(Minghui.org) Laut von Minghui zusammengetragenen Informationen wurden im Juli und August 2016 230 Falun Gong-Praktizierende vom Gerichtswesen der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Von den 230 Praktizierenden wurden 28 verurteilt, weil sie Strafanzeige gegen Jiang Zemin erstattet hatten. Jiang, der frühere Parteivorsitzende und Ex-Staatschef hatte 1999 die brutale Verfolgung von Falun Gong befohlen. Der Rest der Praktizierenden wurde wegen Herstellung und Verteilung von Informationsmaterial über Falun Gong verurteilt oder weil sie mit Menschen über Falun Gong gesprochen hatten.
Außer zu Gefängnisstrafen verurteilte das Gericht 18 Praktizierende zu Geldstrafen von insgesamt 179.000 Yuan. (ca. 23.920 €) [1].
Die 230 Falun Gong-Praktizierenden kommen aus allen Gesellschaftsschichten. Unter ihnen sind zum Beispiel ein Angestellter des Finanzamts, ein Lehrer, ein Militärveteran und ein Ingenieur. Sie kommen aus allen Teilen Chinas, aus fast allen Provinzen und regierungsunmittelbaren Städten. Angeführt wird die Liste von der Provinz Liaoning mit 31 Verurteilten gefolgt von Jilin (20), Shandong (19), Anhui (19) und Heilongjiang (18).
Die Verurteilten nach Provinzen aufgelistet
Vier der Falun Gong-Praktizierenden waren um die 80 Jahre alt: Chen Guangwei (m), 80, wurde am 18. Juli zu sieben Jahren verurteilt (http://de.minghui.org/html/articles/2016/8/10/122105.html); Zhu Jiaxian (m), 81, wurde am 29. Juli zu drei Jahren mit fünf Jahren auf Bewährung verurteilt (http://de.minghui.org/html/articles/2016/8/1/121993.html); Yi Yushan (m) und Li Shijie (m), beide um die 80 Jahre alt, wurden am 21. Juli zu 18 Monaten Gefängnis mit zwei Jahren auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 2.000 Yuan (ca. 267 €) [1] verurteilt (http://en.minghui.org/html/articles/2016/8/13/158250.html).
Chen Guangwei wurde am 13. August 2014 vor Gericht gestellt. Es dauerte fast zwei Jahre, bis das Gericht ihn für schuldig erklärte.
Im Juli und August wurden insgesamt 28 Praktizierende verurteilt, weil sie beim Obersten Volksgericht und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Jiang Zemin erstattet hatten.
Das längste Strafmaß wurde über Shi Jianwei und seine Frau Xiao Zhu verhängt. Sie wurden zu sechseinhalb bzw. fünf Jahren verurteilt.
Das Ehepaar aus der Provinz Yunnan wurde wegen seiner Strafanzeige gegen Jiang Zemin am 16. Oktober 2015 festgenommen. Gegen die beiden fand am 23. Juni 2016 eine Gerichtsverhandlung vor dem Kreisgericht Xiangyun statt. Nur wenige Angehörige des Paares waren auf der Zuhörergalerie erlaubt. Örtliche Falun Gong-Praktizierende, die zur Unterstützung gekommen waren, durften das Gerichtsgebäude nicht betreten.
Sowohl Shi als auch Xiao sagten bei der Befragung über die polizeiliche Brutalität aus. Xiao bezeugte außerdem, dass die Polizei Drohungen in Bezug auf die Sicherheit der Tochter des Paares ausgesprochen habe.
Das Gericht fällte das Urteil am 5. August 2016 (http://en.minghui.org/html/articles/2016/9/4/158548.html).
Ein weiteres Ehepaar, Shi Mengchang und seine Frau Han Shujuan aus Jiansanjiang in der Provinz Heilongjiang, wurde auch wegen seiner Strafanzeige gegen Jiang Zemin verurteilt. ( http://en.minghui.org/html/articles/2016/9/12/158659.html)
Das Ehepaar wurde am 24. Dezember 2015 festgenommen.
Shi Mengchang wurde in der örtlichen Gehirnwäsche-Einrichtung inhaftiert und gefoltert (http://www.clearwisdom.net/html/articles/2010/6/6/117673.html). Sein Bruder Shi Mengwen wurde festgenommen und in dem aufsehenerregenden „Menschenrechtsfall von Heilongjiang“ (http://de.minghui.org/html/articles/2015/7/17/115915.html) verurteilt, weil er sich um die Freilassung von Praktizierenden bemühte, die in der Gehirnwäsche-Einrichtung eingesperrt waren.
Frau Han und ihr Mann wurden entsprechend am 30. Juni und 13. Juli verurteilt. Der Richter des Gerichts Jiansanjiang verkündete das Urteil am 11. August. Shi erhielt zweieinhalb Jahre und eine Geldstrafe von 20.000 Yuan (ca. 2.670 €) [1]. Han erhielt zwei Jahre mit vier Jahren Bewährung und eine Geldstrafe von 10.000 Yuan (ca. 1.335 €) [1].
Bai He, ein Militärveteran aus der Stadt Jilin, wurde am 1. Juni 2016 ohne Rechtsbeistand wegen seiner Strafanzeige gegen Jiang Zemin vor das Gericht Fengman gestellt. Weder seine Familienangehörigen noch sein Anwalt waren über die Verhandlung informiert worden (http://de.minghui.org/html/articles/2016/9/12/122457.html).
Bai erhielt zwei Monate später am 5. August das Urteil über dreieinhalb Jahre Gefängnis. Erst als ihn sein Anwalt am 12. August im Untersuchungsgefängnis besuchte, erfuhr dieser von der heimlichen Verhandlung und dem Urteil.
Laut Anwalt wurde im Urteil behauptet, dass Bai eine öffentliche Verhandlung erhalten hatte. Tatsächlich war es aber eine heimliche Verhandlung gewesen. Außerdem stand im Urteil, dass er verurteilt wurde, weil er „Propaganda zur Förderung von Falun Gong verbreitet” habe. Dies bezog sich auf seine Strafanzeige gegen Jiang Zemin. Er wurde außerdem beschuldigt, einer anderen Praktizierenden geholfen zu haben, ihre Strafanzeige gegen Jiang auf die Minghui-Website hochzuladen.
Seine Familie und sein Anwalt erwägen nun eine Berufungsklage.
Während immer mehr Menschenrechtsanwälte Falun Gong-Praktizierende verteidigen, steigert die KPCh auch ihre Anstrengungen, Anwälte davon abzuhalten, Praktizierende zu verteidigen oder ihre Mandanten auf nicht schuldig zu verteidigen.
In der Provinz Jilin hat die Justiz die Interessenvertretung von Praktizierenden durch Anwälte abgelehnt und ihnen auch nicht erlaubt, die Praktizierenden während der Verhandlung zu verteidigen.
Richter verweigert dem Verteidiger die Verwendung eines Computers – schließt ihn [später] von der Verhandlung aus
Die Verhandlung von Liang Wende (w) fand am 11. Juli in einem behelfsmäßigen Gerichtssaal im Untersuchungsgefängnis Naxi statt. Der Richter gestattete Liangs Anwalt nicht, während der Verhandlung seinen Computer zu benutzen.
Der Richter setzte die Verhandlung „hinter verschlossenen Türen“ fort. Niemand durfte auf der Zuhörergalerie Platz nehmen. Es wurde kein Urteil verkündet.
Als der Anwalt vor der Verhandlung am 22. Juni Liang besuchte, erlaubte ihm das Untersuchungsgefängnis nicht, mit Liang über ein Verbindungstelefon zu sprechen. Sie waren durch eine Glasscheibe getrennt und der Anwalt konnte Liang nicht hören (http://en.minghui.org/html/articles/2016/8/17/158299.html).
Richter droht Anwalt: Ich werde ihr Strafmaß erhöhen, wenn Sie auf nicht schuldig plädieren
Ein paar Tage vor der Verhandlung der Falun Gong-Praktizierenden Song Guixiang am 7. Juli 2016 rief ein Richter den Anwalt an, der Song Guixiang vertrat. Er versuchte, den Anwalt davon abzubringen, auf nicht schuldig zu plädieren oder zu argumentieren, die Verfolgung von Falun Gong habe keine Rechtsgrundlage.
Der Richter drohte dem Anwalt, er werde das Strafmaß erhöhen oder die Verteidigung des Anwalts unterbrechen, sollte dieser seinen Anweisungen nicht Folge leisten.
Noch vor der Verhandlung rief der Richter auch Ma Songs Ehemann an und sagte ihm, er sei der Einzige, der an der Verhandlung teilnehmen dürfe.
Songs Anwalt ignorierte die Anweisungen des Richters und beteuerte Songs Unschuld vor Gericht. Songs 87-jähriger Vater nahm zusammen mit seinem Schwiegersohn auch an der Verhandlung am 7. Juli teil. (http://de.minghui.org/html/articles/2016/8/28/122309.html)
Anwälte mit Geldstrafe belegt, weil sie Praktizierende besuchten – zu Erklärungen zur Aufgabe des Mandats gezwungen
In Dalian in der Provinz Liaoning haben das Justizbüro und die Anwaltsvereinigung örtlichen Anwälten verboten, Falun Gong-Praktizierende zu verteidigen.
Nachdem die drei Anwälte Wang Lisheng, Lv Nan und Yang Hua drei Praktizierende im Untersuchungsgefängnis besucht hatten, wurden ihre Anwaltskanzleien mit einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (ca. 1.335 €) [1] belegt. Die Anwälte wurden gezwungen, Erklärungen zu schreiben, dass sie keine Fälle von Falun Gong-Praktizierenden mehr übernehmen.
Die drei Praktizierenden Sheng Jie, Wang Chuang und Wang Hong waren am 28. Juni festgenommen worden und ihre Festnahmen waren am 20. und 21. Juli offiziell bestätigt worden.
Frau aus Guangdong angegriffen, als sie gegen Gesetzesmissachtung des Richters protestiert
Nach ihrer Verhandlung am 5. Juli 2016 im Stadtgericht Puning in der Provinz Guangdong wurde Yang Fengtao von einem Gerichtsdiener brutal angegriffen. Sie erlitt Verletzungen am rechten Auge, dem Kopf, dem Hals und den Handgelenken.
Nachdem der Richter die Verhandlung beendet hatte, forderte Yang Freispruch für sich. Gerichtsdiener kamen, um sie wegzubringen. Dann kamen noch mehrere zusätzliche Gerichtsdiener und zerrten sie aus dem Gerichtssaal. Ein Gerichtsdiener schubste sie und schlug ihr dann mit der Faust ins Gesicht, wobei er ihr rechtes Auge verletzte. Ein anderer Gerichtsdiener zog sie dann an den Haaren hoch, legte ihr Handschellen an und schleifte sie zu einem Polizeifahrzeug. Daraufhin erschien wieder der erste Gerichtsdiener, der sie zuvor geschlagen hatte, und schlug ihr in den Rücken. Yang fiel in das Auto und verlor dort das Bewusstsein. Nach den Prügeln hatte sie heftige Kopfschmerzen und Schmerzen am ganzen Körper. (http://de.minghui.org/html/articles/2016/7/18/121847.html und http://de.minghui.org/html/articles/2016/8/26/122287.html)
Die Verhandlungstermine und Verurteilungen zu Gefängnis werden für die Praktizierenden oft vom Büro 610 festgelegt. Das ist eine außerrechtliche Einrichtung, die mit der Auslöschung von Falun Gong beauftragt ist. Sie hat die Befugnis, sich über Justiz und Vollzugsorgane hinwegzusetzen.
Büro 610 setzt Gerichtsdatum fest und kontrolliert Verhandlung
Zhu Qiangong (m), 65, Liu Qingfu (m), 66, Liu Shuhua (w), um die 50, und Gao Yulin (m), um die 60 Jahre alt, wurden am 12. Juli 2016 vor Gericht gestellt, weil sie Informationen über Falun Gong verteilt hatten.
Der Verhandlungstermin wurde vom örtlichen Büro 610 festgelegt und das Gericht Daoli wartete bis einen Tag vor der Verhandlung, bis es die Familien der Praktizierenden informierte. Sie hatten dadurch keine Zeit, einen Rechtsbeistand zu beauftragen. Die Verhandlung gegen die vier Praktizierenden fand schließlich ohne Verteidiger statt.
Gao hatte keine Familienangehörigen bei der Verhandlung, weil seine Familie nie eine Mitteilung über die Verhandlung erhalten hatte. Die Familien der drei anderen durften bei der Verhandlung jeweils nur zwei Sitzplätze beanspruchen. Indes waren mehrere Agenten des Büros 610 und der Staatssicherheitsabteilung anwesend.
Uniformierte Beamte und Polizisten in Zivil patrouillierten vor dem Gerichtsgebäude. Sie hinderten die Unterstützer der vier Praktizierenden daran, an der Verhandlung teilzunehmen.
Richter Zhang Jiaming vertagte die Verhandlung ohne Urteilsverkündung
Verhandlung vom Büro 610 manipuliert
Wang Desheng und seine Frau Shan Jining aus der Provinz Nigxia wurden am 11. August 2016 wegen ihres Glaubens an Falun Gong vor Gericht gestellt.
Ihre beiden Anwälte plädierten für sie auf nicht schuldig. Ein Anwalt bezweifelte den Wahrheitsgehalt der Beweise, da die Zeugen nicht erschienen und der Staatsanwalt den Beweis, der zur Anklage des Paares herangezogen wurde, nicht herbeischaffen konnte. Wang bezeugte, dass ihn die Polizei gefoltert hatte, um ein Geständnis von ihm zu erpressen.
Mitten in der Verhandlung begab sich ein Polizist, der mit dem Büro 610 in Verbindung gebracht wird, plötzlich zur Richterbank und beriet sich minutenlang mit dem Vorsitzenden Richter Li Zhijun. Nachdem der Polizist gegangen war, schien Li in Alarmbereitschaft zu sein und unterbrach die Selbstverteidigungsrede Wangs.
Als ein anderer Anwalt an der Reihe war zu reden, versuchte er, ihm das Reden zu verbieten. Drei Gerichtsdiener gingen auf den Anwalt zu und wollten ihn einschüchtern. Der Anwalt weigerte sich, klein beizugeben.
Der Anwalt bekam schließlich drei Redeminuten. Er betonte erneut, dass Falun Gong vom Gesetz nie verboten worden sei und die Glaubensfreiheit seiner Mandanten geschützt werden solle.
Vor der Verhandlung gab Cheng Guoxin, der Leiter des Büros 610 der Provinz Ningxia, einem Kameramann Anweisung, das Gericht zu filmen. Nach der Verhandlung brachten die örtlichen Medien verleumdende Meldungen in Bezug auf die Verhandlung und griffen Falun Gong an. (http://en.minghui.org/html/articles/2016/8/29/158469.html)
Detaillierter Minghui-Bericht über die Verfolgung von Falun Gong im 1. Halbjahr 2016Teil I: http://de.minghui.org/html/articles/2016/9/10/122411.htmlTeil II: http://de.minghui.org/html/articles/2016/9/11/122412.html
[1] Anmerkung: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- €