(Minghui.org) Eine 83-jährige Frau aus der Stadt Luzhou, Provinz Sichuan kehrte nicht mehr nach Hause zurück, nachdem sie am 10. November 2021 von Mitarbeitern des Bezirksgerichts Jiangyang zu einer ärztlichen Untersuchung abgeholt worden war.
Zhao Zhaoquans Familie erfuhr später aus einem Brief von ihr, dass sie noch am selben Tag in das Untersuchungsgefängnis Hejiang gebracht wurde. Ihre Inhaftierung wurde bestätigt, nachdem sie ihren Haftbefehl erhalten hatten. Ohne die Familie darüber zu informieren, hatte das Gericht sie heimlich zu zwei Jahren Haft verurteilt.
Zhaos Familie erfuhr von einem Insider, dass sie in der Haft krank geworden ist. Eine Person, die mit ihrem Fall vertraut ist, sagte der Familie jedoch, dass es keine Möglichkeit gebe, sie freizubekommen, da sie wegen ihres Glaubens an Falun Dafa eine politische Gefangene sei. Ein anderer Beamter teilte der Familie direkt mit, dass sie einfach darauf warten müssten, Zhaos Asche abzuholen.
Seit Juni 2021 waren Mitarbeiter des Bezirksgerichts Jiangyang immer wieder zu Zhao nach Hause gekommen und hatten sie zu verschiedenen körperlichen Untersuchungen abgeholt. Eines Tages kam sie mit allen möglichen Schläuchen an ihrem Körper nach Hause, darunter auch ein Schlauch, der ihren Herzschlag überwachte. Sie fühlte sich unwohl und zog den Schlauch heraus. Als ein Mitarbeiter des Gerichts sie am nächsten Tag wieder ins Krankenhaus brachte, um das Ergebnis ablesen zu lassen, sagte der Arzt, das Ergebnis sei nicht korrekt und er müsse den Test wiederholen.
Eineinhalb Monate nach Zhaos letzter Untersuchung erhielt ihre Familie am 24. Dezember 2021 einen Brief von ihr. Darin erwähnte sie, dass die Gerichtsmitarbeiter mit den Nachnamen Li und Fang am Morgen des 10. November gekommen seien. Sie hätten ihr gesagt, dass sie sie in Zukunft nicht mehr zu weiteren Untersuchungen abholen würden, wenn alle Ergebnisse gut aussähen. Sie hätten ihr (Zhao) auch Frühstück gekauft, da sie an diesem Morgen noch nichts gegessen hatte.
Als zwei Krankenhäuser bestätigten, dass Zhao völlig gesund sei, brachten Gerichtsmitarbeiter Zhao zur 14-tägigen Quarantäne in das Untersuchungsgefängnis des Landkreises Hejiang. Später wurde sie in die Haftanstalt der Stadt Luzhou verlegt und ist seitdem dort inhaftiert.
Zhaos Familie machte sich große Sorgen um sie und bat um ihre Freilassung. Dann erfuhr sie, dass Zhao zu zwei Jahren Haft verurteilt worden war.
Zhao, eine pensionierte Grundschullehrerin, hatte im Mai 1996 angefangen, Falun Dafa zu praktizieren. Sie schreibt Falun Dafa die Heilung ihrer Arthritis, Schultersteife, Nierenentzündung und Knochenentzündung zu.
Da sie ihrem Glauben nicht abschwor, wurde sie seit Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 mehrfach in Haftanstalten und Gehirnwäsche-Einrichtungen festgehalten. Sie wurde zweimal zu zwei beziehungsweise drei Jahren Arbeitslager und einmal zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Aufgrund ihres Gesundheitszustandes wurde sie nicht aufgenommen. Danach wurde von den drei Jahren Arbeitslager und zweieinhalb Jahren Gefängnis befreit. Die beiden Vorfälle waren schließlich Anlass für eine Reihe von ärztlichen Untersuchungen vor ihrer letzten Verurteilung, da das Gericht ihre Inhaftierung dieses Mal sicherstellen wollte.
Zhao war im November 2000 nach Peking gereist, um das Recht auf die Ausübung von Falun Dafa einzufordern, und wurde von Polizisten fast zu Tode geprügelt. Unbeirrt kehrte sie einen Monat später zurück, um ihren Appell fortzusetzen. Doch wurde sie in ein Pekinger Vorort-Gefängnis gebracht. Sie und eine andere Praktizierende wurden gezwungen, mit dem Rücken zueinander auf dem Betonboden zu sitzen, wo eisiger Wind auf sie wehte. Die bewaffnete Polizei stand draußen Wache.
Als sie nach Luzhou zurückgebracht worden war, wurde sie zu einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (ca. 2.906 Euro) verurteilt und in verschiedenen Hafteinrichtungen festgehalten. Sie musste täglich 20 Yuan (ca. 2,90 Euro) für Essen bezahlen, erhielt aber nur stinkende Gurken. Da sie weiterhin an Falun Dafa festhielt, verlängerten die Behörden ihre Haft um einen weiteren Monat und ließen sie hungern.
Zhao wurde am 18. Mai 2001 zu zwei Jahren Zwangsarbeit im Zwangsarbeitslager für Frauen in Nanmusi verurteilt. Sie musste Propagandavideos ansehen, in denen Falun Dafa verleumdet wurde. Außerdem musste sie jeden Tag Erklärungen schreiben, in denen sie sich von Falun Dafa lossagen sollte. Die enorme psychische Belastung beeinträchtigte ihre Gesundheit und sie bekam hohen Blutdruck. Dennoch zwangen die Wärter sie, drei Monate lang jeden Tag zweieinhalb Stunden mit dem Gesicht zur Wand zu stehen.
Während ihrer Haftzeit zwangen die örtlichen Regierungsbeamten und die Polizei ihren ehemaligen Arbeitgeber dazu, 20.800 Yuan (ca. 3.022 Euro) aus ihrer Rentenkasse zu nehmen und damit die Strafe zu bezahlen. Ihre Tochter musste ebenfalls 20.000 Yuan zahlen – als „künftige“ Geldstrafe, falls Zhao erneut in Peking appellieren gehen würde.
Als Zhao entlassen wurde, zahlte ihr Arbeitgeber ihr sieben Jahre lang keine Rente aus, und sie erhielt nur eine Mindestunterstützung von 200 Yuan (ca. 29 Euro) pro Monat.
Zhao wurde am 28. September 2004 erneut verhaftet. Drei Wochen lang hielt man sie fest, als Polizisten in ihrer Tasche sieben Aufkleber mit der Aufschrift „Falun Dafa ist gut“ fanden. Auch ihre Falun-Dafa-Bücher und das Foto des Begründers von Falun Dafa wurden beschlagnahmt. Die Polizei drohte ihr, dass sie sie bis zu ihrem Tod festhalten würde, wenn sie diesmal nicht von Falun Dafa abschwören würde.
Während ihrer Inhaftierung organisierte das Ausbildungsbüro zwei Personen, die sie jeden Tag einer Gehirnwäsche unterzogen. Ihr Einkommen von zwei Monaten, insgesamt 400 Yuan (ca. 58 Euro), wurde verwendet, um neue Decken und Laken für diese Leute zu kaufen, die sie einer Gehirnwäsche unterzogen.
Zhao und eine weitere Praktizierende, Gu Yuanjie, reisten am 16. August 2005 in den Kreis Pingtang, Provinz Guizhou, um den Stein zu sehen, auf dem die Worte „Die Kommunistische Partei Chinas wird untergehen“ eingemeißelt sind. Beide wurden verhaftet, weil sie mit anderen Touristen über Falun Dafa sprachen.
Als Zhao sich weigerte, sich einer Leibesvisitation zu unterziehen, schlugen die Polizisten auf sie ein, schlugen ihr ins Gesicht, traten auf ihre Füße und verbrannten ihr Gesicht mit kochendem Wasser.
Tage später verurteilten die Behörden in Guizhou die damals 66-jährige Zhao drei Jahren Arbeitslager und Gu, damals 60, zu zwei Jahren Arbeitslager. Beide Frauen wurden am 15. September in das Zwangsarbeitslager für Frauen in der Provinz Guizhou gebracht. Da bei ihnen jedoch hoher Blutdruck und ein Herzleiden festgestellt wurde, wollte das Arbeitslager sie nicht aufnehmen, und sie wurden daraufhin entlassen.
Im Jahr 2006 erhielten die meisten von Zhaos ehemaligen Kollegen eine enorme Erhöhung ihrer Rentenzahlungen, die mehr als 2.000 Yuan (ca. 290 Euro) pro Monat betrug. Aber Zhao war von dieser Erhöhung ausgeschlossen. Als sie im Januar 2010 endlich wieder Rentenzahlungen erhielt, bekam sie nur noch rund 1.000 Yuan (ca. 145 Euro) pro Monat.
Am 19. November 2015 wurde Zhao ein weiteres Mal verhaftet. Da sie die körperlichen Voraussetzungen für die Inhaftierung nicht erfüllte, wurde sie noch am selben Tag entlassen und unter Hausarrest gestellt.
Mehrere Beamte des Wohnkomitees riefen Zhao am Abend des 30. März 2016 an. Sie behaupteten, sie seien daran interessiert, Falun Dafa zu lernen und baten Zhao, es ihnen beizubringen. Sie begab sich in ihr Büro, wurde dort jedoch verhaftet und über Nacht festgehalten. Am nächsten Tag wurde sie von Polizisten in das Untersuchungsgefängnis in Naxi gebracht, wo sie angeblich einige Fragen beantworten sollte. Als sie dort war, musste sie jedoch feststellen, dass das Gericht eine Anhörung in der Haftanstalt abhielt.
Am 20. September 2016 tauchten zwei Polizeibeamte bei Zhao zu Hause auf und brachten sie zum Bezirksgericht Jiangyang. Sie täuschten ihr vor, sie dürfe an der Anhörung einer anderen Praktizierenden, Luo Shuizhen, teilnehmen. Es stellte sich heraus, dass es bei der Anhörung wieder um Zhao ging. Ähnlich wie die vorige Anhörung endete auch die zweite nach zehn Minuten.
Qiao Jianhua, der Leiter der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Jiangyang, überbrachte Zhao das Urteil am 25. November 2016 bei ihr zu Hause. Die damals 77-jährige Frau wurde zu zweieinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 3.000 Yuan (ca. 435 Euro) verurteilt. Da sie die ärztliche Untersuchung erneut nicht bestand, durfte sie die Strafe nach und nach absitzen.
In den vergangenen Jahren haben die Behörden in Luzhou mehrere ältere Praktizierende zu Gefängnisstrafen verurteilt, einfach nur wegen ihres Glaubens. Zwei Fälle waren beispielsweise die 76-jährige Gao Xianying, die zu sieben Jahren verurteilt wurde, und die 77-jährige Zhao Wenxiu, die 2019 zu siebeneinhalb Jahren verurteilt wurde. Vor der letzten Verurteilung wurden beide Frauen zwei weitere Male verurteilt und in der Haft brutal gefoltert.
Frühere Berichte:
Zwei ältere Frauen überlistet und ohne ordnungsgemäßes Verfahren vor Gericht gestellt