(Minghui.org) Wegen ihres Glaubens an FalunDafa wurde eine 56-Jährige zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Nachdem ihre Berufung abgelehnt worden war, reichte ihre Familie eine Anzeige gegen die an der Verfolgung beteiligten Polizisten, Staatsanwälte und Richter ein.
Liu Gangli lebt in der Stadt Shenyang, Provinz Liaoning. Sie wurde am 8. Dezember 2020 verhaftet.
Das Gericht im Bezirk für wirtschaftliche und technologische Entwicklung Shenyang verurteilte sie am 10. August 2021 zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren sowie einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (rund 1.400 Euro). Liu legte Berufung ein, die jedoch am 21. Oktober vom Mittleren Gericht Shenyang abgelehnt wurde. Liu und ihre Familie wollen sich unter allen Umständen weiterhin für Gerechtigkeit einsetzen. Sie erwägen, einen Antrag auf Wiedereinsetzung des Verfahrens zu stellen.
Früher litt Liu an einer schweren Krankheit. Zwei Jahre war sie bettlägerig gewesen. Dann fing sie an, Falun Dafa zu praktizieren. Dadurch wurde sie nicht nur gesund, sondern führte auch ein erfülltes Leben. Unter Anleitung der Dafa-Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht wurde sie ein besserer Mensch. Als sie jedoch im Jahr 2014 mit anderen über ihre positiven Erfahrungen mit Falun Dafa sprach, wurde sie verhaftet. Das Gericht Shenhe verurteilte sie zu drei Jahren Haft.
Nach Lius jüngster Verhaftung im Dezember 2020 musste ihre Familie erleben, wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte bei Verhaftung, Anklage und Verurteilung gegen das Gesetz verstießen. Nach Einschätzung von Lius Angehörigen haben die Beteiligten mehrere Straftatbestände erfüllt, darunter Pflichtverletzung, Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung zum eigenen Vorteil sowie der rechtswidrigen Entziehung der Religionsfreiheit, die den Bürgern laut Verfassung zusteht.
Auf der Suche nach Gerechtigkeit hat Lius Familie Anzeige gegen die Hauptverantwortlichen bei der Generalstaatsanwaltschaft, dem Disziplinarausschuss sowie beim staatlichen Petitionsamt eingereicht.
Es folgt der Inhalt der Anzeige.
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Anzeigeerstatter: Familienangehörige von Liu Gangli
Sun Hongliang, stellvertretender Leiter der Polizeiwache Qilu in der Stadt Shenyang, Polizei ID 107819, Telefonnummern +86-24-25728614 und 17702497889
Peng Jiaxing, Beamter des Polizeiwache Qilu, Polizeidienstnummer 107739, Telefonnummern +86-24-25728614, +86-15640551298
Lu Hong, Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks für wirtschaftliche und technologische Entwicklung Shenyang, Telefonnummer +86-24-25182820
Wang Min, Beamtin bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks für wirtschaftliche und technologische Entwicklung Shenyang, Telefonnummer +86-24-25182820
Yang Song, Richterin am Gericht des Bezirks für wirtschaftliche und technologische Entwicklung Shenyang, Telefonnummer +86-24-85819913
Liu Dayong, Richter am Mittleren Gericht der Stadt Shenyang, Telefonnummern +86-24-22763664, +86-15940569366
Song Yongzheng, Richter am Mittleren Gericht der Stadt Shenyang: Telefonnummer +86-24-22763668
Ermittlungen gegen die Beschuldigten wegen gesetzwidriger Festnahme, Durchsuchung, Eindringen, Verleumdung, Entziehung der Religionsfreiheit sowie wegen Diebstahl, Meineid, Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung zum eigenen Vorteil.
Liu Gangli ist auf Grundlage des Gesetzes vorbehaltslos freizulassen.
Als Liu Gangli am 2. Februar 2020 mit ihrer Tochter einkaufen ging, verteilte sie Informationsmaterialien. Darin stand, wie Falun Dafa den Menschen während der Pandemie hilft, in Sicherheit und gesund zu bleiben. Auf dem Heimweg verhaftete die Polizei die beiden Frauen. Lius Tochter wurde gegen Mitternacht freigelassen, Liu erst am nächsten Nachmittag, als bei ihr hoher Blutdruck festgestellt wurde. Sie musste eine Kaution von 5.000 Yuan (ca. 635 Euro) bezahlen.
Nur vier Stunden später verhaftete die Polizei Liu erneut und hielt sie über Nacht auf der Polizeiwache von Qimalu fest. Am nächsten Tag wurde sie einer ärztlichen Untersuchung unterzogen und in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Shenyang eingeliefert.
Als man dort allerdings erfuhr, dass sie während des chinesischen Neujahrsfestes Ende Januar an mehreren Familientreffen teilgenommen hatte, beschloss die Haftanstalt, sie nicht aufzunehmen. Die Behörden befürchteten, dass sie möglicherweise das Coronavirus in sich trug. So kehrte Liu am 5. Februar gegen 1:00 Uhr in der Nacht nach Hause zurück.
Im Juni hob die Polizei die Kautionsauflagen für Liu auf und gab ihr die Kaution von 5.000 Yuan (ca. 635 Euro) zurück. Einen Monat später legte sie ihren Fall der Staatsanwaltschaft des Bezirks für wirtschaftliche und technologische Entwicklung vor.
Sun Hongliang, der stellvertretende Leiter des Polizeireviers Qimalu, rief Liu am 2. November an und forderte sie auf, sich regelmäßig auf dem Polizeirevier zu melden, andernfalls würde man sie verhaften. Liu wurde am 8. Dezember 2020 erneut festgenommen und am nächsten Tag in die Haftanstalt Shenyang gebracht. Seitdem wird sie dort festgehalten.
Als Lius Familie den Polizisten Sun zu ihrer Verhaftung befragte, behauptete dieser, sie habe im Februar 2020 Materialien verteilt und die Verhaftung sei von der Staatsanwaltschaft angeordnet worden. Lius Familie rief jedoch bei der Staatsanwaltschaft an, um sich diesbezüglich zu erkundigen. Doch wurde sie vom Staatsanwalt und der Polizei hingehalten.
Liu stand am 13. Mai sowie 19. Juli 2021 vor Gericht. Am 10. August verurteilte das Gericht sie zu viereinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (rund 1.400 Euro). Sie legte Berufung beim Mittleren Gericht der Stadt Shenyang ein, die am 21. Oktober abgewiesen wurde.
Es folgen weitere Einzelheiten zu den Gesetzesverstößen der Beschuldigten.
Als Polizisten Lius Fall aufnahmen und bearbeiteten, verstießen sie mehrfach gegen das Gesetz. Darüber hinaus stehen sie im Verdacht der illegalen Durchsuchungen, rechtswidrigen Eindringens in eine Privatwohnung, Raub sowie der Rechtsbeugung zum eigenen Vorteil. Vor Lius Verhaftung nahmen die Polizisten ihren jüngeren, körperlich behinderten Bruder fest.
Lius jüngerer Bruder erzählte, dass er am 8. Dezember 2020 zu Liu nach Hause gegangene sei, um Mittag zu essen. Als er am Eingang ihres Wohngebäudes ankam, umringten ihn mehrere Zivilbeamte und zerrten ihn zu einem Polizeifahrzeug. Sie nahmen ihm die Tasche weg, durchsuchten diese und beschlagnahmten sein Mobiltelefon sowie einen Ersatzschlüssel für Lius Wohnung.
Beamte brachten ihn zur Polizeiwache Qilu, wo sie ihm auch seine Uhr abnahmen. Als er sie zurückforderte, bedrohte ihn ein Polizist mit einem elektrischen Schlagstock, er solle Ruhe geben. Die Polizisten verboten ihm auch, die Familie anzurufen und zwangen ihn, das Passwort für sein Telefon zu nennen. Andernfalls drohte man ihm mit Elektroschocks.
Nach die Polizisten Lius Bruder den Schüssel weggenommen hatten, drangen sie in ihre Wohnung ein. Sie nahmen sie fest und beschlagnahmten drei Mobiltelefone und andere persönliche Gegenstände. Kein Beamter zeigte bei der Razzia seinen Ausweis oder einen Durchsuchungsbefehl. Nachdem Lius Bruder über eine Stunde lang auf der Polizeiwache festgehalten worden war, wurde er freigelassen. In den folgenden Tagen suchte er die Polizeiwache immer wieder auf und fragte die Beamten, warum sie ihn verhaftet hätten.
Der stellvertretende Polizeichef Sun, der den Einsatz geleitet hatte, gab vor, nicht sagen zu können, wer die Verhaftung befohlen hatte. Als Lius Bruder nicht locker ließ, äußerte Sun, dass der derzeitige Staatschef des kommunistischen Regimes, Xi Jiping, die Verhaftung angeordnet hätte.
Durch die Verhaftung ist Lius Bruder schwer traumatisiert. Er konnte nur schwer damit umgehen und war monatelang nicht imstande, ein normales Leben zu führen.
Lius Mann holte den Haftbefehl einige Tage später auf der Polizeiwache ab. Darin hieß es, dass sie wegen „Untergrabung der Strafverfolgung durch eine Sekte“ festgenommen wurde und die Haft am 9. Dezember um 19 Uhr angetreten hatte. Entgegen den gesetzlichen Vorschriften unterzeichnete der Polizeichef den Haftbefehl nicht.
Während des Verfahrens nahm die Polizei zuerst die Verhaftung vor und suchte dann nach Beweisen, um die Festnahme zu rechtfertigen. Nicht nur die Verhaftung und die Durchsuchung waren rechtswidrig, auch die Einleitung des Strafverfahrens gegen Liu entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Inhaftierung von Liu und ihrem Bruder waren ebenfalls rechtswidrig.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Sun Hongliang und Peng Jiaxing unter Verdacht stehen, gegen folgende Artikel des chinesischen Strafgesetzes verstoßen zu haben: rechtswidrige Festnahme (Artikel 238), rechtswidrige Durchsuchung und rechtswidriges Eindringen (Artikel 245), Verleumdung (Artikel 246), Entzug der Religionsfreiheit (Artikel 251), Raub (Artikel 263), Amtsmissbrauch und Pflichtverletzung (Artikel 397) sowie Rechtsbeugung zum eigenen Vorteil.
Die Staatssicherheitsabteilung der Polizeibehörde Shenyang gab ein „Ermittlungsgutachten“ ab, wonach es sich bei den von Liu beschlagnahmten Materialien über Falun Dafa um „Sektenpropaganda“ handele, die „gegen das Gesetz verstoße“. Lius Familie argumentierte, dass das „Ermittlungsgutachten“ rechtswidrig sei und niemals als Beweismittel für eine Anklageerhebung hätte zugelassen werden dürfen. Die Polizei wurde wegen Meineid verdächtigt, und zwar aus folgenden Gründen:
Erstens führt Artikel 50 Strafprozessordnung acht Arten von Beweismitteln der Anklage auf, 1. Sachbeweise, 2. Urkundenbeweise, 3. Zeugenaussagen, 4. Aussagen der Opfer, 5. Aussagen oder Erklärungen des Verdächtigten oder Beschuldigten, 6. Gutachten, 7. Aufnahmen, beispielsweise von Untersuchungen, Inspektionen, Identifizierungs- und Ermittlungsversuchen, 8. Ton- oder Bildmaterial und elektronische Daten.
Das von der Polizei ausgestellte „Ermittlungsgutachten“ steht nicht auf der Liste. Am ehesten kämen „Bewertungsgutachten“ in Frage, die eine strenge Überprüfung der bewertenden Stellen und der Gutachter erfordern. Außerdem ist ein „Bewertungsgutachten“ nur gültig, wenn es unterschrieben ist. Die Staatssicherheitsabteilung der Polizeibehörde Shenyang war dagegen nicht bei der Justizbehörde registriert und konnten daher nicht als qualifizierte Bewertungsstelle angesehen werden. In dem vom Justizministerium im September 2005 herausgegebenen Verwaltungsvorschriften für gerichtliche Gutachter heißt es, dass ein gerichtlicher Gutachter die Anforderungen erfüllen und die entsprechende Praxislizenz vorweisen muss. Zudem ist Falun Dafa in keiner der vom Regime veröffentlichten Listen über Sekten aufgeführt. Daher können keine Bewertungsstelle und keine Gutachter Materialien über Falun Dafa als Sektenpropaganda bezeichnen.
Zweitens ist die Polizei eine Ermittlungsbehörde, die für die Verhaftung von Verdächtigen zuständig ist und nicht für deren strafrechtliche Verfolgung. In Lius Fall hat die Polizeibehörde auch „festgestellt“, dass sie eine Straftat begangen hat, wodurch Staatsanwaltschaft und Gericht im Grunde zu Marionetten wurden.
Drittens berief sich das von der Staatssicherheitsabteilung herausgegebene „Ermittlungsgutachten“ auf die „Auslegung von Strafsachen wie der Organisation oder Instrumentalisierung von Sekten zur Untergrabung der Gesetzgebung“, die vom Obersten Gerichtshof und der Generalstaatsanwaltschaft im Jahr 2017 herausgegeben wurde. Da das Ministerium für öffentliche Sicherheit nicht zustimmte, konnte die Auslegung nur als juristische Deutung gelten. Somit bestand keine Befugnis für eine andere Regierungsbehörde, die Strafbarkeit von Verdächtigen zu bestimmen. Zudem verstößt Artikel 15 über Ermittlungsgutachten gegen das chinesische Gesetz, da er den Polizeibehörden auf Stadtebene Befugnisse verleiht.
Viertens haben das Ministerium für öffentliche Sicherheit und das Generalbüro des Zentralkomitees der KPCh am 9. April 2000 jeweils eine Liste von sieben Sektenorganisationen veröffentlicht, insgesamt 14 an der Zahl. Auf keiner der beiden Listen war Falun Dafa aufgeführt. Durch die fehlende Bezugnahme auf den Listen fordert die Auslegung von 2017 die Polizeibehörden zur Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden auf. Damit müssen die bisherigen Täter die Konsequenzen für die Schäden tragen, die den gesetztreuen Praktizierenden entstanden sind.
Die mit dem Fall befassten Staatsanwälte haben Lius Verhaftung rechtswidrig genehmigt und sie angeklagt. Damit kann ihnen Machtmissbrauch und Rechtsbeugung zum eigenen Vorteil vorgeworfen werden.
Beispielsweise genehmigte die Staatsanwältin Lu Hong von der Staatsanwaltschaft des Bezirks für wirtschaftliche und technische Entwicklung Sheyang die strafrechtliche Verhaftung am 22. Dezember 2020, zwei Wochen nach Lius Festnahme. Nach Einschätzung ihrer Familie wusste die Staatsanwältin, dass Falun Dafa nicht auf der Liste der 14 Kulte steht und dass die chinesische Verwaltungsbehörde für Presse und Publikationen mit ihrer Anweisung Nr.50 das Verbot der Veröffentlichung von Falun-Dafa-Büchern im Jahr 2011 aufgehoben hatte. Sie hätte also wissen müssen, dass Liu gegen kein Gesetz verstoßen hat, indem sie Bücher und Materialien über Falun Dafa besitzt und verbreitet.
Lius Familie wirft der Staatsanwältin Pflichtverletzung und Entzug der Glaubensfreiheit vor. Konkret hat Lu gegen folgende Artikel des chinesischen Strafrechts verstoßen: Verleumdung (Artikel 246), Entzug der Religionsfreiheit (Artikel 251), Amtsmissbrauch und Pflichtverletzung (Artikel 397) sowie Rechtsbeugung zum einen Vorteil (Artikel 399).
Darüber hinaus sind Staatsanwälte verpflichtet, die Angeklagten und Familienbeistände anzuhören. Als Lius Verteidiger jedoch versuchten, mit der zuständigen Staatsanwältin Wang Min Kontakt aufzunehmen, weigerte sich diese, sich mit ihnen zu treffen. Sie wollte weder Entlastungsbeweise noch den Antrag auf Einstellung des Verfahrens annehmen.
Wang erhob Anklage gegen Liu, ohne ihre Familie zu informieren. Sie gab den Fall an das Gericht des Bezirks für wirtschaftliche und technologische Entwicklung ab. Nach der ersten Sitzung legte Wang weitere Dokumente vor, die Liu belasteten und zur Ablehnung ihrer Berufung führte.
Durch die Inszenierung ungerechter, falscher und gefälschter Sachverhalt hat Wang gegen das Gesetz verstoßen. Lius Familie geht davon aus, dass sie sich der gleichen Verbrechen wie die Staatsanwältin Lu schuldig gemacht hat.
Lius Familie wirft der Richterin Yang Song, die Liu zu einer Gefängnisstrafe verurteilt hat, Pflichtverletzung und Rechtsbeugung zum eigenen Vorteil vor.
Erstens wurde Liu wegen Verstoß gegen Artikel 300 Strafgesetz verurteilt. Darin heißt es: „Wer abergläubische Sekten oder Geheimgesellschaften oder sonderbare religiöse Organisationen gründet oder benutzt oder den Aberglauben dazu verwendet, die Umsetzung der Gesetze und Verwaltungsvorschriften des Staates zu untergraben, sollte mit dem höchstmöglichen Strafmaß verfolgt werden.“ Keines der im Urteil aufgeführten Beweismittel der Staatsanwaltschaft stützt jedoch die Anklage gegen Liu. Es wurde nicht erwähnt, in welcher Sekte Liu mitgewirkt hat, welche Gesetze untergraben wurden oder welchen Personen sie Schaden zugefügt hat. Daher ist das Urteil unzulässig.
Zweitens berief sich Richterin Yang auf einen falschen Tatbestand, nämlich auf Artikel 300 Strafgesetz, der die Bestrafung von Sekten betrifft. Falun Dafa ist aber nicht auf der Liste der 14 Sekten aufgeführt, die vom Ministerium für öffentliche Sicherheit und dem Generalbüro des Zentralkomitees der KPCh veröffentlicht wurde. Weiterhin veröffentlichte die Legal Evening News die Liste am 2. Juni 2014, vier Jahre nach ihrer Bekanntgabe. Erneut war damit klar, dass Falun Dafa keine Sekte ist.
Lius Erfahrungen und die zahlreicher Praktizierender stehen für die großartigen positiven Auswirkungen von Falun Dafa. Weil Liu Gebärmutterhalskrebs hatte, musste sie zwei Jahre lang im Bett liegen. Durch Falun Dafa ist sie nicht nur geheilt, sondern wurde auch zu einem besseren Menschen. Liu hörte mit Trinken und Rauchen auf und harmonisierte die angespannte Beziehung mit ihrer Schwiegermutter. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Falun Dafa eine Kultivierungspraktik für Körper und Geist ist, die den Praktizierenden nützt, aber keiner Einzelperson oder der Gesellschaft schadet.
Drittens: Falun-Dafa-Bücher und die damit in Verbindung stehende Materialien sind der rechtmäßige Besitz von Praktizierenden. Sie dürfen nicht als Beweismittel gegen sie verwendet werden. Wie bereits erwähnt, wurde das Verbot von Falun-Dafa-Büchern 2011 aufgehoben.
Viertens: In dem Urteil wurde die bereits in der Anzeige erwähnte Deutung von Artikel 300 Strafgesetz durch den Obersten Gerichtshof und die Generalstaatsanwaltschaft zitiert. Beide Behörden sind jedoch keine gesetzgebenden Organe in China. Die von ihnen vorgenommenen Auslegungen können nicht als Rechtsgrundlage für die Strafverfolgung von Personen verwendet werden.
Selbst wenn die Rechtsauffassung als Grundlage herangezogen werden könnte, so mangelt es an konkreten Richtlinien, wann ein Verdächtiger die Strafverfolgung mittels Sekte untergraben hat.
Zudem verstößt diese Einschätzung gegen die chinesische Verfassung und das chinesische Gesetz; daher ist sie ungültig. In Artikel 3 des Strafgesetzes heißt es: „Für Handlungen, die im Gesetz ausdrücklich als Straftaten definiert sind, werden die Täter nach dem Gesetz verurteilt und bestraft; andernfalls werden sie nicht verurteilt oder bestraft.“ Da Liu keine Straftat begangen hat, hätte sie nicht verurteilt werden dürfen.
Somit ist Richterin Yang Gesetzbruch, Machtmissbrauch und Pflichtverletzung (Artikel 397) sowie Rechtsbeugung zum eigenen Vorteil (Artikel 399) vorzuwerfen.
Nach Lius Verurteilung reichte ihre Familie verschiedene Dokumente beim Mittleren Gericht Shenyang ein. Darin legten sie dar, wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht bei der Bearbeitung des Falls gegen das Gesetz verstoßen hatten. Sie forderten die Berufungsrichter Liu Dayong und Song Yongzheng dazu auf, Liu freizusprechen.
Beide Richter ignorierten die Einwände. Sie behaupteten, es gäbe keinen Präzedenzfall, wonach ein Praktizierender freigesprochen wäre. Gleichzeitig setzten sie den Familienbeistand unter Druck. Er sollte schnellstmöglich die Berufungsbegründung einreichen, um die erforderlichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Abschluss zu bringen und den Fall zu beenden.
Am 21. Oktober entschieden die beiden Richter, das erstinstanzliche Urteil aufrechtzuerhalten. Sie begründeten dies damit, dass das Gericht die juristischen Richtlinien und die Gesetze angemessen angewandt hatte und das Urteil angemessen sei. Lius Familie hingegen meint, dass die beiden Berufungsrichter ebenso wie die anderen Beschuldigten den Tatbestand der Pflichtverletzung und Rechtsbeugung zum eigenen Vorteil erfüllen.
Am 4. November 2009 gab der Oberste Gerichtshof eine Mitteilung darüber hinaus, wie in den Urteilen auf die geltenden Gesetze und Richtlinien Bezug genommen werden sollte. Lius Familie wiederholte am Ende ihrer Anzeige, dass das Gericht der ersten Instanz als auch das Berufungsgericht in dem Urteil kein einziges anwendbares Gesetz angeführt hatte. Sie beriefen sich stattdessen auf Artikel 300 Strafgesetz, obwohl kein Gesetz in China Falun Dafa jemals als Sekte eingestuft hatte. Damit ist dieser Artikel in Lius Fall nicht anwendbar.
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