(Minghui.org) Duan Xiuyun und Yang Fengyan wurden am 30. Dezember 2016 im Bezirk Xinghe in der Inneren Mongolei zu Gefängnis verurteilt, weil sie Informationsmaterialien über Falun Gong verteilt hatten.
Duan wurde zu vier Jahren und Yang zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ihre Familien appellierten am 5. Januar 2017 beim Mittleren Gericht in der Stadt Wulanchabu.
Die beiden Frauen wurden gemeldet, als sie am 30. August 2016 im Landkreis Xinghe Informationsmaterialien über Falun Gong und die Verfolgung verteilt hatten. Polizisten der Dienststelle in Xinghe verhafteten sie. Sie durchsuchten am nächsten Tag ihre Wohnungen.
Die Frauen wurden nach dem Paragraphen „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“ angeklagt. Dies ist eine übliche Anklage, die von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) verwendet wird, um Falun Gong-Praktizierende in ihrer Verfolgung der spirituellen Praxis zu verhaften.
Das Landesgericht in Xinghe stellte die beiden Frauen am 9. Dezember 2016 vor Gericht.
Ihre beiden Anwälte aus Peking plädierten auf nicht schuldig. Sie wiesen darauf hin, dass die Anklagen keine Rechtsgrundlage hätten und dass die Angeklagten ihr verfassungsmäßiges Recht auf Religionsfreiheit als chinesische Staatsbürger ausübten.
Der Staatsanwalt präsentierte jedoch die Informationsmaterialien, die in ihren Wohnungen beschlagnahmt worden waren. Ein Anwalt las ein paar Artikel aus der Informationsbroschüre. Ein Artikel war über die gesundheitlichen Vorteile des Praktizierens von Falun Gong und der andere über die Verfolgung, bei der Falun Gong-Praktizierende in Zwangsarbeitslager eingesperrt werden.
Duan und Yang teilten auch dem Gericht mit, dass das Verteilen von Informationsmaterialien über Falun Gong kein Verbrechen sei.
Die beiden Frauen sind derzeit in der Haftanstalt des Bezirks Jining in der Stadt Wulanchabu eingesperrt.
Früherer Artikel:Innere Mongolei: Zwei Falun Gong-Praktizierenden wird im Kreis Xinghe hartnäckig das Recht auf Rechtsvertretung verweigert