(Minghui.org) Der Anwalt einer Falun-Gong-Praktizierenden hat Beschwerde gegen den Richter des Mittleren Gerichts eingereicht, weil dieser bei der Bearbeitung des Berufungsverfahrens seiner Mandantin gegen rechtliche Verfahren verstoßen hat.
Lin Baozhen war am 24. April 2017 verhaftet worden, weil sie Informationsmaterial verteilt hatte, das auf die Verfolgung von Falun Gong [1] aufmerksam macht.
Die Bewohnerin Shanghais stand am 15. November vor Gericht, und ihr Anwalt verteidigte ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit, da es kein Gesetz in China gibt, dass Falun Gong für illegal erklärt. Der Vorsitzende Richter des Gerichts in Pudong teilte Lin am 28. November ohne Anhörung mit, dass sie zu einem Jahr Gefängnis verurteilt wurde.
Es war nicht das erste Mal, dass Lin wegen ihres Glaubens zur Zielscheibe der Behörden wurde. Nach einer früheren Verhaftung am 20. August 2001 war sie zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Lin engagierte einen neuen Anwalt, der ihr helfen sollte, ihre Verurteilung anzufechten. Der neue Anwalt gab am 18. Januar 2018 eine schriftliche Erklärung vor dem ersten Mittleren Gericht in Shanghai ab. Darin stellte er die im ersten Verfahren verwendeten Beweismittel in Frage und bot dem Gericht drei rechtliche Optionen zur Prüfung an. Die erste Möglichkeit sei, Lin freizusprechen und sie sofort freizulassen. Die zweite sei, Lin gegen Kaution freizulassen und ein Wiederaufnahmeverfahren durch das erstinstanzliche Gericht anzuordnen. Und die dritte Möglichkeit bestehe darin, dass das Mittlere Gericht eine öffentliche Anhörung abhält, um die Berufung zu bearbeiten.
Der Anwalt betonte in seiner Stellungnahme, dass das Mittlere Gericht, wenn es sich gegen die ersten beiden Optionen entscheide, zumindest eine öffentliche Anhörung durchführen solle, wie es die chinesische Strafprozeßordnung vorsieht.
Richter Chen Guangfeng vom Mittleren Gericht versprach, dass er den Antrag auf eine öffentliche Anhörung prüfen werde.
Am 12. März erhielt der Anwalt eine Benachrichtigung per Post. Die Mitteilung, datiert vom 28. Februar 2018, beinhaltete die Entscheidung des Richters Chen im Berufungsverfahren: Er habe beschlossen, Lins Urteil ohne Anhörung aufrechtzuerhalten.
Der Anwalt war entsetzt als er das las. Laut Gesetz haben Angeklagte das Recht auf öffentliche Anhörung in ihren Berufungsverfahren. Deshalb reichte er eine Beschwerde gegen Richter Chen bei der Überwachungsabteilung des Mittleren Gerichts ein.
Früherer Bericht:
Frau aus Shanghai droht Verurteilung – Familie reicht Beschwerde ein wegen Menschenrechtsverletzunghttp://de.minghui.org/html/articles/2017/9/3/128542.html
[1] Falun Dafa (auch Falun Gong genannt) ist ein buddhistischer Kultivierungsweg, der von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt wurde. Es verbreitete sich rasant und viele Menschen konnten durch ein Leben im Einklang mit den Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. In China wird Falun Gong jedoch seit 1999 durch das kommunistische Regime verfolgt.