(Minghui.org) Mein Mann und ich lebten und arbeiteten über 60 Jahre in Xinjiang, China. Im April 2002 beschlossen wir, in unsere Heimatstadt zurückzukehren. Der dortige Chef für öffentliche Sicherheit, der ein persönlicher Freund von uns ist, kam uns besuchen. Wir redeten fast dreieinhalb Stunden lang miteinander.
Als wir auf die inszenierte Selbstverbrennung auf dem Platz des Himmlischen Friedens [1] zu sprechen kamen, sagte er: „In den Tagen vor dem Ereignis im Jahr 2001 wurden die obersten Leiter der Kreisbüros für öffentliche Sicherheit zu einem Treffen nach Peking eingeladen. Ich nahm auch daran teil.
Nach dem Treffen besuchten wir alle die Verbotene Stadt [2] . Plötzlich wurde uns befohlen, zum Platz des Himmlischen Friedens zu gehen. Dort wurden wir Zeugen der inszenierten Selbstverbrennung.“
Unser Freund fand den zeitlichen Ablauf verdächtig. Es war, als wollten hohe Beamte in Peking, dass die Sicherheitschefs dieses inszenierte Ereignis persönlich miterleben.
Er fuhr fort: „Als Falun-Gong-Praktizierende am 25. April 1999 in Peking friedlich protestierten, stellte ich fest, dass in unserer Stadt bereits mehr als 200 Menschen angefangen hatten, Falun Gong zu praktizieren.
Ich fand heraus, dass alle diese Praktizierenden gute Menschen waren und dass keiner von ihnen irgendwelche Verbrechen begangen hatte. So erkannte ich, dass Falun Gong gut sein musste.
Ein Verwaltungsbeamter, den ich kenne, sagte: ‚Es ist nichts falsch daran, Falun Gong zu praktizieren. Es erspart den Praktizierenden eine Menge unnötiger medizinischer Kosten!‘“
Nachdem die Kommunistische Partei Chinas die Verfolgung im Juli 1999 angeordnet hatte, wurden in seiner Stadt viele Falun-Gong-Praktizierende verhaftet. Unser Freund, der Leiter der öffentlichen Sicherheit, ermahnte die örtliche Polizei, „in Übereinstimmung mit den Gesetzen zu handeln.“
Deshalb wurden viele der in seinem Gebiet verhafteten Praktizierenden nach fünfzehn Tagen Haft wieder freigelassen. Während dieser Zeit durften sie Falun-Dafa-Bücher lesen und die fünf Übungen machen. Sie wurden nie verhört oder gefoltert.
Im Gegensatz dazu beschlagnahmten viele Untersuchungsgefängnisse in Xinjiang das persönliche Eigentum der Praktizierenden, verlangten von ihnen Zwangsarbeit, rasierten ihre Köpfe und erlaubten ihnen nicht, die Übungen zu machen.
Jeden Tag mussten die Praktizierenden dort die Regeln der Haftanstalt aufsagen und sich eine kleine, zehn Quadratmeter große Zelle mit elf oder mehr Personen teilen.
Die Wärter versorgten sie nur mit zwei kleinen Mahlzeiten pro Tag: Am Morgen bekamen sie eine Schüssel Haferschleim und ein Dampfbrötchen. Am Nachmittag erhielten sie eine Schüssel Gemüsesuppe und ein Brötchen.
Wenn ein Praktizierender mittags etwas essen wollte, musste er das Essen in der Kantine der Haftanstalt kaufen, und zwar zum doppelten sonst üblichen Preis. Familienmitglieder durften keine Haushaltsgegenstände oder Lebensmittel an die Praktizierenden schicken.
Als unser Freund zum stellvertretenden Leiter einer örtlichen Behörde des Nationalen Volkskongresses in einem anderen Landkreis befördert wurde, verschärfte sich die Verfolgung in seiner ehemaligen Stadt erheblich.
[1] mehr zur der Inszenierung unter: http://de.minghui.org/cc/88/[2] Der Kaiserpalast im Zentrum Pekings, in dem die Kaiser von China residierten. Für die Bevölkerung war der Zutritt zum Palast verboten, daher der Beiname.