(Minghui.org) Vier Falun-Dafa-Praktizierende aus der Stadt Tianshui (Provinz Gansu) sowie ein Familienangehöriger wurden im Juli 2026 zu Haftstrafen verurteilt.
Liu Qiye erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Ihr Ehemann, der kein Falun Dafa praktiziert, wurde zu anderthalb Jahren Haft verurteilt.
Die Männer Wang Shilie und Yang Tanguo erhielten jeweils eine zweijährige Haftstrafe. Frau Ma Xiaojuan wurde zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt.
Zudem wurden allen fünf Geldstrafen in unbekannter Höhe verhängt.
Festnahmen
Liu und ihr Ehemann wurden am Nachmittag des 23. Dezember 2024 in ihrer Wohnung festgenommen. Beamte der Polizeidienststelle des Bezirks Qinzhou beschlagnahmten ihre Wertsachen und überstellten sie in der darauffolgenden Nacht an die Haftanstalt des Bezirks Qinzhou.
Die drei anderen Praktizierenden wurden wenige Tage später ebenfalls in ihren Wohnungen festgenommen und in die Haftanstalt des Bezirks Qinzhou gebracht. Die Polizei beschlagnahmte bei Wang Computer, Mobiltelefon und Falun-Dafa-Bücher sowie bei Yang Computer und Falun-Dafa-Bücher.
Geheime Verurteilung
Gegen alle fünf wurde zunächst Polizeigewahrsam angeordnet und anschließend formell Haftbefehl erlassen. Ihren Familien wurden Besuche bei den Inhaftierten verweigert.
Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Qinzhou wies den Fall zweimal wegen unzureichender Beweise an die Polizeidienststelle des Bezirks Qinzhou zurück. Die Polizei fabrizierte daraufhin weitere Beweise und erwirkte schließlich die Anklageerhebung. Die Familien wurden über den Prozess nicht informiert und erfuhren erst im Juli 2026 von den rechtswidrigen Verurteilungen.
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