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In den ersten zwei Monaten 2016: 112 neue Verurteilungsfälle von Falun Gong-Praktizierenden bekannt geworden

3. April 2016 |   Von einem Minghui-Korrespondenten

(Minghui.org) Nach Informationen, die von Minghui.org gesammelt wurden, gibt es in den ersten zwei Monaten des Jahres 2016 112 neue bestätigte Fälle, in denen Falun Gong-Praktizierende in China wegen ihrer spirituellen Überzeugung zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden. Von den 112 Fällen wurden 54 im Jahr 2016 und 58 im Jahr 2015 verurteilt. Wegen der Informationszensur in China, konnten diese Fälle nicht rechtzeitig gemeldet werden.

Das Strafmaß dieser erneuten Verurteilungen reicht von 6 Monaten bis zu 8 ½ Jahren. Mit Ausnahme von 3 Praktizierenden, deren Strafmaß unbekannt ist, beträgt das durchschnittliche Strafmaß 3,6 Jahre im Gefängnis.

Liaoning, Hebei und Jiangsu sind die Provinzen, wo die meisten Praktizierenden verurteilt wurden.

Zum Zeitpunkt dieses Berichts hatten 31 Praktizierende Berufungen eingereicht und 19 konnten ihre Freiheit wiedererlangen. Darunter waren auch 7 Praktizierende, die Bewährungsstrafen erhielten.

Die älteste verurteilte Praktizierende war die 78 Jahre alte Ge Xiuyun, die in ihrer eigenen Wohnung verurteilt wurde. Sie bekam 1 ½ Jahre dafür, dass sie Strafanzeige gegen das frühere Staatsoberhaupt des kommunistischen Regimes erstattet hatte, weil dieser die brutale Unterdrückung von Falun Gong angefangen hatte.

Seit dem Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 mussten Praktizierende in ganz China mit willkürliche Festnahmen, Haft, Gefängnisstrafe und sogar Folter rechnen, wenn sie sich weigerten, Falun Gong aufzugeben.

Es folgt eine Auflistung der Provinzen und regierungsunmittelbaren Städte mit der Zahl der neu bestätigten Verurteilungen im Januar und Februar 2016 in Klammern:

Liaoning (28)
Hebei (19)
Jiangsu (12)
Heilongjiang (11)
Beijing (7)
Guangdong (7)
Henan (5)
Jilin (5)
Shandong (3)
Chongqing (3)
Shanxi (2)
Sichuan (2)
Anhui (2)
Guangxi (1)
Jiangxi (1)
Hunan (1)
Hubei (1)
Gansu (1)
Shanghai (1)

10 der 112 Falun Gong-Praktizierenden sind in dieser Tabelle nicht aufgeführt; 7 von ihnen erhielten Bewährungsstrafen und bei 3 Praktizierenden ist die Strafzeit nicht bekannt.

Nach der Schließung der Zwangsarbeitslager Anstieg der Verurteilungen zu Gefängnis

Seit das chinesische Regime unter dem internationalen Druck die „Lager zur Umerziehung durch Arbeit“ im Jahr 2013 abgeschafft hat, ist die Inhaftierung im Gefängnis zu einer der Hauptmethoden des Staates geworden, um weiterhin Falun Gong-Praktizierende zu verfolgen.

Im Jahr 2014 wurden 635 Praktizierende rechtswidrig mit einer durchschnittlichen Strafzeit von 4 Jahren verurteilt (http://en.minghui.org/html/articles/2015/1/15/147980.html). Im Jahr 2015 wurden 878 Praktizierenden mit einer durchschnittlichen Strafzeit von 3 Jahren und 11 Monaten verurteilt (http://de.minghui.org/html/articles/2016/1/20/118742.html).

Wie an diesen Fällen zu sehen ist, ist die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden auf unterschiedlichen Stufen gespickt mit Verletzungen der Prozessordnung, angefangen von der Verhaftung bis zur Anklageerhebung und von der Verhandlung bis zur Urteilsverkündung.

Einige Praktizierende wurden verhört und gefoltert. Einigen wurde das Recht abgesprochen, sich einen Anwalt zu nehmen. Einige wurden ohne Verhandlung direkt zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Einigen wurde nicht erlaubt, ihr Recht wahrzunehmen, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Unter denjenigen, die verurteilt wurden, sind manche Praktizierende, die wiederholt zu Gefängnis verurteilt wurden und dort langzeitiger Folter ausgesetzt waren. Einige erlitten Nervenzusammenbrüche und andere erlebten, wie ihre Familien auseinandergerissen wurden und ihre Kinder ohne Fürsorge zurückblieben.

Weitverbreitete Rechtsverletzungen

Vor der Verhandlung: Verhör mit Folter, um „Beweise“ zu erlangen

Nach ihren Festnahmen wurden die meisten Falun Gong-Praktizierenden von der Polizei verhört und gefoltert, um mithilfe dieser Methode „Beweise“ zu erlangen.

Zhao Aimei, eine Praktizierende aus Nantong in Jiangsu, wurde im Mai 2015 festgenommen. Sie wurde in einem Hotel – einem provisorischen Untersuchungsgefängnis – eingesperrt und 24 Tage lang verhört. Eine weitere Praktizierende namens Zhou Meisong wurde dort 14 Tage lang verhört. Frau Zhou wurde über 10 Tage lang auf die sogenannte Tigerbank gebunden, wobei beide Hände hinter ihrem Körper zusammengebunden waren.

Frau Zhao wurde am 29. Juli 2015 vor das Kreisgericht Rudong gestellt und später zu vier Jahren verurteilt.

Frau Zhous Verhandlung fand am 7. September 2015 vor dem Bezirksgericht Tongzhou statt. Sie ist derzeit noch im Untersuchungsgefängnis Tongzhou eingesperrt, da das Gericht noch kein Urteil verkündet hat.

Unterdrückung von Anwälten

Da immer mehr Menschenrechtsanwälte heraustreten und Falun Gong-Praktizierende verteidigen, gingen die chinesischen Behörden dazu über, diese Anwälte zu unterdrücken.

Im Fall von Wu Hongwei wurde sein Anwalt Zhang Zanning, ein Rechtsprofessor an der Südost-Universität, von der Polizei bedroht, nachdem er Herrn Wu im November 2015 bei einer Verhandlung verteidigt hatte. Der vorsitzende Richter bei diesem Fall versuchte auch, Herrn Wus Familie zu zwingen, dem Anwalt das Mandat zu entziehen.

Herr Wu wurde später vom Bezirksgericht Yucheng in der Stadt Heyuan zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Geheime Verhandlungen

In einigen Fällen veranstalteten die Gerichte Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um eine Überprüfung der Rechtswidrigkeit des Gerichtsverfahrens von außen zu vermeiden.

Fall 1: Frau Wang Xuchun fünf Tage nach ihrer Festnahme verurteilt

Wang Xuchun, eine um die 60 Jahre alte Frau, wurde am 5. Januar 2016 vor das Gericht Yushu gestellt. Erst fünf Tage zuvor war sie festgenommen worden.

Laut eines Zeugen war das Gericht am Verhandlungstag stark bewacht und die Straße rund um das Gericht war für den Durchgangsverkehr geschlossen.

Frau Wangs Familie fand erst am 17. Januar heraus, dass sie heimlich zu vier Jahren verurteilt worden war, also fast zwei Wochen nach der Verhandlung.

Fall 2: Verhandlung gegen Frau Ge Xiuyun zuhause

Neun Beamte der Staatssicherheitsabteilung, der Staatsanwaltschaft und des Bezirksgerichts Nanchang brachen am 8. Januar 2016 in Frau Ge Xiuyuns Wohnung in Wuxi, Jiangsu, ein. Sie führten eilig bei ihr zuhause eine Verhandlung durch und der Richter verkündete, dass Frau Ge zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt sei.

Am 12. Januar kam die Polizei zurück und brachte Frau Ge in das Untersuchungsgefängnis Nr. 2 in Wuxi. Danach wurde sie in das Frauengefängnis Nantong überführt, um ihre Strafe abzusitzen.

Frau Ge gehörte zu den vielen Praktizierenden, die die Behörden zum Schweigen bringen wollten, da sie Strafanzeigen gegen Jiang Zemin, den ehemaligen kommunistischen Regimeführer, erstattet hatten, weil dieser die brutale Verfolgung von Falun Gong angewiesen hatte.

Frau Ge erstattete ihre Strafanzeige im Juni 2015, weil ihre Tochter Dai Lijuan am 28. März 2011 nach unrechtmäßiger Verfolgung verstorben war (http://en.minghui.org/html/articles/2011/5/20/125393.html). Ihre Tochter war aufgrund von Folter und Spritzen mit unbekannten Drogen seit 2003 gelähmt und inkontinent gewesen. Auch Frau Ge war in den vergangenen 17 Jahren viele Male inhaftiert gewesen.

Zwei weitere Praktizierende namens Deng Shiyu und Chen Bigyu, beides Frauen aus Wuxi im Alter von ungefähr 70 Jahren, wurden heimlich verurteilt, weil sie Strafanzeigen gegen Jiang erstattet hatten. Sie hatten die Anzeige erstattet, weil ihre Ehemänner infolge der Verfolgung gestorben waren. Die Länge ihres Strafmaßes ist derzeit noch nicht bekannt.

Unterbinden, dass Praktizierende nach der Verhandlung in die Berufung gehen

Nach den Verhandlungen versuchen die Gerichte oft, die Praktizierenden davon abzuhalten, gegen ihre Urteile Berufung einzulegen. Oft geschieht dies durch Täuschung.

Frau Gao Yuhuan und Frau Jiang Yuling aus Heilongjiang wurden am 1. Februar 2016 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie sich weigerten, ihre Überzeugung und das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben.

Die beiden Frauen wollten ihr Recht auf Berufung ausüben, als sie ihren Urteilsspruch erhielten. Das Gericht erklärte, dass es genügen würde, wenn sie ihr Ansinnen auf Berufung mündlich vorbrächten. Daraufhin erklärten sie mündlich, dass sie in die Berufung gehen wollten.

Laut Stellungnahme des Obersten Volksgerichts zur Zivilprozessordnung, Artikel 178, ist eine Berufungsklage nur wirksam, wenn sie innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist schriftlich beantragt wird. Wenn die Beklagten verbal ihren Berufungswunsch äußern, ist das Gericht verpflichtet, sie darüber zu informieren, dass sie ihren Antrag schriftlich formulieren müssen.

Am 15. Februar informierte das Gericht die Familien von Frau Gao und Frau Jiang, dass die beiden Praktizierenden nicht mehr in die Berufung gehen könnten, da sie keinen schriftlichen Antrag innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gestellt hätten. Erst dann erkannten die Familien, dass sie getäuscht worden waren.

Mehrfache Verurteilungen während der Verfolgung

Es ist anzumerken, dass viele dieser Praktizierenden in den vergangenen 17 Jahren wiederholt zur Zielscheibe wurden.

Zhang Hongru

Zhang Hongru, 43, ein Computeringenieur, wurde im Jahr 2002 zu 11 Jahren verurteilt. Weniger als 4 Jahre nach seiner Entlassung wurde er erneut verhaftet und im Januar 2016 vom Bezirksgericht Changping in Peking zu 4 Jahren verurteilt.

Familien leiden

Die illegale Inhaftierung dieser Falun Gong-Praktizierenden brachte ihren Familienangehörigen ungeheures Leiden.

Frau Shi Yinxue, eine Praktizierende aus Harbin in der Provinz Heilongjiang, wurde wegen des Verteilens von Informationsmaterial über die Verfolgung von Falun Gong am 9. Juni 2015 festgenommen und später zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt.

Bereits vor Frau Shis eigenen Qualen war ihr Mann Ji Baoshan zu Tode gefoltert worden, als er wegen des Praktizierens von Falun Gong eine fünfjährige Gefängnisstrafe absaß. Ihre Schwester befand sich ebenfalls im Gefängnis, weil sie gegen die Verfolgung von Falun Gong im Jahr 2001 auf dem Platz des Himmlischen Friedens protestiert hatte. Sie erlitt in der Haft einen Nervenzusammenbruch.

Wegen Frau Shis Festnahme musste ihre alte Mutter sich alleine um die beiden Enkelkinder und eine geistig behinderte Schwester von Frau Shi kümmern. Auf die alte Dame kamen riesige körperliche und finanzielle Probleme zu. Sie konnte die Miete nicht mehr bezahlen und musste ausziehen. Sie war gezwungen, mit ihren beiden Enkeln auf der Straße zu betteln und wurde dann von den städtischen Beamten verscheucht.

Früherer Bericht:

Minghui-Menschenrechtsbericht 2015: rechtswidrige Verurteilung und Haft
http://de.minghui.org/html/articles/2016/1/20/118742.html