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Polizei fingiert Beweise für ihre Anklage gegen eine Praktizierende in Liaoning

24. Juni 2026 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Liaoning, China

(Minghui.org) Gegen die 62-jährige Liu Xiaoya aus der Stadt Shenyang in der Provinz Liaoning wird wegen ihres Glaubens an Falun Dafa strafrechtlich ermittelt.

Am 4. Juni 2026 sprach eine ältere Frau Liu an, als sie an einem Seniorenzentrum vorbeiging. Kurz darauf hielt ein Polizeiwagen an, aus dem vier Beamte in Zivil ausstiegen: Li Junfeng und Luo Hao von der Polizeidienststelle der Wirtschafts- und Technologieentwicklungszone sowie Wang Cheng und Xu Bo von der Polizeiwache Zhongchao.

Die Beamten brachten Liu anschließend zu mehreren Orten in der Umgebung, darunter zu einer Bushaltestelle und einem Wohngebäude. Dort zwangen sie sie, neben Falun-Dafa-Plakaten zu stehen, die an den jeweiligen Orten angebracht waren, und filmten und fotografierten sie. Wer die Plakate aufgehängt hatte, ist nicht bekannt. Darüber hinaus durchsuchten die Beamten Liu und beschlagnahmten einige ihrer persönlichen Gegenstände. Nach ihren Angaben legte keiner der Polizisten einen Dienstausweis, Haftbefehl oder Durchsuchungsbeschluss vor.

Später nutzte die Polizei die angefertigten Aufnahmen als Grundlage für die Anschuldigung, Liu habe die Plakate selbst angebracht. Noch am selben Nachmittag drangen Beamte in ihre Wohnung ein und durchsuchten sie in ihrer Abwesenheit. Dabei beschlagnahmten sie Falun-Dafa-Bücher, ein Porträt des Begründers von Falun Dafa sowie weitere persönliche Gegenstände.

Am Abend brachte die Polizei Liu in die Bearbeitungsstelle der Polizeidienststelle Tiexi. Dort verhörten die Beamten sie und zwangen sie zu einer körperlichen Untersuchung. Am 5. Juni gegen 4 Uhr morgens überführten sie sie in die Erste Haftanstalt der Stadt Shenyang.

Wenige Tage später leitete die Polizei den Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Dadong weiter und beantragte die Ausstellung eines förmlichen Haftbefehls.

Die Staatsanwälte Ge Mingyi und Wang Tingting vernahmen Liu am 12. Juni. Sie verweigerte die Aussage und forderte die Entfernung der Fotos und Videoaufnahmen aus den Akten, da diese nach ihrer Darstellung unter Zwang entstanden waren. Ob die Staatsanwaltschaft bereits über den Haftantrag entschieden hat, ist bislang nicht bekannt.

Bereits zuvor war Liu wegen ihres Glaubens verfolgt worden. Beamte der Polizeiwache Xita nahmen sie am 17. Juli 2014 fest. Im Oktober 2015 verurteilte das Bezirksgericht Heping sie zu drei Jahren Haft. Am 5. Januar 2016 brachte man sie in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning, wo sie nach Angaben von Minghui verschiedenen Foltermethoden ausgesetzt war. Im Juli 2017 kam sie wieder frei.