Abteilung 6, sein Stellvertreter Dong Wei sowie die Hauptaufseher Wang Rui und Huang Xin bildeten eine Arbeitsgruppe, die gezielt gegen Praktizierende vorging, die an ihrem Glauben festhielten. Huang Xin war innerhalb der Abteilung für die Falun-Gong-Praktizierenden zuständig. Die Aufseher zogen zudem die Häftlinge Yu Bingxin, Cao Yue, Dong Lijun, Zhang Yang und Zhang Huanan als Helfer heran. In der Regel folterten sie die Praktizierenden nicht selbst, sondern wiesen andere Häftlinge an, die Misshandlungen auszuführen.
Zu den Foltermaßnahmen, denen Li ausgesetzt war, gehörten unter anderem:
1. Als sie ins Gefängnis kam, herrschte gerade die heißeste Zeit des Jahres. Mehr als 20 Tage lang durfte Li weder duschen noch Wasser trinken.2. Es war ihr untersagt, die Toilette zu benutzen.3. Sie durfte nichts essen. Die anderen Häftlinge behielten die genießbaren Teile ihrer Mahlzeiten für sich und warfen den Rest weg.4. Sie durfte nicht schlafen und war die ganze Nacht hindurch ständigen Qualen ausgesetzt.5. Sie wurde gezwungen, lange Zeit zu stehen, während die Häftlinge auf sie einschlugen. Ihre Tritte richteten sich gezielt gegen ihren Genitalbereich.6. In der Werkstatt richteten die Häftlinge einen Bereich ein, der von außen nicht einsehbar war und in dem es keine Überwachungskameras gab. Dort stopften sie ihr ein Handtuch in den Mund und schlugen nach Belieben auf sie ein. Manchmal stachen sie ihr Nadeln in die Oberschenkel und fixierten ihre Beine mit Klebeband, um sie bewegungsunfähig zu machen. Gelegentlich zwangen sie sie, tagelang zu stehen, ohne ihr auch nur einen Moment des Sitzens zu gestatten, was dazu führte, dass ihre Beine anschwollen.7. Zudem war sie unaufhörlichen Beschimpfungen, Drohungen und Einschüchterungen ausgesetzt.
Die Täter wandten zudem ein System der Kollektivbestrafung an: Sollte es ihnen nicht gelingen, Li zu „umzuerziehen“, würden auch die Mitgefangenen bestraft werden. Dies führte dazu, dass die Mitgefangenen einen tiefen Groll gegen sie hegten, was sie wiederum dazu anspornte, sie noch stärker zu foltern. Innerhalb kurzer Zeit magerte Li so stark ab, dass sie kaum noch wiederzuerkennen war.
Während dieser Zeit verweigerte die Gefängnisleitung Lis Familie zudem jegliche Besuchserlaubnis. Die Wärter riefen sogar ihre Angehörigen an, beschwerten sich über ihr „schlechtes Verhalten“ und drohten damit, sie noch grausamer zu foltern. Darüber hinaus war sie in ihren Ausgaben für Dinge des täglichen Bedarfs auf lediglich 80 Yuan (10,65 Euro) beschränkt; diese Regelung galt drei Jahre lang.
Trotz all der Misshandlungen, die Li während ihrer Haftzeit erleiden musste, zwangen die Wärter sie vor ihrer Entlassung zur Unterzeichnung einer Erklärung. Darin musste sie bestätigen, dass sie niemals geschlagen oder misshandelt worden sei und dass weder Wärter noch Aufseher sie jemals körperlichen Strafen unterzogen hätten.
Li begann im Frühjahr 1998 während ihres Studiums an einer Universität in der Provinz Shandong mit dem Praktizieren von Falun Gong. Im Alltag orientierte sie sich an den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht und strebte danach, ihr Herz auf das Gute auszurichten. Sie war streng mit sich selbst, aber nachsichtig gegenüber anderen; auf diese Weise wandelte sich ihr zuvor reizbares, jähzorniges Wesen sowie ihre pessimistische, lebensmüde Weltsicht.
Im Juni 2002 zeigte jemand Li an, weil sie Abschriften von Falun-Gong-Vorträgen verteilt hatte. Daraufhin erhielt sie zwei Jahre Zwangsarbeit. Im Zwangsarbeitslager Banqiao im Bezirk Dagang (Tianjin) zwangen die Wärter sie, über lange Zeiträume zu stehen, und schlugen sie wiederholt. Sie entzogen ihr Schlaf und Ruhe und zwangen sie außerdem zu schwerer Arbeit.
Nach ihrer Freilassung im Juni 2004 zwang ihr Arbeitgeber Li, eine Erklärung zu unterzeichnen, mit der sie sich verpflichtete, Falun Gong nicht mehr zu praktizieren. Im August desselben Jahres reichte sie bei ihrem Arbeitgeber eine feierliche Erklärung ein, in der sie ihre zuvor erzwungene Zusicherung für ungültig erklärte. Daraufhin veranlasste ihr Arbeitgeber gemeinsam mit der Polizei, dass Li in eine Haftanstalt gebracht und dort 15 Tage lang festgehalten wurde.
Im Jahr 2010 durchsuchte die Polizei ihren Arbeitsplatz und fand dort Materialien zu Falun Gong. Daraufhin wurde Li erneut zu einem Jahr Zwangsarbeit verurteilt. Wegen ihrer Schwangerschaft musste sie jedoch nicht ins Zwangsarbeitslager und durfte zu Hause bleiben.