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63-Jährige zu 4,5 Jahren Haft verurteilt – nach 5 Jahre Internierung

4. September 2026 |   Von einem Falun-Gong-Praktizierenden in China

(Minghui.org) Eine 63-jährige Frau aus der Stadt Deyang, Provinz Sichuan wurde am 19. August 2026 wegen ihres Glaubens an Falun Gong zu viereinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 15.000 Yuan (etwa 1.900 Euro) verurteilt. Jian Yicong legt Berufung gegen dieses unrechtmäßige Urteil ein.

Am 17. März 2026 gegen 17 Uhr stellte Jian – geboren im Mai 1963 – fest, dass ihr Wohnhaus von der Polizei umstellt war. Sie sprang aus ihrer Wohnung im zweiten Stock und erlitt dabei schwere Verletzungen.

Polizisten brachten Jian direkt in die Haftanstalt der Stadt Deyang. Während des Transports wurde sie grob behandelt, doch dann bemerkten die Beamten die Schwere ihrer Verletzungen. Sie brachten sie in das Zweite Krankenhaus der Stadt Deyang, ohne ihre Familie zu benachrichtigen. Es wurden ein Bruch der Lendenwirbelsäule sowie eine Trümmerfraktur des Oberschenkelknochens diagnostiziert; zudem war ihre Ferse stark geschwollen.

Jians Anwalt suchte am 23. März die Haftanstalt auf und erfuhr dort, dass sie in ein Krankenhaus verlegt worden war. Die Wärter weigerten sich jedoch, ihm mitzuteilen, in welchem Krankenhaus sie sich befand.

Die Dienststelle für Staatssicherheit des Bezirks Jingfa übergab den Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Jingyang; diese erhob Anklage gegen Jian und leitete den Fall an das Bezirksgericht Jingyang weiter.

Der Anwalt erhielt am 9. April die Mitteilung, dass seine Mandantin aus der Haft entlassen und in die Haftanstalt der Stadt Deyang zurückgebracht worden war. Er besuchte Jian dort und erfuhr, dass sie gerade einen 21-tägigen Hungerstreik beendet hatte, nachdem die Wärter ihr an jenem Tag ein Treffen mit ihm gestattet hatten.

Für den 26. Mai um 15:00 Uhr war ein Gerichtstermin angesetzt, der jedoch auf den 4. Juni um 9:30 Uhr verlegt wurde. Am 3. Juni um 16:00 Uhr wurde Jians Anwalt darüber informiert, dass die Anhörung in der Haftanstalt stattfinden würde – und nicht wie ursprünglich geplant im Gerichtsgebäude.

Der Anwalt erkundigte sich bei der für die Anberaumung des Termins zuständigen Stelle, warum die Verhandlung in die Haftanstalt verlegt worden war. Man teilte ihm mit, dass es sich nicht um eine öffentliche Verhandlung handele. Der Anwalt wandte ein, dass der Fall seiner Mandantin nicht in die Kategorie jener Fälle falle, die eine nicht-öffentliche Verhandlung erforderten. Zur Antwort erhielt er, man wolle verhindern, dass Jian während der Gerichtsverhandlung entkomme. Ihr Anwalt entgegnete, sie habe Schwierigkeiten, sicher zu stehen, geschweige denn die Fähigkeit, wegzulaufen.

Dennoch fand die Verhandlung am 4. Juni in der Haftanstalt statt. Jians Tochter vertrat sie als Verteidigerin, ohne selbst Juristin zu sein. Sie beantragte die Ablehnung der Staatsanwältin, des Vorsitzenden Richters, der beisitzenden Richter und der Gerichtsschreiber, da diese Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) und/oder deren Unterorganisationen seien. Zur Begründung führte sie an, dass diese Personen als atheistische KPCh-Mitglieder nicht geeignet seien, ihre Mutter wegen ihres spirituellen Glaubens strafrechtlich zu verfolgen.

Staatsanwältin Liu Qin verleumdete Falun Gong, konnte jedoch keine Rechtsgrundlage für ihre Anschuldigungen vorlegen. Der vorsitzende Richter vertagte die Sitzung nach zwei Stunden.

Jian begann im Oktober 1998 mit dem Praktizieren von Falun Gong. Sie bestreitet ihren Lebensunterhalt, indem sie Fahrten mit ihrem elektrischen Dreirad anbietet. Bereits vor der jüngsten Verfolgungswelle war sie wiederholt ins Visier der Behörden geraten und war insgesamt fünf Jahre in Haft. Einzelheiten zu ihrer früheren Verfolgung sind den entsprechenden Berichten zu entnehmen.

Frühere Berichte:

63-Jährige aus Sichuan nach insgesamt fünf Jahren Haft erneut vor Gericht

Wegen ihres Glaubens in Isolationshaft – nun droht ihr der Prozess

Wegen ihres Glaubens verhaftet – Ortungsgerät an ihrem Dreirad entdeckt