Zwei Einwohner von Tianjin wegen ihres Glaubens vor Gericht – Welches Gesetz haben sie verletzt?

(Minghui.org) Zwei Personen aus Tianjin mussten sich am 30. Oktober 2017 vor Gericht der Anklage stellen, dass sie „eine Sekte benutzt hätten, um den Gesetzesvollzug zu untergraben“. Diese Formulierung aus dem Paragraphen 300 des chinesischen StGB benutzt das kommunistische Regime in China standardmäßig, um Falun-Gong-Praktizierenden etwas anzuhängen und sie einzusperren.

Yang Qiuren und seine Frau Yang Jinhua waren in Handschellen und mit Fußfesseln gefesselt, als sie in den Gerichtssaal gebracht wurden. Der Vorsitzende Richter ordnete die Entfernung der Handschellen nur auf ausdrücklichen Wunsch der Anwälte an. Nach dem Gesetz sollten jedoch auch die Fußfesseln im Gerichtssaal entfernt werden.

Die Anwälte widerlegten die Anschuldigungen gegen ihre Mandanten und forderten ihren Freispruch. Sie argumentierten, dass der Volkskongress (Chinas gesetzgebende Körperschaft) niemals ein Gesetz erlassen hat, das Falun Gong als „Sekte“ einstuft, und dass der frühere chinesische Staatschef Jiang Zemin den Obersten Volksgerichtshof und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft angewiesen hatte, im November 1999 eine gesetzliche Auslegung von Artikel 300 herauszugeben. Diese Gesetzesauslegung forderte, dass jeder, der Falun Gong praktiziert oder dafür wirbt, im größtmöglichen Umfang strafrechtlich verfolgt wird.

Die Anwälte wiesen darauf hin, dass am 1. Februar 2017 eine neue Gesetzesinterpretation in Kraft getreten sei, die die Fassung von 1999 ersetzt. Die neue Interpretation erwähnt Falun Gong nicht und betont, dass jede Anklage gegen jemanden, der sich an einer Sekte beteiligt, auf soliden rechtlichen Grundlagen beruhen muss. Da kein Gesetz in China Falun Gong als Sekte bezeichnet, fehlt der Anklage gegen Yang Qiuren und Yang Jinhua die Rechtsgrundlage.

Der Staatsanwalt sagte, dass es erwiesen sei, dass Yang Qiuren und Yang Jinhua Informationsmaterial über Falun Gong an die örtliche Polizei geschickt hätten. Dies sei nach Auffassung des Staatsanwalts „mehr als genug Beweis gegen sie“.

Der Staatsanwalt legte ein weiteres Beweisstück vor – Falun-Gong-Bücher, die in den jeweiligen Wohnungen von Herrn und Frau Yang beschlagnahmt worden waren. Er behauptete, dass der Besitz von Falun-Gong-Büchern gegen das Gesetz verstoße, obwohl er es versäumte, das Gesetz dazu zu spezifizieren. Als Rechtsgrundlage nannte er lediglich zwei Mitteilungen der chinesischen Verwaltungsbehörde für Presse und Publikationen vom Juli 1999, mit denen die Veröffentlichung von Falun Gong-Büchern verboten wurde.

Der Anwalt argumentierte, dass die Verwaltungsbehörde das Verbot 2011 aufgehoben habe und dass es für Praktizierende völlig legal sei, Falun-Gong-Bücher zu besitzen.

Yang sagte zu seiner eigenen Verteidigung aus. Er befragte den Vorsitzenden Richter, welches Gesetz er gebrochen habe, indem er Informationsmaterial über Falun Gong verschickte. Der Richter antwortete nicht.

Yang Qiuren und Yang Jinhua befinden sich seit ihrer Verhaftung am 12. Mai 2017 im Untersuchungsgefängnis des Bezirks Tianhe.

Früherer Bericht:

Chinas Verwaltungsbehörde widerruft 2011 das Verbot von Falun-Gong-Büchern – doch die Verfolgung geht unvermindert weiterhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/9/19/128697.html