Familienmitglied warnt Vorsitzenden Richter: „Dafür werden Sie die Verantwortung tragen müssen”

(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierenden Wu Youqing, Li Qiao und Hu Xiuhui aus der Provinz Guangdong wurden am 16. Dezember 2013 vom Gericht der Stadt Xinyi rechtswidrig verurteilt. Ein Familienangehöriger warnte den Vorsitzenden Richter am nächsten Tag, dass er für die Urteile die Verantwortung tragen müsse, weil seine Unterschrift auf den offiziellen Dokumenten zu finden sei. Alle drei Praktizierenden legten beim höheren Gericht Berufung ein.

Frau Wu, 46 Jahre, und Frau Li, 42 Jahre, wurden jeweils zu vier Jahren Gefängnis und Frau Hu, 52 Jahre, zu dreieinhalb Jahren verurteilt. Der Staatsanwalt Yang Longbang von der Staatsanwaltschaft Xinyi, der vorsitzende Richter Xu Yiwen, die Richter Cai Biaorong und Lin Bohai und der Beamte Xu Xiaoming vom Gericht Xinyi waren an dem Verfahren beteiligt.

Am 17. Dezember 2013 rief ein Angehöriger von Frau Wu den Vorsitzenden Richter Xu Yiwen an und fragte ihn: „War das Urteil Ihre Entscheidung oder wurde es vom Justizkomitee oder vom Komitee für Politik und Recht festgelegt?“ Der Richter antwortete: „Ich bin nicht in der Position zu entscheiden. Der Fall wurde vom Justizkomitee überprüft und durchlief zwei verschiedene Ebenen des Gerichtssystems.“ Der Verwandte sagte: „Ihre Unterschrift steht auf dem offiziellen Dokument. Sie sind derjenige, der für die Verurteilungen zur Verantwortung gezogen wird.“

Frau Wus Verwandte brachte seine Absicht zum Ausdruck, wegen Missbrauch des Gesetzes Berufung einzulegen. Der Richter antwortete, wenn es während der Verhandlung einen Fehler gegeben habe, würde die Entscheidung von einem höheren Gericht abgelehnt werden.

Familienangehörige bedroht, weil sie Berufung einlegten

Bevor Wus Verwandter die Papiere für die Berufung am 19. Dezember 2013 übermitteln konnte, bekam er einen Anruf. Man erklärte ihm, wenn er gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einlegen würde, würde der Staatsanwalt Beschwerde einbringen und ein höheres Strafmaß fordern.

Die Drohung hielt den Angehörigen nicht auf. Er ging an diesem Nachmittag gemeinsam mit der Familie von Frau Li und Frau Hu zum Internierungslager Xinyi, um sich die Unterschriften für die Berufung von den Praktizierenden zu holen. Man erklärte ihnen, dass die Papiere zuerst zum leitenden Wachbeamten gelangen müssten, bevor sie den Praktizierenden gegeben würden.

Als die Familie einen Anwalt konsultierte, erklärte man ihnen, dass die Papiere zuerst den Praktizierenden zum Unterschreiben gegeben werden sollten, bevor sie vor Gericht kommen. Schließlich wurden die Papiere dem Direktor des Internierungslagers zur Durchsicht vorgelegt. Als die Familien das Internierungslager am 20. Dezember anriefen, bestätigte eine Wärterin, dass die Papiere von allen drei Praktizierenden unterschrieben und dem Gericht übermittelt worden seien.

Hintergrund

Frau Wu und Frau Hu kommen aus der Stadt Gaozhou und Frau Li aus der Stadt Xinyi in der Provinz Guangdong. Die drei wurden am 1. August 2013 von Beamten der Polizeiwache im Stadtteil Wangsha in Xinyi festgenommen. Am 10. August brachte man sie in das Internierungslager Xinyi, wo sie eingesperrt blieben.

Frau Wus Familie wurde am 4. November 2013 informiert, dass die Praktizierenden am 8. November vor das Stadtgericht Xinyi gestellt würden. Frau Hus Familie wurde allerdings nicht informiert und ihr Mann fand es nur durch die Familie von Frau Wu heraus. Als Frau Hus Mann anrief, um sich das Datum der Verhandlung bestätigen zu lassen, log ein Gerichtsbeamter und erklärte ihm, dass das endgültige Datum noch nicht entschieden sei. Auch Frau Wus Anwalt wurde nicht über die Verhandlung informiert. Als er es durch die Familie erfuhr, ging er am 5. November zum Gericht, um die Gerichtsakten einzusehen.

Die Verhandlung fand am 8. November 2013 im Gericht Xinyi statt. Die drei Praktizierenden kamen in Hand- und Fußfesseln.

Die Staatsanwaltschaft präsentierte ihren „Beweis“ und behauptete, dass man viele Falun Gong Materialien und DVDs im Auto der Angeklagten gefunden habe. Der Staatsanwalt meinte auch, dass die Praktizierenden aufgrund der großen Menge an Materialien, die sie besaßen, eine Strafe von sieben bis neun Jahren Gefängnis bekommen könnten. Ein paar Tausend Yuan waren konfisziert worden, als sie verhaftet wurden, doch der Staatsanwalt behauptete, dass nur ein paar Hundert Yuan genommen worden seien. Wus Anwalt hielt seine Verteidigungsrede und plädierte in ihrem Namen auf „nicht schuldig“.

Eine weitere Anhörung fand am Nachmittag des 15. Dezember 2013 im Gericht Xinyi statt und das Urteil wurde am nächsten Tag verkündet.

Die drei Praktizierenden legten beim mittleren Volksgericht der Stadt Maoming Berufung ein und forderten, dass die Entscheidung aufgehoben werde. Sie plädierten auf „nicht schuldig“, verlangten eine gesetzmäßige Entschädigung und forderten, dass die Beteiligten für ihre rechtswidrige Verurteilung zur Verantwortung gezogen werden.

Verantwortliche für die Verfolgung:

Wu Chenhong (吴晨虹), Direktor der Staatsanwaltschaft der Stadt Xinyi: +86-13929712988 (Mobil)
Liang Xuyou (梁旭有), Direktor des Gerichts der Stadt Xinyi: +86-13500071278 (Mobil)
Xu Yiwen (许奕文), Vorsitzender Richter des Gerichts der Stadt Xinyi: +86-13302514038 (Mobil)
Huang Changwen (黄昌文), Vorsitzender Richter des Zwischengerichts der Stadt Maoming: +86-668-2299693 (Büro) +86-13702869849 (Mobil)
Ni Junxiong (倪俊雄), Sekretär des Komitees für Politik und Recht der Stadt Maoming und Direktor der Polizeibehörde der Stadt Maoming: +86-668-2910171 (Büro), +86-668-2910088 (Büro)
Luo Juntai (罗均泰), Direktor des Büros 610 der Stadt Maoming: +86-668-2910609 (Büro), +86-668-2950266 (Büro), +86-13927542088 (Mobil)
Lei Tenglong (雷腾龙), Direktor des Büros 610 der Stadt Xinyi: +86-668-8882610 (Büro), +86-13580035891 (Mobil)