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Persönliche Schilderung: Wie ich wegen meines Glaubens drei Jahre lang misshandelt wurde

8. Oktober 2026 |   Von einer Falun-Gong-Praktizierenden in China

(Minghui.org) Minghui.org hat bereits über die dreijährige Haftstrafe der 66-jährigen Xu Fengliu berichtet, zu der sie aufgrund ihres Praktizierens von Falun Gong verurteilt worden war. Xu, die in der Stadt Wuhu in der Provinz Anhui lebt, wurde im Mai 2021 freigelassen. Kürzlich schilderte sie Einzelheiten zu ihrer Festnahme, Verurteilung und den Misshandlungen während der Haftzeit.

Festnahme

Am 24. Mai 2018 war ich um 18:30 Uhr zu Hause, als sich mehr als zwölf Beamte in Zivil mit einem Generalschlüssel Zutritt zu meiner Wohnung verschafften. Später erfuhr ich, dass sie von der Polizeidienststelle des Bezirks Fanchang sowie den Polizeiwachen Digang und Taochongkuang stammten.

Einige von ihnen drückten mich im Wohnzimmer auf einen Stuhl, während die übrigen meine Wohnung durchsuchten. Einer der Beamten stellte sich als Xu Zequn vor, stellvertretender Leiter der Polizeidienststelle des Bezirks Fanchang. Ich protestierte gegen das rechtswidrige Eindringen und die Durchsuchung meiner Wohnung ohne Durchsuchungsbeschluss, doch sie ignorierten mich.

Etwa eine Stunde später traf eine weitere Gruppe von Beamten mit einem Durchsuchungsbeschluss ein. Sie hielten ihn mir kurz vor die Augen, ohne mir zu gestatten, ihn zu lesen.

Die Polizei beschlagnahmte meinen Computer, meinen Drucker, mein Mobiltelefon, Falun-Gong-Bücher, Banknoten im Wert von über 1.200 Yuan (etwa 160 Euro), die mit Botschaften über Falun Gong bedruckt waren, sowie einige weitere persönliche Gegenstände. Sie erstellten zwar eine Liste der beschlagnahmten Dinge, ließen diese jedoch nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – von mir bestätigen.

In jener Nacht wurde ich in einen Verhörraum im Keller der Polizeiwache der Gemeinde Digang gebracht. Später kehrten Polizisten noch mehrmals zu meiner Wohnung zurück und beschlagnahmten meinen Schraubenzieher, Hammer, meine Zange, die Bohrmaschine und das Laminiergerät. Keiner dieser Gegenstände wurde in die Liste der beschlagnahmten Sachen aufgenommen. Ich lebte allein, und die Polizei benachrichtigte meine Familie zu keinem Zeitpunkt über meine Festnahme. Drei Tage nach meiner Verhaftung zwangen sie meine Eltern, die Tür zu meinem anderen Wohnsitz zu öffnen, und durchsuchten auch dort die Räumlichkeiten.

In der Nacht zum 26. Mai 2018 überstellte mich Polizeibeamter Li in das Frauengefängnis der Stadt Wuhu. Auf dem Weg dorthin beschimpfte er mich und zog meine Handschellen mehrmals enger.

Misshandlungen im Gefängnis

Während meiner Inhaftierung in Zelle 702 wurde ich zweimal von den Wärtern geschlagen. Der erste Vorfall ereignete sich am 31. Mai 2018 gegen 10 Uhr vormittags. Plötzlich kamen sechs Wärterinnen herein. Zhang Ying verdrehte meine Arme auf dem Rücken. Die Schmerzen waren so stark, dass ich mich hinsetzen musste. Die Wärterinnen schlugen mir ins Gesicht, rissen an meinen Haaren und versetzten mir Faustschläge. Anschließend zerrten sie mich auf den Flur und trugen mich in einen Besprechungsraum. Dort ließen sie mich auf den Boden fallen und schlossen meine Hände an eine Sitzbank an.

Zhang stopfte mir etwas Toilettenpapier in den Mund, da dieser infolge der Schläge blutete. Die Wärterin Sun Xin schnippte mir gegen das Gesicht, als sie die Blutspuren auf dem Toilettenpapier bemerkte.

Später verließen die Wärterinnen den Raum – bis auf Zhang. Sie drohte damit, meinen Sohn und meine Schwiegertochter ins Visier zu nehmen. Ich fragte, warum sie mich geschlagen hätten. Sie erwiderte: „Wer hat dich geschlagen? Wer hat gesehen, wie wir dich geschlagen haben?“

Der zweite Vorfall ereignete sich am 1. Juni 2018 gegen Mittag. Zhang befahl mir, mich für ein „Gespräch“ im Besprechungsraum einzufinden. Ich ging dorthin und sah acht Wärterinnen. Eine von ihnen, die auf einem Stuhl saß, sprang plötzlich auf, schlug mit der Hand auf den Schreibtisch und schrie: „Verschwinde von hier!“

Ich ging hinaus, doch sie folgte mir und schlug mir auf den Kopf. Sie schrie: „Ich bin Mitglied der Kommunistischen Partei Chinas. Ich bin heute hier, um dich zu verfolgen! Was willst du dagegen tun?!“

Außerdem schrie sie mir aus voller Kehle direkt ins Ohr. Die anderen Wärter amüsierten sich über ihr Verhalten und lachten. Ihre Dienstnummer lautete 009662; später erfuhr ich, dass sie Ji Zhaoyan hieß und stellvertretende Leiterin der Haftanstalt war.

Auf dem Weg zu meiner Zelle schlug Ji weiter auf mich ein, bis sie in der Nähe von Zelle 804 die Wärterin Xia Chunhong sah. Sie sagte: „Ich übergebe sie dir.“

Xia steckte mich in Zelle 804 und befahl mir und den anderen Insassinnen, unsere Häftlingsnummern zweimal täglich (morgens und abends) jeweils 30-mal laut zu rufen. Die Insassinnen hassten mich dafür, dass ich ihnen Ärger einbrachte, denn sie hatten das nicht tun müssen, bevor ich in ihre Zelle verlegt worden war.

Einige Tage später kamen die im Gefängnis stationierten Staatsanwälte Song Bin und Zhang Jingping in Zelle 804. Ich berichtete von den beiden Vorfällen, bei denen ich geschlagen worden war, und Song forderte mich auf, alles schriftlich festzuhalten. Ich bat die für die Zelle verantwortliche Mitgefangene Zhang Yuyan um einen Stift, doch sie erklärte, die Aufseherin Xia habe ihr bereits untersagt, mir einen zu geben.

Ich wandte mich an Aufseherin Xia; sie schlug vor, die Mitgefangene Zhang könne meine Beschwerde für mich niederschreiben. Zhang lehnte dies jedoch ab und verwies mich wieder an Xia. Letztendlich konnte ich nichts zu Papier bringen.

Aufgrund der Misshandlungen litt ich unter schwerem Kaliummangel sowie Tachykardie (beschleunigter Herzschlag). Es fiel mir schwer, beim Sprechen auch nur einen Laut hervorzubringen. Ich fühlte mich am ganzen Körper schwach, litt unter Taubheitsgefühlen in Händen und Füßen und war geistig verwirrt. Diese Beschwerden wurden bei einer ärztlichen Untersuchung festgestellt, die die Haftanstalt im Juni 2018 für die Gefangenen durchführte.

Wärter Xia meldete meinen Fall der Polizei. Der Beamte Zhou Bin kam und brachte mich zu einer weiteren Untersuchung in ein externes Krankenhaus. Als die diensthabende Ärztin der Haftanstalt die Untersuchungsergebnisse sah, erklärte sie mich für haftunfähig. Sie forderte Zhou auf, mich gegen Kaution freizulassen. Zhou lehnte dies ab, und ich blieb in Haft.

Um mich weiterhin in Haft zu halten, wies Xia eine Mitgefangene an, ein Medikament in meinen Wasserbecher zu geben, um meinen Kaliumspiegel zu erhöhen. Nachdem ich das Wasser getrunken hatte, hatte ich das Gefühl zu sterben. Schließlich gelang es meiner Familie, am 22. August 2018 meine Freilassung gegen Kaution zu erwirken.

Zu drei Jahren Haft verurteilt

Am 8. Oktober 2018 vernahm mich Staatsanwalt Li Jun von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Fanchang. Da ich die Beantwortung seiner Fragen verweigerte, fälschte er das Vernehmungsprotokoll.

Am 30. November 2018 fand vor dem Bezirksgericht Fanchang die Gerichtsverhandlung gegen mich statt. Mein Anwalt Zhang Hao wies darauf hin, dass Falun Gong nicht auf der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit herausgegebenen Liste von Sekten aufgeführt sei. Staatsanwalt Li entgegnete, Medienberichte hätten wiederholt dargestellt, dass es sich bei Falun Gong um eine Sekte handele. Ich machte ihn darauf aufmerksam, dass die verleumderischen Medienberichte der KPCh nicht als Rechtsgrundlage für meine Strafverfolgung dienen könnten.

Als Reaktion darauf ging Li gegen mich vor. Meinem Anwalt wurde mit dem Entzug seiner Zulassung gedroht, sollte er es wagen, mich weiterhin zu vertreten. Das Gericht fällte im Januar 2019 ein Urteil, doch weder wurde mir dessen Inhalt mitgeteilt, noch erhielt ich eine Abschrift davon. Schließlich wurde ich darüber informiert, dass ein erneutes Verfahren gegen mich stattfinden würde.

Die neue Gerichtsverhandlung fand am 4. April 2019 statt, doch erst am 6. August desselben Jahres erging ein neues Urteil. Ich wurde zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 8.000 Yuan (etwa 1066 Euro) verurteilt.

Während des Verfahrens brach ich mir das linke Bein. Ich vermutete, dass Staatsanwalt Li den Richter absichtlich dazu drängte, die Urteilsverkündung hinauszuzögern; er wollte warten, bis mein Bein etwas verheilt war, damit das Gefängnis mich aufnahm.

Ich legte Berufung ein, jedoch ohne Erfolg.

Im Gefängnis misshandelt

Am 15. Januar 2020 wurde ich erneut in Gewahrsam genommen und in die Haftanstalt von Wuhu gebracht. Am 17. Juli desselben Jahres wurde ich in das Frauengefängnis der Provinz Anhui verlegt. Dort gewährte man uns nur drei Minuten Zeit zum Waschen und zum Zähneputzen. Da ich zu dieser Zeit noch auf Krücken angewiesen war, fiel es mir schwer, mit dem hektischen Gefängnisalltag Schritt zu halten.

Weil ich mich weigerte, meinem Glauben abzuschwören, wurde ich gezwungen, täglich von 6 Uhr morgens bis 21 Uhr zu stehen. Während dieser Folter durch stundenlanges Stehen erhielt ich lediglich eine Tasse Wasser und zwei kleine gedämpfte Brötchen (eines am Morgen und eines am Abend). Während andere Gefangene einmal im Monat Obst bekamen, erhielt ich nichts. Zudem durfte ich keine zusätzlichen Lebensmittel von meinem eigenen Geld kaufen; ich konnte lediglich eine begrenzte Menge an Artikeln des täglichen Bedarfs erwerben.

Durch das tägliche, stundenlange Stehen bekam ich hohen Blutdruck und eine Herzinsuffizienz. Ich wurde daraufhin in der Gefängnisklinik von Mitgefangenen „behandelt“, die früher im Gesundheitswesen tätig gewesen, jedoch keine Ärzte waren.

Nach der langen Zeit der Folter in der zehnten Abteilung (der Abteilung für ältere und gebrechliche Häftlinge) wurde ich später jeden Morgen um 8 Uhr in die „Umerziehungsstelle“ im zweiten Stock des Gefängnisverwaltungsgebäudes gebracht; erst gegen 17:30 Uhr durfte ich in meine Zelle zurückkehren.

Wärter Zhang Ling und zwei ehemalige Praktizierende, die unter Druck von Falun Gong abgefallen waren, „bearbeiteten“ mich. Zhang drohte mir, dass mein Tod im Gefängnis so unbedeutend wäre wie der Tod einer Ameise. Ich weigerte mich, Erklärungen zur Abkehr von Falun Gong zu verfassen, woraufhin die beiden ehemaligen Praktizierenden angewiesen wurden, diese in meinem Namen zu schreiben. Später ergriffen sie meine Hand, um die Erklärungen zu verfassen, und behaupteten dann, ich hätte sie freiwillig geschrieben.

Eines Tages ließ mich Aufseherin Meng früher als üblich, gegen 6 Uhr morgens, in die Umerziehungsstation rufen. Den ganzen Tag über gab sie mir weder etwas zu essen noch zu trinken. Auch durfte ich nicht auf die Toilette gehen. Sie nahm mir sogar meine Krücken weg. Um 23:30 Uhr ließ sie Bereitschaftspolizisten kommen. Die Polizisten schalteten ihre Elektrostäbe ein, versetzten mir jedoch keine Stromstöße. (Meine Familie hatte zuvor mit einem Gefängnisbeamten gesprochen und eindringlich darum gebeten, mich nicht zu misshandeln.)

Ein anderes Mal durfte ich nicht wie üblich um 17:30 Uhr in meine Zelle zurückkehren. Die Wärterin Miao Yonghong forderte die beiden ehemaligen Praktizierenden auf, den Raum zu verlassen. Als wir allein waren, drohte sie mir damit, mich mit zwei Elektrostäben zu schocken. In diesem Moment war ich von Angst überwältigt und verfasste gegen meinen Willen Erklärungen, in denen ich Falun Gong abschwor.

Der Schmerz darüber, meinen Glauben verraten zu müssen, war unbeschreiblich. Nach meiner Rückkehr in die Zelle verspürte ich ein Engegefühl in der Brust und Atemnot. Zudem litt ich unter Niedergeschlagenheit.

Ende 2020 weigerte ich mich, die Gefängnisregeln aufzusagen, woraufhin mich die Mitgefangene Wu Geng bei den Wärterinnen meldete. Zur Strafe musste ich stundenlang stehen. Ich nahm nicht an dem für alle Häftlinge angesetzten Test teil; die Wärterin Miao warf mir vor, den Durchschnittswert der gesamten 10. Abteilung verschlechtert und damit deren Jahresendbonus beeinträchtigt zu haben. Sie zwang mich, Materialien zu studieren, die Falun Gong verleumdeten. Am Vormittag durfte ich fast sechs Stunden lang nicht zur Toilette gehen.

Ich konnte nicht mehr an mich halten und rannte zur Toilette. Die Mitgefangene Zou Weiqin, die den Auftrag hatte, mich zu überwachen, zerrte mich sofort wieder aus der Toilette heraus.

Wärterin Miao suchte zudem mehrfach die „Umerziehungsstation“ auf und bot sich an, dort meine „Bearbeitung“ zu übernehmen.

Wegen Natriummangels traten bei mir erneut Symptome von Herzinsuffizienz auf.

Ich durfte mir die Haare nicht waschen, sodass sie extrem fettig wurden. Als ich schließlich um 22 Uhr in die Zelle zurückkehren durfte, schliefen die anderen Häftlinge bereits fest. Um sie nicht zu stören, musste ich mich besonders leise verhalten, was zusätzlichen Stress für mich bedeutete.

Ende Dezember 2021 führte die Gefängnisleitung eine Kontrolle auf unerlaubte Gegenstände durch. In meinem Schrank befand sich ein altes, von der Anstalt herausgegebenes Informationsblatt, dessen Existenz ich bereits vergessen hatte. Darin gab es einen Artikel, in dem ein Häftling die Gefängniswärter dafür lobte, dass sie während der COVID-19-Pandemie bei den Gefangenen geblieben waren. Ich hatte dazu eine Anmerkung geschrieben, in der ich darauf hinwies, dass die Wärter für Geld arbeiteten und nicht aus Sorge um das Wohlergehen der Häftlinge.

Die Wärter fanden zudem einen Zettel, auf den ich ein chinesisches Schriftzeichen geschrieben hatte; sie interpretierten es so, als wollte ich damit andeuten, die Wärter seien Hunde, die menschliche Sprache sprechen könnten. Sie führten abwechselnd „Gespräche“ mit mir und verlangten zu wissen, warum ich sie beleidigte.

Ich erklärte, dass es sich lediglich um ein chinesisches Schriftzeichen handelte und ich nichts anderes damit gemeint habe als die eigentliche Bedeutung des Wortes selbst.

Die Wärter zwangen mich zur Teilnahme an einer Unterrichtseinheit und dazu, die Gefängnisordnung abzuschreiben. Wenige Tage später trat ich in den Hungerstreik. Sie beendeten zwar den Unterricht, gestatteten mir jedoch nicht, vor Mitternacht zu Bett zu gehen – eine Schikane, die bis zum Ende meiner Haftzeit andauerte.

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