(Minghui.org) Die Mutter einer Kanadierin, die wegen ihres Glaubens inhaftiert ist, versuchte zum zweiten Mal, Beschwerde gegen die Staatssicherheit in Peking einzureichen. Diese hatte den Befehl gegeben, ihre Tochter zu verhaften und zu foltern.
Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft in Peking nahm das Schriftstück wie auch schon beim letzten Mal vor dreieinhalb Monaten nicht an, als die Mutter das erste Mal versucht hatte, Beschwerde einzulegen.
Sun Qian, 51, Gründerin der Firma Beijing Leadman Biochemistry Co.Ltd., wurde 2007 kanadische Staatsbürgerin. Sie kann auf eine außergewöhnlich erfolgreiche Karriere zurückblicken. 2012 und 2016 in China wurde sie sogar im Hurun Bericht der vermögenden Personen erwähnt. Ihr Vermögen beträgt in etwa 30 Milliarden Euro.
Aufgrund der großen Belastung durch die Arbeit litt sie damals unter Herzrasen, Leberproblemen und Depression. Sie probierte viele Behandlungsmethoden aus, doch nichts half ihr. Als sie jedoch 2014 begann, Falun Gong zu praktizieren, verschwanden alle ihre Leiden.
Am Morgen des 19. Februar 2017 wurde Sun in ihrer Wohnung in Peking verhaftet. Polizisten durchsuchten ihre Räumlichkeiten und nahmen sie mit zur Polizeibehörde des Bezirks Chaoyang. Sie fesselten sie an einen „Eisenstuhl“, so dass sie sich nicht bewegen konnte.
Am 5. Mai kamen mehrere Polizisten herein und beschimpften vor ihr Falun Gong und die Falun-Gong-Praktizierende. Als Sun „Falun Dafa ist gut“ sagte, stieß ein Beamter sie nieder, während ein anderer ihr Pfefferspray ins Gesicht und in die Augen sprühte. Mehrere Beamte traten und schlugen sie.
Sun konnte sich nicht mehr bewegen. Sie trugen sie in den zweiten Stock, wo man ihr Hand- und Fußfesseln anlegte und sie weiterhin mit Pfefferspray besprühte, bis ihre Haut rot und ihr Gesicht geschwollen war. Sie befand sich in einem lebensbedrohlichen Zustand. Der Gestank war so heftig, dass die Polizisten das Fenster öffnen mussten.
In den nächsten Tagen benutzten die Wärter im Untersuchungsgefängnis ein Gerät, um ihre Hände zu fesseln. Sun musste das Gerät 13 Tage lang ständig tragen: während des Essens, beim Schlafen, beim Gehen und auf der Toilette. In dieser Zeit durfte sie ihre Kleidung nicht wechseln. Auch ihr Anwalt durfte sich in dieser Zeit nicht mit ihr treffen.
Erst am 18. Mai, als Beamte der kanadischen Botschaft kamen, entfernten die Wärter das Gerät.
Suns Mutter versuchte am 31. Mai, eine Beschwerde gegen die Staatssicherheit in Peking einzureichen, doch die Oberste Volksstaatsanwaltschaft weigerte sich, den Fall zu registrieren.
Am 11. September versuchte sie es noch einmal, doch wieder ohne Erfolg. Ihr Anwalt sprach mit den Beamten und berichtete kurz, was Sun erlitten hatte. Der Rezeptionist meinte, dass sie für solche Angelegenheiten nicht zuständig seien, und riet dem Anwalt, sich an das Komitee für Disziplin und Inspektionen zu wenden.
Der Anwalt bestand darauf, dass die Staatsanwaltschaft den Fall annehmen sollte. Schließlich lehnte die Staatsanwaltschaft den Fall ab und der Anwalt musste beim Komitee für Inspektionen appellieren, doch auch dieses Komitee wies die Beschwerde ab.
Der Anwalt beschuldigt die Pekinger Polizei, Sun ohne rechtlich Grundlage angeklagt zu haben, die Menschenrechte von Inhaftierten zu verletzen und Gefangene zu foltern. Er forderte sie auf, damit aufzuhören und das zu unterlassen und seine beiden Forderungen anzuerkennen:
Erstens: Die Verfolgung von Sun und allen anderen Falun-Gong-Praktizierenden einzustellen, da es keine rechtliche Grundlage für die Verfolgung gibt. Er forderte, dass die Behörden all jene Beamten untersuchen, die Sun und alle anderen Praktizierenden gefoltert haben.
Zweitens: Sofort damit aufzuhören, Sun und andere inhaftierte Praktizierende zu misshandeln, weil Polizei und Wärter verantwortlich dafür sind, die Menschenrechte der Gefangenen zu wahren und ihre Sicherheit während der Haft zu gewährleisten.
Missbrauch des Gesetzes
Sun war unter die Anklage gestellt worden: „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ [1]
Der Volkskongress (Chinas gesetzgebende Körperschaft) hat nie ein Gesetz erlassen, in dem Falun Gong zu einer Sekte erklärt wird. Dennoch befahl der damalige Staatschef Jiang Zemin dem Obersten Volksgericht und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft im November 1999, eine gesetzliche Interpretation des Artikels 300 herauszugeben. Darin wurde festgelegt, dass jeder, der Falun Gong praktiziert oder es bewirbt, mit dem höchstmöglichen Strafausmaß verurteilt wird.
Am 1. Februar 2017 trat eine neue gerichtliche Interpretation in Kraft, die die von 1999 ersetzt. Die neue Interpretation erwähnt Falun Gong nicht und betont, dass jede Verurteilung in Zusammenhang mit einer Sekte auf einer soliden rechtlichen Grundlage stehen muss. Da kein Gesetz in China je Falun Gong zur Sekte erklärt hat, entbehrt die Anklage gegen Sun jeglicher rechtlicher Grundlage.
Aufgrund dessen argumentierte der Anwalt, dass die Pekinger Polizei die Rechte ihrer Bürger missachtet und sie ohne gebührenden Grund anklagt, was das Gesetz verletzt und einen Machtmissbrauch darstellt.
Misshandlungen von Gefangenen
Laut Artikel 248 des Strafgesetzbuches haben Polizisten und Wärter die Aufgabe, die persönliche Sicherheit, die Gesundheit und die Würde der Gefangenen während der Haft zu sichern, so auch die der Falun-Gong-Praktizierenden, wie Sun eine ist.
Weil Sun eine Falun-Gong-Praktizierende ist, wurde sie im Untersuchungsgefängnis Nr. 1 in Peking misshandelt und gefoltert. Damit begingen die Polizisten ein Verbrechen und sollten für die Misshandlung von Gefangenen bestraft werden.
Der Anwalt verlangte eine Untersuchung von Suns Folterungen und dass alle Beteiligten zur Verantwortung gezogen werden.
Der Anwalt argumentierte weiter, dass Suns persönliche Freiheit als kanadische Staatsbürgerin in China beschränkt worden sei, während eigentlich ihre grundlegenden Menschenrechte hätten sichergestellt werden sollen. Stattdessen sei sie geschlagen und auf andere Weise gefoltert worden. Der Anwalt forderte, dass die Polizisten, die sie gefoltert haben, vor Gericht gestellt werden.
Beamte der kanadischen Botschaft haben sich mit Sun im Untersuchungsgefängnis getroffen. Sie forderten, dass die Polizeibehörde untersucht, wie und von wem sie gefoltert wurde.
Auch ihre Familienangehörigen besuchten sie im Untersuchungsgefängnis. Die Beamten versuchten sich bezüglich Suns Beschwerden und Leiden herauszureden. Ihre Familie akzeptierte ihre Ausreden nicht und forderte die Herausgabe der Aufzeichnungen der Überwachungskamera für die Zeit, in der Sun gefoltert worden war. Die Beamten des Untersuchungsgefängnisses weigerten sich, sie herauszugeben und behaupteten, dass sie bereits ihre eigene Untersuchung durchgeführt hätten. Später bekam der Anwalt von Sun bestätigt, dass ihres Wissens keine solche Untersuchung stattgefunden habe.
Suns Familie bittet die kanadische Regierung um Hilfe, da ihr Glaube an Falun Gong sowohl in Kanada als auch in China legal ist.
Frühere Berichte:
Kanadische Geschäftsfrau im Untersuchungsgefängnis in Peking misshandelt, Besuch des Anwalts wiederholt untersagthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/6/2/127570.html
Kanadischer Bürgerin, die in China arbeitet, droht Anklage wegen ihres Glaubenshttp://de.minghui.org/html/articles/2017/4/12/126358.html
Kanadische Staatsbürgerin in China inhaftiert – Abgeordnete fordern energisches Vorgehen gegenüber Chinahttp://de.minghui.org/html/articles/2017/5/8/126665.html
[1] „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen.