(Minghui.org) In einem am 2. Juni 2026 ergangenen Urteil stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass die serbische Regierung die Rechte der Gesellschaft für serbisch-chinesische Freundschaft (im Folgenden FDH) mit Sitz in Belgrad verletzt hat. Bei der Gesellschaft für serbisch-chinesische Freundschaft handelt es sich um den lokalen Falun Dafa Verein. Zuvor hatte die Polizei dem Falun Dafa Verein untersagt, friedliche Proteste abzuhalten, die darauf abzielten, auf die anhaltende Verfolgung von Falun Dafa in China aufmerksam zu machen.
Während des Staatsbesuchs des chinesischen Präsidenten in Serbien am 17. und 18. Juni 2016 untersagten die Behörden Falun-Gong-Praktizierenden die Durchführung von Protesten und verwiesen dabei auf mögliche Gefahren für die öffentliche Ordnung sowie auf mögliche Gegendemonstrationen.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Die FDH wurde von Falun-Gong-Praktizierenden in Belgrad gegründet. Ihr vorrangiges Ziel ist es, die Wahrheit über die in China stattfindende Verfolgung aufzudecken und die traditionelle Form des spirituellen Kultivierungsweges, der weltweit Millionen von Anhängern hat, zu fördern.
Die FDH reichte zunächst beim serbischen Verfassungsgericht Beschwerde im Verfahren „FDH gegen Serbien“ ein, doch die Klage wurde abgewiesen. Daraufhin reichten lokale Falun-Gong-Praktizierende Klage beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg ein. Die rechtliche Argumentation lautete: Den serbischen Behörden fehlten konkrete Beweise dafür, dass von den besagten Protesten eine ernsthafte Bedrohung ausging. Die bloße Möglichkeit, dass sich Andersdenkende am Veranstaltungsort versammeln könnten, reichte als Begründung für das Verbot einer friedlichen Versammlung nicht aus.
Der Europäische Gerichtshof schloss sich dieser Argumentation an und entschied, dass Serbien gegen Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat, der die Freiheit der friedlichen Versammlung schützt.
Der Europäische Gerichtshof ist ein auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention errichteter internationaler Gerichtshof. Er ist die maßgebliche menschenrechtliche Instanz in Europa, und seine Urteile sind für die Unterzeichnerstaaten rechtlich bindend.
Auszug des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Juni 2026 im Fall „Gesellschaft für serbisch-chinesische Freundschaft FDH gegen Serbien“. Das Gericht hat entschieden, dass Serbien gegen die Artikel 11 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat.
Volltext des Gerichtsurteils:
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Es folgt ein Auszug aus dem Gerichtsurteil:
Fall Gesellschaft für serbisch-chinesische Freundschaft FDH gegen Serbien (Beschwerde-Nr.: 54936/20)
Urteil
Artikel 11 – Freiheit der friedlichen Versammlung
Untersagung der von der beschwerdeführenden Vereinigung geplanten öffentlichen Proteste gegen die mutmaßliche Verfolgung von Falun Gong und dessen Mitgliedern in der Volksrepublik China anlässlich des offiziellen Besuchs des chinesischen Präsidenten in der Republik Serbien
Keine Belege dafür, dass die nationalen Behörden vor dem Verbot der öffentlichen Versammlungen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit spezifische Sicherheitsbewertungen durchgeführt hätten
Mutmaßliches Risiko einer Konfrontation zwischen gegnerischen Demonstranten war spekulativ
Wortlaut der Verbotsverfügungen ließ erkennen, dass der Entscheidungsprozess auf bloßen Vermutungen beruhte
Beanstandeter Eingriff war nicht „in einer demokratischen Gesellschaft notwendig“
Art. 13 (i. V. m. Art. 11) Fehlen eines wirksamen innerstaatlichen Rechtsbehelfs; verwaltungsrechtliche Streitigkeiten und verfassungsrechtliche Beschwerdeverfahren hatten nachträglichen Charakter
Sprecher des Falun Dafa Vereins: Jeder EU-Bürger sollte Grundrechte genießen
Dejan Markovic, der Vorsitzende des serbischen Falun Dafa Vereins, erklärte: „Dies ist eine sehr wichtige Entscheidung, auch wenn sie erst nach zehn Jahren ergangen ist. Die serbischen Behörden haben diesen Rechtsverstoß mehr als 20-mal begangen – in zahlreichen Städten des ganzen Landes und zu unterschiedlichen Zeitpunkten –, indem sie Falun-Gong-Praktizierenden die Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Rechte verweigerten: namentlich das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz.
Wir hoffen, dass wir bei künftigen Aktivitäten, die der Aufklärung über die Verfolgung von Falun Gong in China dienen, nicht mehr behindert werden. Dabei handelt es sich um Grundrechte, die jedem europäischen Bürger zustehen sollten.“
Bislang wurden mehr als zwanzig öffentliche Versammlungen, die von Falun-Dafa-Praktizierenden ordnungsgemäß angemeldet worden waren, untersagt. Seit dem Besuch des damaligen chinesischen Ministerpräsidenten Li Keqiang in Serbien im Jahr 2014 wurden sämtliche Proteste unterbunden. Acht Falun-Gong-Praktizierende aus verschiedenen EU-Ländern wurden rechtswidrig festgenommen; sie kamen erst nach eindringlichen Interventionen von EU-Organisationen wieder frei. Auch anlässlich des Besuchs des chinesischen Präsidenten Xi in Serbien im Jahr 2024 wurden sieben einheimische Praktizierende und deren Unterstützer erneut festgenommen – unter dem Vorwand, sie würden eine „Gefahr für die Gesellschaft“ darstellen. Auch hier blieben die Behörden jedoch jegliche Beweise für diese Behauptungen schuldig.
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