(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierende Wang Shuying ist am 10. März 2017 von einem örtlichen Gericht zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Grund dafür war, dass sie gegen Jiang Zemin Strafanzeige erstattet hatte. Jiang, der ehemalige Vorsitzende der Kommunistischen Partei Chinas, hatte vor 18 Jahren den Befehl zur Verfolgung von Falun Gong erteilt.
Wang legte gegen das Urteil Berufung ein und begründete das damit, dass die Verhandlung ungerechtfertigt gewesen sei. Doch ein Mittleres Gericht erhielt das Urteil am 11. Mai ohne eine von Wangs Anwälten verlangte Anhörung aufrecht.
Wangs Anwalt und ihre Familie legten am 6. Juni 2017 erneut Berufung ein – einen Tag, bevor sie in das Frauengefängnis Heilongjiang gebracht wurde.
Während Wangs letzter Anhörung am 7. März wurde einer ihrer Anwälte von Gerichtsdienern aus dem Gerichtssaal gebracht, nachdem er darauf bestanden hatte, dass der Richter gegen rechtliche Abläufe verstieß.
Der andere Anwalt ging, als das Gespräch mit dem Richter über den Rechtsverstoß hitziger wurde und die Gerichtsdiener neben ihm standen – bereit, ihn ebenfalls aus dem Saal zu verbannen.
Der Richter fuhr trotz Wangs Einwänden mit der Verhandlung fort und verweigerte ihr sogar, sich selbst zu verteidigen.
Danach kontaktierte Wangs Familie mehrere Behörden, um sich wegen des Richters und des Vorgehen des Gerichts zu beschweren, wurden jedoch überall nur abgewimmelt. Als sie das Büro für Briefe und Anrufe des mittleren Gerichts besuchten, gab ihnen der Beamte ihren Beschwerdebrief nach dem Lesen einfach zurück.
Im Büro des städtischen Volkskongresses der Stadt Jiamusi wollte niemand sie empfangen. Die Familie musste den Beschwerdebrief unter der Tür hindurchschieben.
Als sie im disziplinarischen Untersuchungs- und Überwachungs-Büro der Stadt Jiamusi anriefen, sagte man ihnen, dass dort niemand richterliche Gewalt über das Gericht habe.
Die Familienangehörigen suchten daraufhin das Büro der Volksstaatsanwaltschaft der Stadt Jiamusi auf, doch dort sagte man ihnen nur: „Kommen Sie nicht mehr hierher, damit haben wir nichts zu tun.“
Am 5. Juni besuchten die Angehörigen Wang in der Haftanstalt. Man sagte ihnen, dass man Wang in das Frauengefängnis Heilongjiang bringen würde. Wangs Anwalt ging mit ihr während des Besuches erneut den Fall durch. Wang beschloss, erneut Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Frühere Artikel:Heilongjiang: Zuerst Verfahrensverletzung – dann unrechtmäßige Verurteilunghttp://de.minghui.org/html/articles/2017/4/3/126264.html
Provinz Heilongjiang: Frau wegen ihres Glaubens in Strafhaft genommenhttp://en.minghui.org/html/articles/2016/5/7/156571.html
Ms. Wang Shuying from Jiamusi City Persecuted Many Timeshttp://www.clearwisdom.net/html/articles/2013/3/23/138603.html