(Minghui.org) Die 53-jährige Teng Shuli ist am 10. Januar 2023 im Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang verstorben, wo sie eine siebenjährige Haftstrafe absitzen musste, weil sie Falun Dafa praktizierte.
Nachdem Teng im Jahr 2021 in die achte Abteilung des Frauengefängnisses der Provinz Heilongjiang gebracht worden war, musste sie sich jeden Tag Propagandavideos ansehen, in denen Falun Dafa verteufelt wurde. Außerdem wurde ihr der Schlaf entzogen und sie musste stundenlang auf einem kleinen Schemel sitzen, ohne sich bewegen zu dürfen.
Folter-Nachstellung: Sitzen auf einem kleinen Schemel
Die seelischen und körperlichen Qualen forderten ihren Tribut an Tengs Gesundheit. Sie aß sehr wenig und magerte ab. Außerdem bildete sich bei ihr ein Unterleibstumor, der beim Stuhlgang starke Blutungen verursachte.
Teng war so schwach, dass sie bettlägerig wurde. Sie konnte nicht einmal aufstehen, wenn die Wärter die Zelle inspizierten. Ihre Mitgefangenen befürchteten, dass sie jederzeit sterben könnte. Später wurde festgestellt, dass sie Leber- und Rektumkrebs im Spätstadium hatte.
Tengs Mann wurden Besuche bei ihr verweigert, obwohl er wiederholt darum ersuchte. Das Gefängnis lehnte auch sein Ersuchen auf Haftaussetzung zur ärztlichen Behandlung ab, selbst als sie schon im Sterben lag.
Teng Shuli verstarb am 10. Januar 2023 im Gefängnis.
Am 12. Oktober 2020 hatte die Polizei Teng zu Hause verhaftet. Die Beamten erlaubten ihr trotz des kühlen Wetters nicht, eine Jacke anzuziehen. Auf dem Polizeirevier des Bezirks Jiguan verhörten die Beamten sie abwechselnd. Sie durfte nicht schlafen oder die Toilette benutzen, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt ihre Periode hatte. Auch die 3.000 Yuan (etwa 420 Euro) Bargeld, die sie in der Tasche hatte, wurden beschlagnahmt.
Zwei weitere Praktizierende, die Männer Zhou Keming und Bao Wanming, wurden am selben Tag verhaftet.
Die Polizei legte die Fälle der drei Praktizierenden später der Staatsanwaltschaft des Bezirks Jidong vor. Am 23. April 2021 fand die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Jidong statt. Teng sagte zu ihrer eigenen Verteidigung aus. Sie erklärte, dass sie mit der Ausübung von Falun Dafa gegen kein Gesetz verstoßen habe. Sie erzählte auch von den körperlichen Misshandlungen, die sie in der Haft erlitten hatte.
Einer der Anwälte der Verteidigung zitierte eine Bekanntmachung des staatlichen Hauptamtes für Presse, Publikationen, Radio, Film und Fernsehen mit der das Verbot von Falun-Dafa-Büchern aufgehoben wurde. Der Staatsanwalt Liu Chunbo antwortete: „Wir halten uns [bei der Verfolgung des Falles] nicht daran.“
Auf die Bitte des Anwalts, die Diskrepanz bei der Anzahl der Beweisstücke zu überprüfen, wies der Richter Xu Zhongqi den Anwalt an, die Videos der Hausdurchsuchungen am nächsten Tag, einem Samstag, an dem alle zuständigen Behörden geschlossen waren, zu überprüfen.
Am 2. Juni 2021 verkündete der Richter die Urteile für die Angeklagten. Teng wurde zu sieben Jahren Haft und einer Geldstrafe von 80.000 Yuan (etwa 11.200 Euro) verurteilt. Bao wurde zu neun Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 100.000 Yuan (etwa 14.000 Euro) verurteilt. Zhou wurde zu vier Jahren Haft und 50.000 Yuan Geldstrafe (etwa 7.000 Euro) verurteilt. Alle drei Praktizierenden legten gegen die Urteile Berufung beim Mittleren Gericht der Stadt Jixi ein, das die ursprünglichen Urteile bestätigte.
Früherer Bericht:
Berufung dreier Einwohner von Heilongjiang gegen rechtswidrige Strafen abgewiesen