(Minghui.org) Zhang Yuhong war nach einem Schlaganfall im Frauengefängnis von Liaoning handlungsunfähig. Die Behörden weigerten sich, ihr Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung zu gewähren, verlangten aber von ihrer Familie 200.000 Yuan (ca. 27.725 Euro) als Gegenleistung für ihre Freilassung. Da die Familie eine so hohe Summe nicht bezahlen konnte, ist Zhang zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts immer noch inhaftiert.
Zhang, 50, ist Einwohnerin der Stadt Fuxin, Provinz Liaoning. Sie wurde am 7. November 2018 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verhaftet.
Im Juli 2019 verurteilte das Bezirksgericht Taiping sie zu vier Jahren Gefängnis und am 24. September 2019 wurde sie in die fünfte Abteilung des Frauengefängnisses von Liaoning gebracht. Eine Gefängniswärterin namens Niu Jingjing versuchte, sie zu zwingen, Falun Dafa abzuschwören. Als sie sich weigerte, befahl Niu der Insassin Zhang Xiaomeng, ihr mit einem Schuh auf den Kopf zu schlagen.
Zhang erlitt Ende Juni 2020 einen Schlaganfall und lag monatelang im Koma. Als ihre Familie sie auf der Intensivstation besuchen wollte, ließen die Wärter sie nicht an sie heran und weigerten sich, Fragen zu beantworten. Ein Arzt teilte der Familie mit, dass Zhang Verletzungen am Rücken habe, offenbar durfte er ihnen aber keine Einelheiten über ihren Zustand mitteilen. Die Gefängniswärter hinderten die Angehörigen daran, sie zu sehen.
Die Wärter zwangen ihre Familie außerdem, mehrere Dokumente zu unterschreiben, die das Gefängnis von jeglicher Verantwortung für Zhangs Zustand freisprachen. Besuche waren ebenfalls nicht erlaubt. Die Wärter warfen der Familie dann aber vor, sie seien schuld daran, dass Zhang „krank“ geworden sei, weil sie sie nicht regelmäßig besucht hätten.
Später operierte der Arzt Zhang zweimal. Wieder hinderten die Wärter den Arzt daran, mit ihrer Familie zu kommunizieren. Sie forderten von der Familie 100.000 Yuan (ca. 13.862 Euro), um Zhangs ärztliche Behandlungskosten zu decken.
Zhangs Familie hatte Anfang Februar 2021 ein Videotreffen mit ihr. Sie war nicht mehr an ein Beatmungsgerät angeschlossen und konnte sprechen, allerdings nicht deutlich. Außerdem hatte sie Probleme, ihre rechte Körperhälfte zu bewegen.
Später wurde sie von der 5. in die 11. Station für ältere und behinderte Gefangene verlegt.
Im November 2021 durfte Zhangs Familie sie endlich wieder besuchen. Wie erschüttert waren sie, dass sie im Rollstuhl saß und ein großer Bereich auf einer Seite ihres Schädels eingefallen war!
Die Gefängniswärter behaupteten, dass Zhang sich nicht gut benommen habe (was bedeutete, dass sie sich geweigert hatte, Falun Dafa abzuschwören). Sie durfte nur 200 Yuan (ca. 27 Euro) pro Monat für den täglichen Bedarf ausgeben.
Ihre Familie fragte die Wärter, wie sie Zhang in solch einem Zustand weiter so misshandeln konnten. Zhang weinte während des gesamten Besuchs. Die Wärter beendeten das Treffen vorzeitig, weil sie befürchteten, dass sie zu emotional werden könnte.
Zusätzlich zu den körperlichen Qualen, die Zhang im Gefängnis erlitten hatte, setzte das örtliche Sozialversicherungsamt ihre Rente aus. Das Amt verlangte von ihrer Familie die Rückzahlung der Rente, die sie in den ersten zwei Jahren nach ihrer Verhaftung erhalten hatte. Denn Falun-Dafa-Praktizierende, die eine Haftstrafe verbüßen, hätten keinen Anspruch auf Rentenleistungen, so die Behörde.
Frühere Berichte:
Nach Schlaganfall: 50-Jährige jetzt in Gefängnisabteilung für ältere und behinderte Insassen verlegt (Provinz Liaoning)Keine weitere Behandlung für inhaftierte Koma-Patientin