(Minghui.org) Zahlreiche Falun Gong-Praktizierende machen jetzt von ihrem Recht Gebrauch, Strafanzeige gegen Jiang Zemin zu erstatten. Der frühere Diktator Chinas ordnete 1999 die Verfolgung von Falun Gong an, die den Betroffenen enorme Verluste und großes Leid gebracht hat. Die Welle der Strafanzeigen steigt täglich.
Die Minghui-Website erhält jeden Tag Kopien der Strafanzeigen von Falun Gong-Praktizierenden gegen Jiang Zemin. In diesem Artikel präsentieren wir eine Auswahl der Anzeigen, die wir am 28. und 29. August 2015 in Kopie erhalten haben.
Die vorliegenden Strafanzeigen wurden beim Obersten Volksgericht und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft eingereicht, die nach einem kürzlich erlassenen Gesetz alle Strafanzeigen, die die Bürger einreichen, akzeptieren und bearbeiten müssen.
Es folgen Details zu vier Fällen von Falun Gong-Praktizierenden, diese sind: Frau Zhu Xiyu, Buchhalterin; Herr Pan Gang, Beamter; Frau Li Xuchua, leitende Ingenieurin; Herr Zhao Shujian, ehemaliger Militärbediensteter.
Beruf: Buchhalterin
Heimatort: Stadt Yanji, Provinz Jilin
Datum der Strafanzeige: 5. August 2015
Hauptfakten der Verfolgung:
Die 61 Jahre alte Frau Zhu Xiyu ist von koreanischer Abstammung. Sie wurde erst vor zwei Monaten nach einer vierjährigen Gefängnisstrafe aus dem Frauengefängnis der Provinz Jilin entlassen. Zuvor war sie dreimal in einem Zwangsarbeitslager eingesperrt, wurde zweimal (ohne Erkrankung) in ein Nervenkrankenhaus eingeliefert und fünfmal in eine Gehirnwäsche-Einrichtung.
37 Mal wurde sie festgenommen, 25 Mal hielt sie Transparente von Falun Gong hoch, beziehungsweise praktizierte die Falun Gong-Übungen auf dem Jindalai-Platz.
Im Arbeitslager wurde Frau Zhu der Schlaf entzogen, sie wurde über zehnmal mit mehreren Elektrostäben geschockt, zwei Tage lang mit Handschellen an einem Eisenstuhl festgekettet, in eine Einzelzelle gesperrt, Zwangsernährung unterzogen, auf das sogenannte Totenbett gebunden und die Treppe hinuntergeschleift. (Die Treppe hinunterschleifen – eine äußerst brutale Foltermethode, angewendet an Falun Gong-Praktizierenden, http://de.minghui.org/html/articles/2014/10/3/80964.html )
Die Wärter führten an ihr eine brutale Zwangsernährung durch, so dass ihre Nase stark blutete. Dann warfen sie sie in den Schnee hinaus, traten mit den Füßen auf ihr Gesicht ein und brachen ihr die Vorderzähne.
Eine Gruppe von Wärtern zerrte sie viele Male an den Armen vom sechsten Stock bis ins Erdgeschoss. Danach zerrten sie sie 100 Meter weiter bis zur Werkstatt und verletzten dabei ihren Rücken. Dies wurde viele Tage hintereinander so durchgezogen.
In der Nervenklinik spritzte man ihr unbekannte Drogen, führte eine Zwangsernährung durch und band sie auf einem Bett fest.
Am 10. Juni 2011 brachen Beamte in ihre Wohnung ein, brachten sie in eine Gehirnwäsche-Einrichtung und wollten sie dazu zwingen, ihre „Fehler“ einzugestehen. Wenn sie das täte, würden sie ihr nur drei Jahre Gefängnis auferlegen. Ansonsten würden sie sie zu sieben oder acht Jahren verurteilen.
Im Gefängnis wurde Frau Zhu auf ein Bett gebunden und durfte die Toilette nicht aufsuchen. Ein Gefangener hängte sie auf, band ihre Gliedmaßen an den Ecken eines Bettrahmens fest, wobei unter ihrem Körper mehrere Schachteln platziert wurden.
Einmal hängten die Gefangenen sie fünf Nächte lang im Bett auf. Dabei wurden ihr linker Fuß und ihre rechte Hand an die rechte Bettrahmen gebunden und der rechte Fuß und die linke Hand links am mittleren Rahmen angebunden.
Einmal durfte sie vier Tage lang nicht zur Toilette gehen und hatte daher keine andere Wahl, als ihre Notdurft in ihrer Hose zu verrichten. Ein Gefangener trat mehrere Tage lang viele Male brutal in ihren Genitalbereich.
Frau Zhu wurde fast 12 Monate lang mit Handschellen angekettet, weil sie „Falun Dafa ist gut“ gerufen und um Erlaubnis ersucht hatte, die Falun Gong-Übungen im Gefängnis machen zu dürfen.
Ihre Strafanzeige gegen Jiang Zemin kam zunächst nicht bei den Behörden an. Erst als sie sie beim dritten Mal aus einer anderen Stadt verschickte, wurde sie zugestellt. Ein Arbeiter des Postamts der Stadt Yanji sagte ihr, dass das örtliche Sicherheitsbüro diese Angelegenheit überwachen würde.
Frühere Berichte
Die Treppe hinunterschleifen – eine äußerst brutale Foltermethode, angewendet an Falun Gong-Praktizierendenhttp://de.minghui.org/html/articles/2014/10/3/80964.html
Ms. Dong Guizhi Arrested Again; Ms. Zhu Xiyu from Yanji City, Jilin Province, Brought to Trialhttp://en.minghui.org/html/articles/2011/7/7/126562.html
After Being Arrested Over Thirty Times for Practicing Falun Gong Exercises Publicly, Ms. Zhu Xiyu Is Persecuted Againhttp://en.minghui.org/html/articles/2011/6/20/126142.html
Geschichten von den Azaleenhttp://de.minghui.org/html/articles/2009/8/26/54374.html
Ms. Zhu Xiyu Suffers Mental Breakdown from Torture at the Heizuizi Women's Labor Camp in Changchun, Jilin Provincehttp://en.minghui.org/html/articles/2006/11/13/79883.html
Provinz Jilin: Frau Zhu Xiyu zeigte in den letzten zwei Jahren auf den Jindalai Platz Transparente und demonstriert die Falun Gong Übungenhttp://de.minghui.org/html/articles/2005/8/28/24729.html
Provinz Jilin: Frau Zhu Xiyu erlitt im Heizuizi Arbeitslager von Changchun einen Nervenzusammenbruch (Telefonnummern)http://de.minghui.org/html/articles/2005/1/8/18885.html
Details der Strafanzeige in chinesischer Sprache
http://www.minghui.org/mh/articles/2015/8/29/314859.html
Beruf: Beamter, Finanzamt
Heimatort: Kreis Nong‘an, Provinz Jilin
Datum der Strafanzeige: Juni 2015
Hauptfakten der Verfolgung
Herr Pan Gang, 57, Beamter beim örtlichen Finanzamt Nong’an, musste in den vergangenen 16 Jahren Prügel, Misshandlungen und Folter erleiden. Er wurde von Neujahr 2001 bis Ende 2005 insgesamt drei Jahre lang in drei Zwangsarbeitslagern eingesperrt. Das Gericht verurteilte ihn heimlich im Jahr 2011 zu acht Jahren Gefängnis und er ist immer noch im Gefängnis Gongzhuling eingesperrt.
Seine Frau erstattete im Juni 2015 in seinem Namen Strafanzeige gegen Jiang Zemin und dokumentierte seinen Verfolgungsbericht.
Während seiner ersten Haft im Arbeitslager verlor er durch die brutale Zwangsarbeit seine Zehennägel. Polizeiwärter stießen mit den Füßen auf ihn ein und brachen ihm eine seiner Rippen. Seine Wangenknochen wurden gebrochen und zwei Vorderzähne wurden durch das Aufsperren des Mundes bei der brutalen Zwangsernährung locker. Die Polizisten misshandelten ihn mit Elektrostöcken, bis er die Kontrolle über seine Gedärme verlor.
Während seiner zweiten Haft im Arbeitslager wurde er mit Elektrostäben geschockt, 33 Tage lang in eine Einzelzelle gesperrt und neun Tage lang mit Handschellen festgekettet, bis seine Handgelenke eiterten. Bei der Zwangsernährung wurde ein weiterer Zahn ausgestoßen.
Bei seiner dritten Haft im Arbeitslager legte ihm der Leiter des Lagers hinter seinem Rücken Handschellen an und steckte einen Stock in die Handschellen, so dass er tief in sein Fleisch schnitt. Er wurde 60 Tage lang an Handschellen aufgehängt, wobei er mehrmals das Bewusstsein verlor. Die Folter verformte seine Füße und den restlichen Körper.
Herrn Pans Eltern wurden wegen der Folter, die ihr Sohn erlitt, einem ungeheuren Druck ausgesetzt, so dass sie beide verstarben.
Sein Arbeitsplatz zahlte ihm seit Juli 1999 keinen Lohn mehr aus. Sie entließen ihn jedoch nicht und erlaubten ihm nicht, sich eine andere Arbeitsstelle zu suchen. Seine Familie geriet dadurch in große Schwierigkeiten, weil er ihre einzige finanzielle Unterstützung war.
Herr Pan ist immer noch im Gefängnis Gongzhuling eingesperrt. Wärter sagten zu seiner Frau, dass er sich jetzt in Einzelhaft befinde und keine Familienbesuche empfangen dürfe.
Practitioner Pan Gang from Nongan County, Jilin Province Describes the Persecution He Suffered (own account of persecution up to year 2005)http://en.minghui.org/html/articles/2005/2/5/57207.html
Zhang Yiwen and Jiang Rihong from Nongan County Tax Bureau in Jilin Province Persecute Falun Dafa Practitioner Pan Ganghttp://en.minghui.org/html/articles/2006/9/12/77934.html
Additional Persecution News from China - August 26, 2010 (27 Reports) (#15)http://en.minghui.org/html/articles/2010/9/7/119869.html
Additional Persecution News from China – February 1, 2014 (6 Reports) (#4)http://en.minghui.org/html/articles/2014/2/10/145310.html
Details der Strafanzeige in chinesischer Sprache
http://www.minghui.org/mh/articles/2015/8/29/314801.html
Beruf: Leitende Ingenieurin, SINOPEC Sicherheitstechnische Institution
Heimatort: Stadt Siping, Provinz Jilin
Datum der Strafanzeige: 17. Juli 2015
Hauptfakten der Verfolgung:
Frau Li Xuehua, 60, wurde viele Male zur Polizeiwache gebracht und inhaftiert. Polizisten schikanierten sie und ihre Familie dauernd Tag und Nacht.
Ihre Vorgesetzten setzten sie ständig unter Druck, dass sie das Praktizieren von Falun Gong aufgeben solle. Sie drohten ihr: „Wenn Sie weiterhin Falun Gong praktizieren, wird die Zukunft Ihres Mannes und Ihres Kindes ruiniert sein.“ Sie übten auch ständig Druck auf ihren Mann aus.
Sie stellten Angestellte dazu ab, sie zu überwachen, ihr zu folgen und sie sogar während der freien Tage am chinesischen Neujahr anzurufen. Ihr Ehemann konnte dem Druck nicht standhalten und bat sie zweimal um Scheidung.
Im Jahr 2009 vermisste die 92 Jahre alte Mutter ihre Tochter so sehr und bat zweimal darum, ob nicht eine Fahrt in ihre Heimatstadt geplant werden könne. Doch diese Bitte wurde abgelehnt.
Sie ist pensioniert und lebt in ihrer Heimatstadt
Details der Strafanzeige in chinesischer Sprache
http://www.minghui.org/mh/articles/2015/8/28/314818.html
Beruf: aus dem Militärdienst ausgeschieden, derzeitiger Beruf unbekannt
Heimatort: Stadt Zhuanghe, Dalian, Provinz Liaoning
Datum der Strafanzeige: 1. Juli 2015
Hauptfakten der Verfolgung:
Herr Zhao Shujian, 35, fing mit 16 Jahren an, Falun Gong zu praktizieren. Als die Verfolgung im Jahr 1999 begann, war er Soldat. Sein vorgesetzter Offizier zwang ihn, vor allen Soldaten und Offizieren seiner Brigade laut einen Artikel vorzulesen, in dem Falun Gong diffamiert wurde. Er wurde gezwungen, seinen Militärdienst zu beenden.
Am 20. Juli 2000 begab er sich nach Peking, um die Regierung über die Fakten von Falun Gong zu informieren. Dabei wurde er festgenommen und verprügelt. Ein Polizist schockte ihn mit Elektrostäben und versetzte ihm ungeheure Schmerzen, sowohl körperlich als auch seelisch.
Später wurde er im Untersuchungsgefängnis der Stadt Zhuanghe eingesperrt, wo Polizisten andere Häftlinge dazu anstachelten, ihn zu foltern. Der Zellenchef zwang ihn dazu, die Toilette mit bloßen Händen zu reinigen und schlug ihm auf die Brust.
Ein Häftling brannte Zigaretten in seine Handgelenke ein. Die Narbe ist heute noch deutlich sichtbar.
Polizisten erpressten von ihm 6.000 Yuan vor seiner Entlassung. Damals war er aus dem Militärdienst entlassen und hatte keinerlei Einkommen.
Derzeitige Situation
Herr Zhao ist jetzt frei.
Details der Strafanzeige in chinesischer Sprache
http://www.minghui.org/mh/articles/2015/8/28/314817.html
Jiang Zemin begann im Alleingang die Verfolgung von Falun Gong im Jahr 1999. Trotz Widerspruch der übrigen Mitglieder des Ständigen Komitees des Politbüros nutzte er seine damalige Position als Chef der Kommunistischen Partei Chinas und zwang ihnen seinen Willen auf, um die Verfolgung zu beginnen.
Die Verfolgung hat in den vergangenen 16 Jahren zum Tod vieler Falun Gong-Praktizierender geführt. Weitaus mehr wurden gefoltert und sogar wegen ihrer Organe getötet. Jiang Zemin und seine Gefolgschaft sind direkt für den Beginn, die Weiterführung und Aufrechterhaltung der Verfolgung verantwortlich.
Unter Jiangs persönlicher Anleitung gründete die Kommunistische Partei Chinas am 10. Juni 1999 ein illegales Sicherheitsorgan auf Parteibasis, das Büro 610 genannt wird. Es agiert außerhalb des chinesischen Gesetzes und führt die Verfolgungspolitik direkt durch. Mit dem Aufruf: „Zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell und vernichtet sie physisch!“ wies der damalige Präsident Chinas, Jiang Zemin, die Handlanger der Verfolgung an, vor keiner Grausamkeit zurückzuschrecken.
Das chinesische Gesetz erlaubt seinen Bürgern, Strafanzeigen zu erstatten. Viele Falun Gong-Praktizierende üben nun dieses ihnen zustehende Recht aus und zeigen den ehemaligen Diktator an.