(Minghui.org) Bei einer 75-jährigen pensionierten Lehrerin in der Stadt Daqing, Provinz Heilongjiang wurde Anfang des Jahres eine Geisteskrankheit diagnostiziert, nachdem sie im Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang (in Harbin) lange Zeit misshandelt worden war.
Die jüngste Haftstrafe von Mou Yongxia geht auf eine frühere Verhaftung am 16. März 2018 zurück. Während ihrer Haftzeit zeigten sich bei ihr Krankheitssymptome und so wurde sie am 10. Juli 2018 gegen Kaution freigelassen. Am 11. September 2019 wurde sie in Harbin, der Hauptstadt der Provinz Heilongjiang, erneut verhaftet. Im Mai 2020 stand sie im Bezirk Ranghulu in der Stadt Daqing vor Gericht und wurde zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt.
Dies ist das zweite Mal, dass Mou wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verurteilt wurde. Bereits 2008 hatte ein Gericht sie zu vier Jahren Haft verurteilt, die sie im Frauengefängnis Heilongjiang verbüßte, wo sie schwer gefoltert wurde.
Mou war erneut verschiedenen Formen von Misshandlungen ausgesetzt, als sie das zweite Mal im selben Gefängnis eingesperrt war. Sie schrieb viele Briefe an den Gefängnisdirektor und die Abteilungsleiter und forderte sie auf, die Verfolgung von inhaftierten Falun-Dafa-Praktizierenden einzustellen. Man hörte nicht auf sie, und misshandelte sie weiter. Infolgedessen verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand so sehr, dass sie nur noch sehr langsam gehen konnte.
Mou wurde inkontinent und machte sich eines Tages im August 2022 in die Hose. Die Insassin Zhao Chao, die neu zur Überwachung von Mou eingeteilt wurde, schlug sie brutal und bespritzte sie mit kaltem Wasser. Von diesem Zeitpunkt an zeigte Mou einen abnormen Geisteszustand. Pang Shoumei, der Leiter des Gefängnisses, schlug sie jedoch weiter und befahl auch anderen Gefangenen, dasselbe zu tun. Die Insassin Wang Xin misshandelte Mou besonders grausam.
Zwei Tage vor dem diesjährigen chinesischen Neujahrsfest (22. Januar 2023) wurde die Insassin Yang Haiyan (die inzwischen entlassen wurde) ungeduldig, als Mou nicht schnell genug gehen konnte. Sie stieß sie heftig zu Boden. Mous Gesicht schwoll dadurch an. In dieser Nacht hatte sie außerdem häufigen Harndrang und musste mehr als zehn Mal aufstehen. Da sie auf der Toilette nicht in die Hocke gehen konnte, musste sie einen Nachttopf benutzen. Die Insassen schlugen sie, weil sie ihren Schlaf gestört hatte.
Pei Tong, der stellvertretende Leiter der Abteilung, in der Mou festgehalten wurde, brachte sie zu einer medizinischen Untersuchung in ein externes Krankenhaus. Es wurde festgestellt, dass sie an einer psychischen Störung leidet. Die genaue Bezeichnung der Krankheit gab Pei jedoch nicht bekannt.
Nach Angaben von Falun-Dafa-Praktizierenden, die in der gleichen Zelle wie Mou inhaftiert waren, erkannte sie diese nicht mehr.
Beamte des Gefängnisses nutzten Unterstellungstaktiken, um den Hass der Insassen auf Falun-Dafa-Praktizierende zu schüren. So hinderten die Wärter die Insassen manchmal plötzlich am Zähneputzen mit der Begründung, dass eine bestimmte Praktizierende sich weigere, ihrem Glauben an Falun Dafa abzuschwören. Einige Häftlinge schlugen daraufhin auf die Praktizierende ein, während die Wärter wegsahen.
Eine Praktizierende namens Wu Xi war Opfer einer solchen Unterstellungstaktik. Mehr als zwei Monate lang wurde sie täglich von Häftlingen geschlagen, was zu blutigen Flecken im Gesicht, am Hals und an den Händen führte.
Eine Insassin namens Xiao Shufen bedrohte die Praktizierenden im vergangenen Jahr mehrmals. „Wenn du noch einmal sagst ‚Falun Dafa ist gut‘, stopfe ich dir den Mund mit Klopapier!“
Um eine hohe „Umerziehungsrate“ (Prozentsatz der Falun-Dafa-Praktizierenden, die gezwungen wurden, ihrem Glauben abzuschwören) zu erreichen, wählten die Gefängniswärter gezielt skrupellose Kriminelle als Assistenten aus, um die Praktizierenden auf äußerst grausame Weise zu foltern.
Shi Genghui, der stellvertretende Leiter des Gefängnisses, war für die ideologische „Läuterung“ der Häftlinge zuständig. Er arbeitete persönlich daran, einige Falun-Dafa-Praktizierende „umzuerziehen.“
Es wurde bekannt, dass die Familien von zwei der inhaftierten Falun-Dafa-Praktizierenden einen Anwalt engagiert haben, der gegen das Gefängnis klagen sollte, weil sie verschiedenen Formen von Folter ausgesetzt waren. Eine Falun-Dafa-Praktizierende reichte ihre Beschwerde bei dem im Gefängnis ansässigen Staatsanwalt ein, die andere bei der Gefängnisverwaltung. Die Wärter stellten die Folterungen der beiden Praktizierenden nach deren Beschwerden ein. Andere inhaftierte Praktizierende sollten ebenfalls rechtliche Schritte einleiten, um sich zu schützen und ihre Verfolgung zu verringern.
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