(Minghui.org) Vier Falun-Dafa-Praktizierende standen am 5. August 2021 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht im Bezirk Litong in der Stadt Wuzhong, Provinz Ningxia.
Die vier Praktizierenden stammen aus zwei benachbarten Städten der Provinz Ningxia.
Zheng Yarong, 44, ist aus der Stadt Wuzhong. Sie wurde am 10. Februar 2021 von Beamten der Polizeiwache des Bezirks Litong verhaftet. Danach kam sie zunächst für 14 Tage in Verwaltungshaft und anschließend in Strafhaft. Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Litong genehmigte ihre Verhaftung am 27. März; derzeit befindet sie sich im Untersuchungsgefängnis der Stadt Zhongwei, etwa 128 Kilometer von Wuzhong entfernt.
Ma Xuede, 72, ist pensionierter Ingenieur einer Uhrenfabrik. Er und seine Frau Zheng Fengying, 69, leben ebenfalls in der Stadt Wuzhong. Sie wurden Ende Februar 2021 von Beamten der Polizeiwache des Bezirks Litong verhaftet. Diese durchsuchten auch ihre Wohnung.
Das Paar wurde Anfang März freigelassen und unter Hausarrest gestellt. Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Litong genehmigte Ende März ihre Festnahme. Seitdem wurden sie wieder in Gewahrsam genommen und in der Haftanstalt der Stadt Wuzhong festgehalten.
Yan Ying, 58, ist Bürgerin der Stadt Lingwu, etwa 22 Kilometer von Wuzhong entfernt. Sie wurde Ende Februar 2021 von Beamten der Polizeiwache des Bezirks Litong festgenommen. Polizisten durchsuchten ihre Wohnung und nahmen sie in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Litong genehmigte ihre Festnahme Ende März, sie befindet sich nun in der Haftanstalt der Stadt Wuzhong.
Das Gericht setzte den Beginn der Anhörung ursprünglich auf 14:30 Uhr fest, verlegte ihn aber später ohne Vorankündigung auf 13:00 Uhr, sodass Yans zwei auswärtige Anwälte keine Zeit zum Mittagessen hatten. Der Vorsitzende Richter, Guo Xiaojuan, versuchte außerdem, einen der Anwälte am Betreten des Gerichtssaals zu hindern, gab aber später aufgrund des Protests des Anwalts nach.
Die anderen drei Praktizierenden wurden von Anwälten vertreten, die vom Gericht bestellt worden waren.
Yans Anwälte plädierten für sie auf nicht schuldig. Sie argumentierten, dass Falun Dafa in China nie durch ein Gesetz kriminalisiert oder als Sekte bezeichnet wurde. Ferner habe der Staatsanwalt keine Rechtsgrundlage, seine Mandantin der „Untergrabung des Strafvollzugs durch eine Sektenorganisation“ zu beschuldigen. Dies ist eine Standardanschuldigung, mit der Falun-Dafa-Praktizierende angeklagt werden. Die Anwälte betonten, dass der Staatsanwalt nicht habe nachweisen können, welcher Strafvollzug durch ihre Mandantin angeblich untergraben wurde oder inwiefern das Praktizieren von Falun Dafa ihrer Mandantin irgendeiner Person oder Organisation Schaden zugefügt haben soll.
Die Anwälte fügten hinzu, dass die Polizei es versäumt habe, detaillierte Informationen darüber zu liefern, wie und wo sie die Beweismittel gegen ihre Mandantin erhalten habe, da einige Gegenstände nicht auf den Fotos oder der Liste der beschlagnahmten Gegenstände zu finden seien. Außerdem gab es Unstimmigkeiten bei den Beweismitteln, da in verschiedenen Dokumenten unterschiedliche Beschreibungen derselben Beweismittel zu finden waren.
Zusätzlich fehlten auf dem Durchsuchungsbefehl und dem Protokoll die ordnungsgemäßen Unterschriften der Beamten, die an der Verhaftung und der Hausdurchsuchung beteiligt waren, und es wurde nie eine Erklärung dafür gegeben.
Yan sagte aus, dass sie glaubt, dass es gesetzlich geschützt sei, Informationsmaterialien über Falun Dafa herzustellen und zu besitzen, dass sie aber selbst nie Materialien hergestellt habe. Während ihres Verhörs beschuldigten sie die Beamten der Polizeiwache Gaozha, die Materialien hergestellt zu haben, und fabrizierten Beweise gegen sie.
Da die von der Polizei vorgelegten Beweise nicht eindeutig waren, forderten sowohl Yan als auch ihre Anwälte den Richter auf, die Gültigkeit und Zulässigkeit der Beweise neu zu überprüfen.
Ma sagte auch aus, wie er von Falun Dafa profitiert hat, und erklärte, er habe gegen kein Gesetz verstoßen, als er die Menschen über seinen Glauben informierte. Sein vom Gericht bestellter Anwalt plädierte für ihn auf nicht schuldig.
Dies ist nicht das erste Mal, dass die vier Praktizierenden wegen ihres Glaubens verfolgt werden.
Yan erkrankte an Poliomyelitis (Kinderlähmung), als sie ein Jahr alt war. Danach war sie behindert und bekam später viele andere Krankheiten. Als sie im Mai 1997 begonnen hatte, Falun Dafa zu praktizieren, verschwanden ihre Krankheiten jedoch bald. Auch nach Beginn der Verfolgung im Juli 1999 ließ Yan nicht von ihrem Glauben ab. Im März 2000 wurde sie 15 Tage lang inhaftiert, weil sie nach Peking gefahren war, um sich für Falun Dafa einzusetzen. Im September 2001 wurde sie zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt.
Ma und Zheng Fengying wurden beide wieder gesund, als sie anfingen Falun Dafa zu praktizieren. Mas Nierensteine verschwanden, ebenso seine rheumatoide Arthritis, Darmentzündung und Zhengs Gastroptose. Beide wurden kurz nach Beginn der Verfolgung im Juli 1999 verhaftet, wobei Ma 71 Tage und Zheng 63 Tage festgehalten wurden. Ma wurde später zu zwei Jahren Zwangsarbeit und zweimal zu insgesamt zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Zheng wurde ebenfalls mehr als zwei Jahre lang in einem Arbeitslager eingesperrt. Sie wurde auch zweimal verurteilt, einmal zu sieben Jahren Haft sowie drei Jahre Haft außerhalb des Gefängnisses.
Bei Zheng Yarong verbesserte sich ihr Gesundheitszustand, nachdem sie begonnen hatte, Falun Dafa zu praktizieren. Im Jahr 2004 wurde sie inhaftiert und gab später unter Druck die Praxis auf. Im Jahr 2019 nahm sie die Praxis von Falun Dafa wieder auf und wurde dann im Februar 2021 verhaftet.
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