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Liaoning: Frau wegen Verbreitung von Informationen über Falun Dafa zu drei Jahren Haft verurteilt

1. November 2026 |   Von einer Falun-Dafa-Praktizierenden in China

(Minghui.org) Wie Minghui.org kürzlich erfuhr, wurde eine 62-jährige Frau aus Dalian in der Provinz Liaoning wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (etwa 2.600 Euro) verurteilt.

Die rechtswidrige Verurteilung von Fu Xiumin geht auf ihre Festnahme Mitte September 2025 zurück. Eine Überwachungskamera hatte sie dabei aufgenommen, wie sie in einem Wohnhaus Informationsmaterial über Falun Dafa verteilte. Daraufhin durchsuchten acht Beamte der Bezirkspolizei von Ganjingzi und des Büro 610 ihre Wohnung. Sie beschlagnahmten mehr als 50 Falun-Dafa-Bücher sowie Banknoten mit Informationen über Falun Dafa.

Nach 15 Tagen Verwaltungshaft kam Fu wieder frei. Um den 8. Januar 2026 rief ein Beamter der Polizeistation Quanshui bei ihr an und teilte ihr mit, dass sie fotografiert werden müsse. Zudem verlangte er von ihr, zu versprechen, Falun Dafa nicht mehr zu praktizieren. Fu weigerte sich mit der Begründung, dass das Praktizieren von Falun Dafa in China nicht strafbar sei und sie ihre Genesung dieser Praxis verdanke.

Am 18. März 2026 wurde Fu von Beamten der Polizei des Bezirks Ganjingzi erneut festgenommen, als sie sich mit anderen über Falun Dafa unterhielt. Sie wurde in eine örtliche Haftanstalt gebracht.

Der zuständige Staatsanwalt forderte Fu während ihrer Vernehmung in der Haftanstalt auf, Falun Dafa abzuschwören. Sie weigerte sich und wurde angeklagt. Ihr Fall wurde am 30. Juli 2026 an das Bezirksgericht Ganjingzi weitergeleitet.

Fus Familie beauftragte zwei Anwälte mit ihrer Vertretung. Sie bat diese, auf nicht schuldig zu plädieren, was sie jedoch ablehnten. Es ist unklar, welches Plädoyer die Anwälte schließlich für sie einreichten.

Noch vor Prozessbeginn teilte der Vorsitzende Richter den Anwälten mit, dass er für ihre Mandantin eine Haftstrafe von drei bis sieben Jahren anstrebe. Die Verhandlung fand am 9. September 2026 per Videoübertragung statt. Fu nahm aus der Haftanstalt daran teil, verteidigte sich selbst und forderte ihren Freispruch.

Der Richter verurteilte Fu zu drei Jahren Haft, deren Beginn noch nicht feststeht. Sie hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.