(Minghui.org) Keine Besuche, keine Auskunft. Wie es um eine inhaftierte Falun-Dafa-Praktizierende wirklich steht, ist unbekannt. Die 55-Jährige werde im Krankenhaus behandelt, heißt es seitens der Wärter. Die Familie ist in großer Sorge.
Wu Youqing lebt in der Stadt Gaozhou, Provinz Guangdong. Als sie am 26. September 2022 ihre Wohnung verließ, wurde sie festgenommen. Am 28. September nahmen Beamte sie in Strafhaft und überführten sie ins Untersuchungsgefängnis der Stadt Xinyi. Weil Wu am 4. Oktober im Gewahrsam die Falun-Dafa-Übungen praktizierte, wurde sie von den Wärtern gefesselt. Als ihr Anwalt sie am 11. Oktober besuchte, trug sie noch immer die Fesseln.
Am 23. Oktober teilte ein Wärter Wus Familie telefonisch mit, dass sie sich seit fünf Tagen im Hungerstreik befinde. Die Angehörigen sollten eine Haftverschonung beantragen, hieß es. Mit Hilfe des Anwalts bereitete die Familie einen entsprechenden Antrag vor. Als sie diesen jedoch bei der Polizeibehörde Gaozhou einreichen wollten, verweigerten die Beamten die Annahme.
Am nächsten Tag gelang es der Familie, den Antrag bei der Polizei abzugeben. Einen Tag darauf wurde dieser jedoch abgelehnt. Wus Zustand habe sich stabilisiert und eine Haftverschonung käme nicht mehr in Frage, so die Begründung.
Am 25. Oktober kam Wus Anwalt zu Besuch in die Haftanstalt. Der diensthabende Wärter behauptete, der Verteidiger habe ein Corona-Hochrisikogebiet durchquert, und wies ihn ab. Der Anwalt widersprach. Es sei nur ein Videogespräch mit Wu geplant, sodass ein mögliches Virus gar nicht übertragen werden könne. Der Wärter jedoch beharrte darauf, dass sich der Anwalt für zwei Tage in Quarantäne begibt. Erst am 28. Oktober durfte er mit Wu sprechen.
Wie der Verteidiger mitteilte, war seine Mandantin nach elf Tagen Hungerstreik sehr schwach und konnte nicht deutlich sprechen. Während des Gesprächs musste sie sich mehrmals übergeben.
Am selben Tag überlistete die Polizei Wus Familie. Die Beamten ließen sie ein Dokument unterschreiben, wonach Wu wegen ihres Zustands nicht freigelassen werden konnte.
Am 10. November riefen Wus Angehörigen im Gefängnis an und erfuhren, dass die Wärter sie in ein Krankenhaus hatten bringen lassen, wo sie intravenös versorgt wurde. Ihr Zustand sei stabil, aber sie weigere sich noch immer zu essen, so die Wärter.
Am 21. November bekam Wus Familie die Mitteilung, dass die Praktizierende in die Haftanstalt Nr.1 der Stadt Maoming verlegt worden war. Einen Tag später gab die Polizei ihren Fall an die Staatsanwaltschaft Maonan in der Stadt Maoming ab. Dort musste sich Wu nach einem Monat Hungerstreik beim Essen ständig übergeben, da ihr Verdauungssystem angeschlagen war.
Sowohl Wus Heimatstadt Gaozhou als auch die Stadt Xinyi, wo sie zuerst verhaftet worden war, untersteht der Verwaltung der Stadt Maoming.
Am 24. November teilte die Polizei der Familie telefonisch mit, dass Wus Zustand kritisch sei und sie als Notfall im Krankenhaus behandelt werde. Die Angehörigen dürften sie nicht besuchen, so die Beamten. Gleichzeitig verlangten die Beamten die Zahlung von rund 1.000 Yuan (etwa 135 Euro) für zwei verabreichte Albumin-Injektionen, die eigentlich als Schocktherapie bei schweren Verletzungen und zur Anreicherung des Blutplasmas eingesetzt werden.
Wus Familie weigerte sich zunächst, die Injektionen zu zahlen, und wollte die Polizei zur Rechenschaft ziehen. Später aber lenkten die Angehörigen ein, da sie eine weitere Verschlechterung von Wus Zustand befürchteten.
Am 25. November erhob Dai Jianlan von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Maonan Anklage und gab Wus Akte an das örtliche Gericht ab. Dort ist der Richter Pan für ihren Fall zuständig.
Am 29. November suchte Wus Anwalt die Haftanstalt auf, um Wu die Vollmacht zur Unterschrift zu bringen. Auf dem Rückweg behauptete die Seuchenbehörde Maoming, dass der Anwalt positiv auf Corona getestet worden sei. Für fünf Tage wurde er in ein Quarantäne-Hotel eingewiesen.
Nach dem Ende der Quarantäne am 4. Dezember kam der Anwalt erneut zur Haftanstalt, um Wu zu besuchen. Man teilte ihm jedoch mit, dass sie wieder im Krankenhaus sei.
Der Anwalt fuhr zum Krankenhaus, wo ein Beamter namens Li die Vollmacht nahm, um sie von Wu unterschreiben zu lassen. Der Polizist verweigerte dem Anwalt, seine Mandantin zu sprechen. Im Krankenhaus bestehe nicht die Möglichkeit für einen Videoanruf, sagte er. Wie es Wu geht, sagte er nicht. Ihre Familie ist in großer Sorge.
Seit Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 wurde Wu mehrfach wegen ihres Glaubens verfolgt. Drei Jahre war sie im Zwangsarbeitslager und vier im Gefängnis, wo sie grausam gefoltert wurde. Auch nach ihrer Rückkehr wurde sie weiter von den örtlichen Behörden schikaniert und bedrängt, ihren Glauben an Falun Dafa aufzugeben.
Dai Jianlan, Staatsanwalt der Bezirksstaatsanwaltschaft Maonan: +86-13580018183Chen Fei, Beamter der Staatssicherheit der Stadt GaozhouLiang Shuang, Direktor der Staatssicherheit Gaozhou: +86-13824877688Liang Yongquan, Vize-Sekretär des Ausschusses für Politik und Recht der Stadt Maoming: +86-18666833888Huang Shu, Agent des Büro 610 der Stadt Gaozhou: +86-13702661551
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