(Minghui.org) Eine 67-Praktizierende wurde gegen Ende 2020 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Xia Yilin lebt in der Stadt Taiyuan in der Provinz Shanxi. Als sie in der Nähe des Bahnhofes Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilte, wurde sie angezeigt und am 22. Juni 2020 verhaftet. Die Beamten brachten sie in die örtliche Haftanstalt Nr. 3, wo ihr jegliche Familienbesuche verwehrt blieben.
Das Gericht Taiyuan verurteilte Xia später heimlich zu viereinhalb Jahren Haft. Die Familie erfuhr davon erst, nachdem sie in das Frauengefängnis Yuci verlegt worden war. Da sie ihren Glauben an Falun Dafa nicht aufgeben wollte, blieb das Besuchsverbot bestehen und wurde sogar auf Anrufe und Briefverkehr ausgedehnt.
Als Xia sieben Jahre alt war, litt sie unter Magenbeschwerden. Obwohl ihre Mutter Ärztin für westliche Medizin und ihr Vater Arzt für traditionelle chinesische Medizin war, konnten sie ihr nicht helfen. Auch die Tante, eine Gastroenterologin der medizinischen Fakultät in Shanghai vermochte ihre Symptome nicht zu heilen. Als Erwachsene litt Xia unter so starken Beschwerden, dass sie alle paar Tage der Arbeit fernblieb. Schließlich wurde sie invalide und die Symptome entwickelten sich zu Magenkrebs.
Im März 1998 begann Xie, Falun Dafa zu praktizieren. Zeitgleich verschwanden all ihre Magenbeschwerden, die sie über 38 Jahre lange geplagt hatten. Aufgrund ihrer wundersamen Heilung hielt Xie auch angesichts der Verfolgung an ihrem Glauben fest und wurde dadurch zur Zielscheibe der Behörden.
Am 24. Oktober 2000 erfolgte ihre erste Festnahme, weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte. Als sie in der örtlichen Haftanstalt die Falun-Dafa-Meditation praktizierte, wurde sie zur Strafe verprügelt. Einmal legten die Wärter ihr für sieben Tage Handschellen an.
Im September 2001 verurteilte das Gericht Xia zu drei Jahren Haft. Immer wieder hatte der Richter die Praktizierende unterbrochen, als sie ihre Unschuld beteuerte. Ihre Familie erfuhr von der Gerichtsverhandlung erst im Nachhinein.
Beamte brachten Xia in das Frauengefängnis der Provinz Shanxi, wo sie rund um die Uhr von Gefangenen überwacht wurde. Sie durfte weder mit anderen sprechen, noch ihre Beine im Schlaf anwinkeln. Wenn sie zum Waschraum ging, standen Häftlinge in ihrer Nähe. Sie achteten darauf, dass das Toilettenpapier, das Xia mitführte, unbeschrieben war.
Am 17. September 2015 kam es erneut zur Verhaftung. Grund war Xias Strafanzeige vom 10. August 2015 gegen den ehemaligen Staatschef Jiang Zemin, der die Verfolgung angeordnet hatte. Die Polizisten brachen um 7 Uhr morgens in Xias Wohnung ein. Die Praktizierende wurde samt Ehemann, Tochter und ihrem dreijährigen Enkel zur Polizeiwache gebracht. Nach dem Verhör durchsuchten Beamte ihre Wohnung und nahmen zwei Computer, zwei Drucker und einen defekten DVD-Brenner mit. Sie durchsuchten auch die Wohnung der Tochter. Eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände händigten die Beamten jedoch nicht aus.
Xias Mann und ihre Tochter durften am nächsten Tag nach Hause, während die Praktizierende ins Untersuchungsgefängnis Nr.1 von Taiyuan gebracht wurde. Es hieß, sie habe die „Staatsgewalt mittels einer Sekte untergraben“ – das ist ein üblicher Vorwand, um Praktizierende strafrechtlich zu belangen.
Später erhob die Staatsanwaltschaft des Bezirks Yingze Anklage; das örtliche Gericht verurteilte Xia zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (etwa 1.350 Euro).
Seit Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 haben die Behörden in Taiyuan die Verfolgungspolitik streng durchgesetzt. In den zwei Jahrzehnten von Juli 1999 bis Juli 2019 wurden mindestens 725 lokale Praktizierende verhaftet, 49 zu Tode verfolgt, fünf wurden aufgrund der Verfolgung behindert und vier erlittenen einen Nervenzusammenbruch; mindestens 80 wurden in Arbeitslagern festgehalten und 143 zu Freiheitsstrafen verurteilt. Das Höchststrafmaß betrug elf Jahre; der älteste Praktizierende war 81 Jahre alt.
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