(Minghui.org) Frau Yang Shumei erkennt zwar noch ihre alten Bekannten, hat aber Probleme, sich an Geschehnisse des Tages zu erinnern. Ihre Gedanken sind zusammenhanglos und sie redet undeutlich. Sie reagiert langsam und vergisst oft, was sie gerade gesagt hat.
Woran sie sich jedoch erinnert: Sie wurde mit ausgebreiteten Armen und Beinen auf ein Bett gebunden und bekam immer wieder unbekannte Mittel gespritzt. Sie erinnert sich, dass sie nicht zur Toilette gehen durfte, sondern auf das Bett urinieren musste, weil man sie nicht losband. In dieser Zeit durfte sie sich auch nicht duschen. Sie weiß, dass sie am 2. Oktober 2014 schließlich freigelassen wurde.
Da sie im Gefängnis so lange Zeit auf ein Bett gebunden war, benötigt sie nun Hilfe beim Aufstehen und sogar beim Gehen.
Folternachstellung: Injektion mit einer unbekannten Droge
Frau Yang, 49, kommt aus der Großgemeinde Yangshulin (Kreis Nong’an, Provinz Jilin); Ihr einziges „Verbrechen“ besteht darin, dass sie Falun Gong praktiziert, eine Methode zur Selbstkultivierung, die von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) verfolgt wird. Seit Beginn der Verfolgung 1999 war sie mehrmals festgenommen und eingesperrt worden.
Am 2. März 2011 war sie zuhause, als die Polizei bei ihr einbrach und sie erneut festnahm. Es waren Beamte von der Staatssicherheitsabteilung der Polizeibehörde des Kreises Nong’an und von der der Polizeiwache der Großgemeinde Yangshulin. Sie erlaubten ihr nicht einmal, ihre Schuhe anzuziehen, sondern zerrten sie einfach weg.
Ohne ordentliches Verfahren wurde Frau Yang dann zu vier Jahren verurteilt und in das Frauengefängnis Jilin überführt. Als ihre Familie eine Bestätigung des Urteils verlangte, verweigerte Guo Qingxi, der stellvertretende Richter des Strafgerichts, das. Er sagte, dass es im Landkreis keine Regelung gäbe, dass Familienangehörige eine Kopie des Urteils bekommen müssten.
Im Frauengefängnis von Jilin wurde Frau Yang gnadenlos gefoltert, bis sie fast gelähmt war und ihr Gedächtnis zu schwinden begann.
Weil sie sich weigerte, Falun Gong aufzugeben, zwang man sie, viele Stunden lang auf einem kleinen Hocker zu sitzen, oft von 05:00 Uhr morgens bis Mitternacht. Ihre Beine und Füße schwollen an. Fast jeder Falun Gong-Praktizierende, der sich weigerte, seinen Glauben aufzugeben, musste diese Art von Folter über sich ergehen lassen.
Als ihre Angehörigen sie damals im Gefängnis besuchten, sahen sie mit Entsetzen, dass Frau Yang zum Gehen ein Gehgestell und zwei andere Häftlinge zur Unterstützung benötigte. Sie entdeckten auch, dass Frau Yang geistig verwirrt war und sich nur noch an wenig erinnern konnte.
Gegen Ende ihrer Haftzeit fingen die Wärter an, sie routinemäßig über lange Zeiträume hinweg auf ein Bett zu binden. Sie spritzten ihr unbekannte Drogen. Danach konnte Frau Yang nicht mehr klar denken.
Nach Frau Yangs jüngster Verhaftung im Jahr 2011 waren ihre Schwiegereltern von einer Behörde zur nächsten gegangen, um die Freilassung ihrer Schwiegertochter zu erreichen. Bevor Frau Yang mit dem Praktizieren von Falun Gong begonnen hatte, hatten ihre Schwiegereltern Schwierigkeiten gehabt, mit ihr einer Meinung zu sein. Durch das Praktizieren von Falun Gong hatte sie sich zur Freude der beiden in eine einzigartige Schwiegertochter verändert. Obwohl die beiden sich mit dem Rest der Familie für die Freilassung einsetzten, trafen sie nur auf Einschüchterung und Brutalität durch die Polizei.
Am 4. März 2011 war Frau Yangs 80-jährige Schwiegermutter zusammen mit fünf Enkelkindern zur Polizeiwache gegangen, um sich wegen der Haft zu erkundigen. Als sie einen der Beamten wiedererkannte, der Frau Yangs Wohnung durchsucht hatte, ging sie zu ihm hin und fragte ihn, wo ihre Schwiegertochter sei.
Sie bestand darauf zu erfahren, warum die Polizei unschuldige Bürger verhafteten und brutal behandelten. Der Polizist reagierte mit einer Drohung: „Wenn Sie weiterhin streiten, werden wir Ihren Sohn auch festnehmen.“
Am 7. März 2011 waren vierzehn Verwandte von Frau Yang zur Polizeiwache des Kreises Nong’an gegangen. Schließlich hatten sie erreicht, dass sie Tang Ke, den Leiter der Staatssicherheitsabteilung sprechen konnten. Er weigerte sich jedoch, zuzugeben, dass er mit der Festnahme von Frau Yang etwas falsch gemacht habe.
Dann trafen sie mit Zhang Xingliang, dem stellvertretenden Leiter der Polizeibehörde, zusammen. Er wollte sie täuschen, indem er den Artikel 300 des Strafgesetzbuches zitierte: „durch Nutzung einer Kultorganisation die Durchsetzung der staatlichen Gesetze und administrativen Regelungen zu unterminieren“. Diesen Paragraphen wendet das kommunistische Regime routinemäßig als Teil seiner Kampagne zur Auslöschung von Falun Gong an, um willkürlich Praktizierende festzunehmen und einzusperren.
Frau Yangs Verwandte legten dar, dass Falun Gong überhaupt nicht auf der Liste der verbotenen „Kultorganisationen“ draufsteht und dass die Festnahme von Personen wegen ihres Glaubens rechtswidrig ist, weil das Gesetz nämlich allen Bürgern Glaubensfreiheit garantiert. Zhang brachte sie zum Schweigen, indem er ihnen drohte: „Wenn Sie so weitermachen, werde ich Sie alle verhaften – einschließlich der Teenager.“
Etwas später im gleichen Monat hatte die Familie erneut einen Versuch unternommen, Frau Yang zu treffen. Dabei zerrten tatsächlich die Wärter drei der Enkelkinder in einen Verhörraum und verprügelten sie. Zwei von den Enkelkindern sperrten sie später sogar zehn Tage lang ein. Ein paar Monate später, im Mai, ging Frau Yangs Familie wiederum zur Polizeiwache um Frau Yang zu besuchen. Als sich einer der Neffen für Frau Yangs Recht auf das Praktizieren von Falun Gong einsetzte, drohten ihm die Polizisten.
Drei Polizisten zerrten ihn in einen Raum, wo fünf andere Beamten anfingen, auf ihn einzuschlagen. Sie bedrohten auch den Rest der Familie: „Wenn Sie weiterhin hierher kommen, werden wir Sie alle verhaften.“
Kurz nach dem chinesischen Neujahr 2014 kamen Tang Ke, der Leiter der Staatssicherheitsabteilung, das Polizeibüro des Kreises Nong’an und Shi Qingguo, der für die Polizeistation der Gemeindeverwaltung Yangshulin zuständige Dorfsicherheitschef, mit Dutzenden von Polizisten in Zivil zu Frau Yangs Haus.
Sie täuschten Frau Yangs Schwiegermutter, so dass sie die Tür öffnete. Da stürmten sie herein und suchten Frau Yangs Mann und ihre Tochter. Es waren jedoch nur Frau Yangs Schwiegereltern zu Hause und der Schwiegervater lag krank im Bett.
Da sie den Ehemann und die Tochter nicht finden konnten, durchsuchten sie die ganze Wohnung und konfiszierten mehrere Gegenstände.
Die KPCh fing im Juli 1999 mit der Verfolgung an. Zwei Monate später war Frau Yang nach Peking gereist, um sich dort für ihr Recht auf das Praktizieren von Falun Gong einzusetzen. Sie wurde festgenommen und in das Kreisuntersuchungsgefängnis Nong’an gebracht. Dort wurde sie 38 Tage lang eingesperrt. Die Polizei erpresste von ihrer Familie 1.000 Yuan, bevor sie sie freiließ.
Im Oktober 1999 war Frau Yang ein zweites Mal nach Peking gegangen, wurde jedoch wieder festgenommen und wieder in den Kreis Nong’an zurückgebracht. Ohne rechtliche Verfahren brachten Beamte von Nong’an sie in das Frauenzwangsarbeitslager Heizuizi in Changchun, wo sie ein Jahr lang gefoltert wurde.
Vor allem ihr Gesicht wurde so stark verunstaltet, dass sie kaum mehr zu erkennen war.
Einmal hatte sich Frau Yang im Lager durchgesetzt, bis sie zum Chef namens Fan gelangte. Sie berichtete ihm darüber, dass sie im Lager gefoltert wurde. Fan antwortete kaltschnäuzig: „Niemand darf hier Falun Gong praktizieren. Sie werden mit Elektrostäben geschockt, wenn Sie sich weigern, es aufzugeben. Wir tragen die Kleidung der KPCh und verdienen das Geld der KPCh. Daher werden wir Sie Elektroschocks unterziehen, wenn Sie Falun Gong praktizieren.“
Frau Yang hielt im Arbeitslager an ihrem Glauben an Falun Gong fest. Ihre Hingabe machte Wärter Ma wütend und so schockte er Frau Yangs Gesicht und Kopf mit Elektrostöcken. Während Ma Frau Yang schockte, stieß und schlug Wärter Yu gleichzeitig auf sie ein. Frau Yangs Körper bewegte sich ruckweise in alle Richtungen und schlug auch immer wieder an der Wand auf. Am Ende war sogar Wärter Ma erschöpft von der Misshandlung.
Kommandant Liu Lianying und Wärter Yu lösten ihn daraufhin ab. Sie führten zwei Elektrostöcke vom Kopf über den Hals, das Gesicht, die Brüste, die Achselhöhlen, die Hände und Füße, kein einziger Körperteil wurde ausgelassen.
Als bei einem Elektrostock die Akkus leer waren, holten sie einen neuen Stock. Zu diesem Zeitpunkt war Frau Yangs Körper überall versengt. Während dieser Folterung konnte man die Rufe der Wärter, das Brummen der Elektrostöcke und die Schreie von Frau Yang hören.
Folternachstellung: Aufgehängt und mit Elektrostöcken geschockt
Frau Yangs Gesicht war schwerwiegend entstellt. Sie konnte ihren Mund nicht schließen. Sie blutete überall und ihre Augen waren mit Tränen gefüllt. Ihr Gesicht war mit gelben Blasen ganz verquollen. Andere Falun Gong-Praktizierende konnten sie gar nicht mehr erkennen. Sie konnten nichts anderes machen, als sie in den Armen zu halten und mit ihr zu weinen.
Am darauffolgenden Tag sahen die Beamten Lian Guangri und Yue Jun Frau Yang und stellten Fragen wegen ihres Gesichts. Liu Lianying sagte, dass sie AIDS habe, und alle miteinander lachten laut. Kommandant Ren Feng überwachte die Praktizierenden und befahl ihnen, nichts zu sagen.
Viele von den eingesperrten Praktizierenden, die Zeuge dieses Vorfalls geworden waren, traten daraufhin in Hungerstreik. Sie schrieben außerdem Briefe in der Hoffnung, dass dieser Missbrauch der Menschenrechte aufgedeckt würde. Da die Beamten Angst hatten, dass ihre bösartigen Verbrechen ans Tageslicht kommen würden, strichen sie alle Familienbesuche.
Kommandant Zhang Guimei schlug Frau Yang mit einem Stück Bambus auf den Kopf und prügelte sie damit. Die Wärter Ma Tianshu und Yu Bo banden sie mit Gummiseilen an einem Bett fest. Sie hängten sie auch auf.
Später banden sie sie auf das sogenannte Totenbett, wobei sie ihre vier Gliedmaßen jeweils an einem Eck des Bettes festmachten. 12 Tage lang war sie auf dieses Bett gefesselt und musste dort essen und auch ihre Notdurft verrichten. In dieser Zeit durfte sie auch keine Familienbesuche empfangen und niemand durfte ihr das Gesicht waschen, ihr die Zähne putzen oder sie sonst irgendwie reinigen.
Nachdem Frau Yang aus dem Arbeitslager freigelassen worden war, berichtete sie aus eigener Erfahrung weiteren Menschen über die Verfolgung von Falun Gong.
Ende September 2001 zeigten Dorfbewohner, die von der KPCh getäuscht worden waren, Frau Yang und andere Praktizierende bei der Polizei an. Sie und ein anderer Praktizierender wurden festgenommen und in die Polizeiwache der Großgemeindeverwaltung Yangshulin gebracht.
Am nächsten Tag legten Wang Mingzhang (mittlerweile verstorben) und Jiang Xingzhou Frau Yang in Hand- und Fußschellen und verprügelten und beschimpften sie. Mehrere betrunkene Polizisten fingen an, auf sie einzuschlagen. Danach zerrten sie sie an den Haaren herum, zogen sie an den Haaren hoch und schlugen weiter auf sie ein. Ren Wanxi (mittlerweile verstorben) rief: „Ich hab`s dir ja gesagt: Es ist in Ordnung, ganz gleich, was wir mit dir anstellen.“ Frau Yangs Gesicht war geschwollen und ihre Augen bluteten. Später brachten sie sie ins Untersuchungsgefängnis Nong’an.
Folternachstellung: Hände hinter dem Rücken in Handschellen gelegt
Dann trat Frau Yang in Hungerstreik, um gegen die Verfolgung zu protestieren. Acht Tage später konnte sie bei einer Überführung ins Zwangsarbeitslager entkommen. Daraufhin war sie sechs Jahre lang obdachlos, bis sie im Jahr 2007 nach Hause zurückkehrte, um sich um ihre gealterten Schwiegereltern zu kümmern. Denn ihr Schwager Wang Qibo war im Gefängnis Jilin zu Tode gefoltert worden [1]. Auch er hatte sich geweigert hatte, seinen Glauben an Falun Gong aufzugeben.
[1] http://de.minghui.org/html/articles/2007/4/13/39203.html