(Minghui.org) 2003 wurde ein 86-jähriger pensionierter Regierungsbeamter aus dem Kreis Nanpi, Provinz Hebei, aufgefordert, eine Erklärung zu schreiben, in der er seinem Glauben an Falun Dafa abschwören sollte. Da Liu Fengqi sich weigerte, setzten die Behörden seine Rente in Höhe von über 4.000 Yuan (etwa 480 Euro) im Monat aus. Wang Zhensu vom Büro 610 des Landkreises Nanpi gewährte Liu zunächst eine monatliche Zuwendung von 300 Yuan. Im Januar 2026 wurde aber auch dieser magere Beihilfe eingestellt.
Liu, der allein lebt, verfügt nun über kein Einkommen mehr.
Laut Artikel 44 der chinesischen Verfassung muss der Lebensunterhalt von Rentnern durch den Staat und die Gesellschaft gesichert werden.
Artikel 73 des chinesischen Arbeitsgesetzes legt fest, dass Arbeitnehmer nach der Pensionierung einen gesetzlichen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen haben.
Artikel 16 des chinesischen Sozialversicherungsgesetzes besagt, dass Arbeitnehmer, die das gesetzliche Rentenalter erreichen und mindestens 15 Jahre lang Rentenbeiträge eingezahlt haben, Anspruch auf eine monatliche Grundrente haben.
Artikel 34 des chinesischen Gesetzes zum Schutz der Rechte und Interessen von älteren Menschen gewährleistet, dass Senioren ihre gesetzlich vorgeschriebene Pension und Krankenversicherungsleistungen pünktlich und in voller Höhe erhalten, wobei diese weder unrechtmäßig verzögert oder gekürzt werden dürfen.
Liu erhält jedoch seit 2003 keine Rente mehr und hat mittlerweile auch seine Beihilfe verloren.
Früherer Bericht:
A Report on the Persecution of Falun Gong Practitioners in Nanpi County, Hebei Province