(Minghui.org) Drei Bewohner von Tieling, Provinz Liaoning, wurden zu drei Jahren Haft verurteilt, weil sie Informationsmaterial über die Verfolgung von Falun Gong verteilt hatten. Sie haben Berufung eingelegt.
Frau Liu Yanfang, Frau Yu Yajie und Herr Du Zhenjun standen am 17. April diesen Jahres vor Gericht. Der Grund: Sie hatten fünf Monate zuvor Informationsmaterial über Falun Gong und die Verfolgung in China verteilt. Das Bezirksgericht Tieling war während der Verhandlung streng bewacht; die zum Gerichtsgebäude führenden Straßen waren abgesperrt. Neben den Anwälten durften nur vier Familienangehörige der Verhandlung beiwohnen.
Die drei Anwälte der Praktizierenden betonten, dass es legal sei, Falun Gong zu praktizieren, da es kein Gesetz gebe, das die Praktik kriminalisiere. Sie erklärten, dass ihre Klienten nicht wegen der Ausübung ihres Verfassungsrechts auf Glaubensfreiheit angeklagt werden dürften.
Dann sagte Frau Xu gegen die Staatssicherheitsabteilung Tieling aus. Dessen Agenten hatten sie einer brutalen Folter unterzogen: Während des Verhörs wurde sie mit einem Seil, dass ihre Hände hinter den Rücken fesselte, über zwanzig Minuten lang aufgehängt.
Folterillustration: In der Luft aufgehängt
Am Ende vertagte der Vorsitzende Richter Liu Yusheng die Anhörung, ohne ein Urteil zu verkünden. Elf Tage später wurden die Anwälte darüber informiert, dass ihre Klienten verurteilt worden waren.
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Für die Verfolgung verantwortliche Personen:
Liu Yusheng: Vorsitzender Richter, Gericht Tieling, +86-13804106166 Sun Jigang: Direktor, Büro 610, +86-024-78833083Gao Paul: Präsident, Strafgericht am Gericht Tieling, +86-16613804106Yun Ping: Hauptmann, Staatssicherheitsabteilung Tieling, +86-13904105579; +86-024-74198727