(Minghui.org) Eine Lehrerin aus Jiansanjiang wurde zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt, weil sie Strafanzeige gegen eine Gehirnwäsche-Einrichtung gestellt hatte. Man hatte sie kurz nach Beendigung einer vierjährigen Haftstrafe in die Einrichtung gebracht. Die Lehrerin war zur Zielscheibe der Behörden geworden, weil sie Falun Gong praktiziert. Falun Gong ist eine spirituelle Praktik, die vom kommunistischen Regime verfolgt wird.
Als die Lehrerin Jiang Xinbo am 9. September 2013 entlassen wurde, brachte man sie gleich im Anschluss in die Gehirnwäsche-Einrichtung Qinglongshan (in Jiansanjiang). Dort hielt man sie zwei Monate lang fest und folterte sie.
Jiang stellte daher am 2. Januar 2014 zusammen mit anderen Opfern Strafanzeige gegen die Einrichtung. Die Opfer wurden von mehreren Anwälten vertreten und forderten die sofortige Beendigung der Gehirnwäsche.
Jiang geriet nach dieser Anzeige erneut ins Visier der Behörden: Eine Gruppe von über 10 Leuten tauchte am 25. Februar kurz nach 10:00 Uhr bei ihrer Wohnung auf. Die Gruppe bestand aus dem Oberschuldirektor, dem Parteisekretär der Oberschule und mehreren Polizisten. Sie forderten Jiang auf, mit Falun Gong aufzuhören. Als Jiang dies ablehnte, wurde sie verhaftet. 5-6 Polizisten schleiften Jiang dann die Treppe herunter und brachten sie wieder in die Gehirnwäsche-Einrichtung. Man ließ sie erst am 23. April 2014 wieder frei.
Jiang wurde anschließend immer wieder Opfer der Behörden.
Zuletzt wurde Jiang Ende 2015 verhaftet: Polizisten entführten sie aus ihrer Wohnung und brachten sie am nächsten Tag in ein Untersuchungsgefängnis. Nachdem Jiang für 12 Tage in einen Hungerstreik gegangen war, brachte man sie in die zweite Haftanstalt der Stadt Hegang und hielten sie dort fest.
Als Jiang ihren Hungerstreik dort fortsetzte, verpassten ihre die Wärter intravenös Spritzen. Sie durfte sich nicht mit ihrem Anwalt treffen, da sie es abgelehnt hatte, während des Treffens einen schwarzen Sack über dem Kopf zu tragen.
Ihre Angehörigen wurden erst im Februar 2016 über die Verhaftung in Kenntnis gesetzt.
Am 8. Juli 2016 wurde ihr schließlich der Prozess gemacht. Die Verhandlung fand vor dem Gericht Jiansanjiang statt.
Noch vor der Verhandlung hatten die Behörden mehrere Falun Gong-Praktizierende bedroht, um diese davon abzuhalten, der Verhandlung beizuwohnen. Am Tag der Verhandlung patrouillierten mehrere Polizeifahrzeuge vor dem Gerichtsgebäude und viele Polizisten überwachten den Eingang. Bewaffnete Polizeieinheiten patrouillierten in den wichtigsten Straßen von Jiansanjiang.
Die Verhandlung begann um 10:00 Uhr und dauerte drei Stunden. Jiang durfte nur 10 Minuten sprechen. Ein Urteil erging an diesem Tag nicht. Einen Monat später verurteilte das Gericht Jiang zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe und erlegte ihr eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Yuan (3.750 Euro) auf.
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Nach vier Jahren Haft direkt zur Gehirnwäsche: Familie bangt um Mutterhttp://de.minghui.org/html/articles/2013/10/15/75784.html