(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierende Lu Fenglan aus der Stadt Zhuozhou wurde am 12. Februar 2015 vor das Gericht im Dorf Tiangezhuang gestellt. Ihr Anwalt aus Peking argumentierte, dass sie kein Gesetz verletzt habe und forderte ihre sofortige Freilassung.
Vor Gericht erklärte Frau Lu wie das Praktizieren von Falun Gong ihr körperliches und geistiges Wohlbefinden verbessert habe und wie Falun Gong moralische Werte lehrt. Sie erklärte, dass sie kein Gesetz verletzt habe, indem sie einen spirituellen Glauben habe und auch nicht, indem sie Informationen über diese Praktik verteile.
Der Anwalt, Hu Guiyun, focht die Anklage gegen Frau Lu „den Gesetzesvollzug zu behindern“ an, eine typische Anklage der Behörden, die bei Falun Gong-Praktizierenden angewendet wird. Der Pekinger Anwalt sagte: „Die Dokumente des Staatsanwalts und des Gerichts zeigen, dass meine Klientin keine Regierungsbeamtin ist und auch nicht im Gesetzesvollzug arbeitet, deshalb hat sie keine Möglichkeit den Gesetzesvollzug zu behindern.“ Er fuhr fort: „Der Staatsanwalt lieferte keinen Beweis dafür, dass meine Klientin ein Gesetz verletzt hat.“
Auch meinte der Anwalt: „Gesetze beschränken das Verhalten der Menschen, nicht ihre Gedanken. Strafgesetze bestrafen Taten, die Schaden verursachen, keine Taten, von denen andere profitieren. Der Glaube meiner Klientin an Falun Gong ist ihre eigene Sache, und andere über die Prinzipien von Falun Gong zu unterrichten hat keine negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft. Deshalb hat die Schlussfolgerung des Staatsanwalts keine Grundlage.“
„Meine Klientin praktiziert Falun Gong, um ihren Körper und Geist zu verbessern. Ihre Flyer sind keine Waffen und sie haben keinen schädigenden Effekt auf die Gesellschaft.“ Als der Richter den Anwalt Hu aufforderte, seine Meinung zur Bestrafung zu verkünden, sagte dieser: „Das Gericht sollte meine Klientin für unschuldig erklären und sie sofort freilassen.“
Der Leiter der Staatssicherheitsabteilung der Stadt Zhuozhou, Yang Yugang, und seine Mitarbeiter hatten am Morgen des 21. Juli 2014 das Haus von Frau Lu durchsucht. Danach brachten sie sie in die Stadt Baoding zur körperlichen Untersuchung und sperrten sie rechtswidrig ein.
Das ist das dritte Mal, dass ein Anwalt die Unschuld von Falun Gong-Praktizierenden vor dem Gericht Zhuozhou verteidigt. Chai Qiujin war der Richter, die Gerichtsbeamten Pei Yan und Chen Lei bildeten die Jury. Der Staatsanwalt Zhu Qiuan kommt vom Büro der Staatsanwaltschaft Zhuozhou. Bevor das Gericht sich vertagte, gab der Richter bekannt, dass ein Urteil zu einem späteren Zeitpunkt gesprochen würde.