Berufung dreier Einwohner von Heilongjiang gegen rechtswidrige Strafen abgewiesen

(Minghui.org) Ein übergeordnetes Gericht hat die Berufungen von drei Einwohnern der Stadt Jixi in der Provinz Heilongjiang gegen ihre rechtswidrigen Verurteilungen abgewiesen. Die drei waren wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verurteilt worden. Zwei von ihnen, die zu neun und vier Jahren Haftstrafe verurteilt worden waren, hat man ins Gefängnis gebracht. Die Situation der dritten Praktizierenden ist noch unklar.

Die Praktizierenden Zhou Keming und und Bao Wanming sowie die Praktizierende Teng Shuli waren am 12. Oktober 2020 verhaftet worden, weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatten. Sie erschienen am 23. April 2021 per Videokonferenz vor dem Kreisgericht Jidong. Nur Bao wurde von einem Anwalt vertreten, der für ihn auf nicht schuldig plädierte. Die beiden anderen fungierten als ihre eigenen Anwälte und plädierten ebenfalls auf nicht schuldig. Der Richter und der Staatsanwalt unterbrachen ständig ihre Verteidigung.

Die Urteile

Am 2. Juni 2021 verkündete der Richter die Urteile für die Angeklagten. Der 50-jährige Bao wurde zu neun Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 100.000 Yuan (ca. 14.000 Euro) verurteilt. Die 51-jährige Teng wurde zu sieben Jahren Haft und einer Geldstrafe von 80.000 Yuan (ca. 11.200 Euro) verurteilt. Der 53-jährige Zhou wurde zu vier Jahren Haft und 50.000 Yuan Geldstrafe (ca. 7.000 Euro) verurteilt. Alle drei Praktizierenden legten gegen die Urteile Berufung beim Mittleren Gericht der Stadt Jixi ein, das die ursprünglichen Urteile bestätigte.

Bao und Zhou wurden am 19. Oktober 2021 in das Hulan-Gefängnis gebracht. Tengs Situation ist unklar.

Zhous frühere Verfolgung: Vier Jahre Haft und Zwangsarbeit

Zhou hatte vor dieser Verurteilung bereits eine vierjährige Haftstrafe wegen Praktizierens von Falun Dafa abgesessen und die Folter im Gefängnis nur knapp überlebt.

Am 2. November 2002 war er verhaftet worden und nach zwei Tagen auf der Polizeiwache in das Untersuchungsgefängnis 1 der Stadt Jixi gebracht worden. Er wurde damals in einem 300 Quadratmeter großen Raum mit über 40 anderen Gefangenen eingesperrt. Die Qualität des Essens war sehr schlecht. Im Winter zwangen ihn die Wärter, bei offenem Fenster im Badezimmer kalt zu duschen. Er musste den ganzen Tag auf einem kleinen Hocker sitzen und durfte die Toilette nur eingeschränkt benutzen. Manchmal zwangen ihn die Wärter sogar, am Abend noch unbezahlte Arbeit zu verrichten.

Das Bezirksgericht Jiguan verurteilte Zhou im Oktober 2003 zu einer vierjährigen Haftstrafe. Er war zunächst im Hada-Gefängnis inhaftiert, bevor er in das Gefängnis von Jixi und später in das Gefängnis von Mudanjiang verlegt wurde.

Im Mudanjiang-Gefängnis musste er von sechs Uhr morgens bis 18:00 Uhr abends arbeiten. Die Wärter schlugen ihn oft und versetzten ihm Elektroschocks, weil er sich weigerte, Falun Dafa abzuschwören. Aufgrund der anstrengenden Arbeit und der Folter hatte er Blut im Stuhl und Schwierigkeiten beim Gehen.

Früherer Bericht:

Three Heilongjiang Residents Sentenced for Distributing Information About Their Faith