(Minghui.org) Ein 44-jähriger Mann ist zum zweiten Mal wegen seines Glaubens an Falun Dafa [1] zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Seine Berufung wurde ohne ordentliches Verfahren verworfen.
Nach chinesischem Recht muss der Berufungsrichter eine öffentliche Anhörung des Falles durchführen oder den Anwalt des Beschwerdeführers hinzuziehen, wenn dieser und sein Anwalt Einwände gegen die verwendeten Beweise haben.
Richter Wang Min vom Mittleren Gericht Guangzhou in der Provinz Guangdong entschied, das Urteil von Yang Qiuren aufrechtzuerhalten. Er hatte sich nach keiner der beiden eben genannten Anforderungen gerichtet.
Yang ist Bürger der Stadt Guangzhou in der Provinz Guangdong. Er wurde am 12. Mai 2017 verhaftet, weil er Informationsmaterialien über Falun Gong an die Polizei geschickt hatte. Er hatte geschrieben, dass das Praktizieren von Falun Gong legal sei. Er hatte die Polizisten aufgefordert, sich nicht mehr an der Verfolgung von Falun-Gong-Praktizierenden zu beteiligen.
Am 30. Oktober 2017 stand er vor Gericht und wurde fast ein Jahr später am 25. September 2018 vom Gericht Tianhe verurteilt.
Yang beauftragte zwei Anwälte, die ihm helfen sollten, seinen Fall anzufechten. Er bestand darauf, dass es unter die Redefreiheit falle, Informationen an die Polizei zu schicken, und unter Glaubensfreiheit, Falun Gong zu praktizieren.
Am 30. November 2018, fast zwei Monate nach seiner Verurteilung, nahm das Mittlere Gericht seine Berufung an.
Nach Durchsicht seiner Fallakte stellten seine Anwälte die angegebenen Beweise in Frage. Unter anderem waren über 11.000 Flyer und Fotos über Falun Gong dokumentiert, die die Polizei angeblich aus seiner Wohnung beschlagnahmt haben soll.
Yangs Anwälte verwiesen darauf, dass weder die Polizei noch der Staatsanwalt die angeblichen Beweise jemals mit seinem Mandanten überprüft hätten. Sie brachten vor, dass diese Materialien niemals für seine Verurteilung hätten verwendet werden dürfen.
Als Rechtsgrundlage verwies die Staatsanwaltschaft zur Untermauerung der Anklage auf einen Brief der Polizei, in dem Falun Gong als Sekte bezeichnet wird. Die Anwälte hielten dagegen, dass die Polizei als Strafverfolgungsbehörde keine rechtliche Befugnis habe, einen bestimmten spirituellen Glauben zu verbieten.
Sie beantragten, dass Richter Huang Min vor dem Mittleren Gericht dem chinesischen Recht entsprechend eine öffentliche Anhörung der Berufung durchführt oder die Rechtsauffassung der Anwälte mit ihnen persönlich bespricht.
Am Nachmittag des 28. Dezember 2018 erhielt die Kanzlei von einem der Anwälte eine Mitteilung vom Gericht. Der Anwalt wurde gebeten, sich am nächsten Tag um 10:30 Uhr bei dem Richter einzufinden.
Als die Nachricht bei seiner Kanzlei überbracht wurde, vertrat der Anwalt einen anderen Klienten und war nicht in der Stadt des Mittleren Gerichtes. Er konnte daher nicht rechtzeitig zum vorgegebenen Termin kommen- Der Richter lehnte es ab, ein Treffen zu einem anderen Zeitpunkt zu vereinbaren.
Die beiden Anwälte stellten später erneut einen Antrag auf eine öffentliche Anhörung seines Falles. Der Richter reagierte nicht und versuchte auch nicht, sich mit ihnen in Verbindung zu setzen.
Ohne mit den Anwälten gesprochen zu haben, bestätigte Richter Huang am 24. Januar 2019 die achtjährige Haftstrafe von Yang. Es war nicht das erste Mal, dass Yang wegen seines Glaubens von den Behörden belangt wurde. Nach seiner Verhaftung 2002 war er zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er mit Menschen über Falun Gong gesprochen hatte.
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[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und verbreitete sich rasant. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit 1999 in China verfolgt.