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Mehrjährige Haft für 72-Jährige, nur weil sie Lesezeichen mit Informationen zu Falun Gong verteilt hatte

16. Juli 2026 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Jiangxi, China

(Minghui.org) Einer 72-jährigen Frau aus der Stadt Nanchang, Provinz Jiangxi, wurde am 23. Juni 2026 mitgeteilt, dass sie wegen ihres Glaubens an Falun Gong zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten sowie einer Geldstrafe von 7.000 Yuan (etwa 903 Euro) verurteilt worden sei.

Die unrechtmäßige Verurteilung von Xiong Cuihuan ging auf einen Vorfall am 7. Dezember 2024 zurück, bei dem sie einigen Schülern Lesezeichen überreichte, auf denen die Worte „Falun Dafa ist gut; Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht sind gut“ aufgedruckt waren. Ein Schüler gab die Lesezeichen an seinen Klassenlehrer weiter, der Xiong daraufhin bei der Polizei meldete.

Am Morgen des 6. Januar 2025 drangen Beamte der Staatssicherheit der Gemeinde Maqiu sowie einer örtlichen Polizeidienststelle in Xiongs Wohnung ein. Sie beschlagnahmten ihre Falun-Gong-Materialien sowie weitere Gegenstände und brachten sie anschließend zur Polizeiwache. Am Nachmittag wurde sie in eine örtliche Haftanstalt überführt. Da sie Krankheitssymptome zeigte, wurde sie unter der Auflage freigelassen, sich für die Dauer eines Jahres jederzeit auf polizeiliche Anordnung hin zu melden. Zudem schikanierten die Beamten sie in ihrer Wohnung und fotografierten sie ohne ihre Zustimmung.

Die Polizei übergab Xiongs Fall am 5. November 2025 an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Xihu. Es ist unklar, ob Xiong im Januar 2026, als die einjährige Frist ihrer Haftaussetzung gegen Kaution abgelaufen war, erneut in Gewahrsam genommen wurde.

Am 5. Juni 2026 fand vor dem Bezirksgericht Xihu die Gerichtsverhandlung gegen Xiong statt. Der Vorsitzende Richter Fu Xiaohua kritisierte ihre Verteidigungsrede als „wiederholend“ und unterbrach die Sitzung, noch bevor Xiong ihre Ausführungen beenden konnte.

Am 23. Juni 2026 wurde Xiong über den Schuldspruch informiert. Richter Fu, die beisitzenden Richter Liu Yufang und Zhang Wangjuan sowie der Schriftführer Liu Jiefu unterzeichneten das Urteil.