Falun Dafa Minghui.org www.minghui.org AUSDRUCK

57-Jährige zu mehr als drei Jahren Gefängnis verurteilt, nur weil sie Falun Dafa praktiziert

21. August 2026 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Shandong

(Minghui.org) Eine 57-jährige Frau aus dem Kreis Shan, Provinz Shandong, wurde am 24. Juli 2026 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten sowie einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (etwa 1.200 Euro) verurteilt.

Wu Juan, geboren im Dezember 1968, begann 1996, Falun Dafa zu praktizieren, und war bald darauf von einer chronischen Rhinitis genesen. Zudem entwickelte sie sich zu einer gewissenhaften Angestellten und genoss bei ihren Arbeitskollegen der Chinesischen Volksbank hohes Ansehen.

Nachdem die Kommunistische Partei Chinas im Juli 1999 die Verfolgung von Falun Dafa angeordnet hatte, hielt Wu unbeirrt an ihrem Glauben fest und wurde deshalb wiederholt zur Zielscheibe von Repressalien. Auch ihr Vater und ihre Schwester, die ebenfalls Falun Dafa praktizierten, sahen sich ständigen Schikanen ausgesetzt. Ihr Vater lebte in fortwährender Angst und verstarb Anfang 2015. Ihre Schwester wurde zweimal in ein Zwangsarbeitslager eingesperrt.

Wus jüngste Haftstrafe resultierte aus ihrer Festnahme am 4. Februar 2026. An jenem Tag drangen, angeführt von Polizeichef Zhang Bing, acht Beamte in Zivil gegen 7:10 Uhr in ihre Wohnung ein. Sie durchsuchten vier Stunden lang die Räumlichkeiten und beschlagnahmten einen Drucker, fünf Laptops, ein Abspielgerät, mehrere Falun-Dafa-Bücher sowie Banknoten mit aufgedruckten Botschaften über Falun Dafa. Wus 90-jährige pflegebedürftige Mutter und ihre Schwester, die ebenfalls anwesend waren, waren traumatisiert.

Wu wurde in die Haftanstalt der Stadt Heze überstellt (Heze ist für den Kreis Shan zuständig). Ihre Tochter beauftragte Anwalt Shi Xingyue mit der Verteidigung. Er stellte klar, dass er für Wu auf „schuldig“ plädieren werde.

Am 14. Juli benachrichtigte Shi die Tochter, dass der Gerichtstermin für zwei Tage später anberaumt worden war. Da sie auswärts arbeitete, konnte sie nicht rechtzeitig in den Kreis Shan zurückkehren. Sie bat daher ihre Tante (Wus Schwester), an ihrer Stelle an der Anhörung teilzunehmen.

Diese traf sich mit Anwalt Shi am 15. Juli und drängte ihn, für ihre Angehörige auf „nicht schuldig“ zu plädieren. Er lehnte dies ab und erklärte, dass es ihr nicht erlaubt sei, an der Anhörung teilzunehmen. Zudem drohte er damit, sie verhaften zu lassen.

Warum die Familie Anwalt Shi nicht entließ, als er sich weigerte, im Interesse seiner Mandantin zu handeln, ist unklar.

Später rief Shi Wus Tochter an und teilte ihr mit, dass die Verhandlung am 16. Juli erst um 14:30 Uhr und nicht wie geplant um 10 Uhr beginnen werde. Da Wus Tante die Teilnahme an der Verhandlung untersagt worden war, sind keine weiteren Einzelheiten bekannt.

Am 24. Juli verurteilte das Landkreisgericht Shan Wu zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten sowie einer Geldstrafe von 10.000 Yuan. Außerdem wurde verfügt, dass sie die Gegenstände, die in ihrer Wohnung beschlagnahmt wurden, nicht zurückerhalten werde.

Das Urteil wurde von folgenden Personen unterzeichnet: dem Vorsitzenden Richter Wu Jianguo, den Beisitzenden Richtern Xu Yanfang und Hu Zunjian, dem Gerichtsassistenten Yan Shuo, dem Gerichtsschreiber Wu Mingjian sowie dem Staatsanwalts Sun Shiwei.